Home / Veröffentlichungen / Update Arbeitsrecht Q2/2023

Update Arbeitsrecht Q2/2023

Juni 2023

Viele Unternehmen stehen im Hinblick auf den Fachkräftemangel vor großen Herausforderungen. Denn wollen Arbeitgeber1 neue Mitarbeiter rekrutieren und alte Mitarbeiter halten, müssen Anreize geschaffen werden, von neu definierten Unternehmenswerten, marktgerechten Vergütungen bis hin zu attraktiven Mitarbeiterbenefits. Zudem müssen neue Wege beschritten werden, um überhaupt noch Personal zu finden. In unserem aktuellen Schwerpunktbeitrag zeigen wir auf, was Unternehmen beachten sollten und welche weiteren Faktoren entscheidend für die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber am Markt sind. 

Im Übrigen erwartet Sie eine Fülle an Informationen zu aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung: Wir stellen Ihnen den Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Solange wir auf ihn gewartet haben, so wenig kann er überzeugen. 

Ein hochaktuelles Thema greift unsere Blog-Serie „Praxishinweise zum Arbeitskampf“ auf. Begleitet wird sie von einem Podcast. Wir geben einen umfassenden Überblick über das Streikrecht, die Voraussetzungen und Folgen eines Streiks sowie die Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitgeber.

Außerdem betrachten wir die Trendthemen „Generative KI“ und „Vier-Tage-Woche“ durch die arbeitsrechtliche Brille. 

Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne Sommerzeit und viel Spaß beim Lesen.

Inhalt

Klicken Sie auf ein Thema, um zum vollständigen Artikel zu gelangen.

Schwerpunkt

Neun Ideen, wie Sie dem Fachkräftemangel effektiv begegnen können

Viele Unternehmen stehen hinsichtlich des Fachkräftemangels weiterhin vor großen Herausforderungen. Denn wollen Arbeitgeber neue Mitarbeiter rekrutieren und alte Mitarbeiter halten, müssen Anreize – von neu definierten Unternehmenswerten, marktgerechten Vergütungen bis hin zu attraktiven Mitarbeiterbenefits – geschaffen werden. Zudem müssen neue Wege beschritten werden, um überhaupt noch Personal zu finden. Lesen Sie nachfolgend, was Unternehmen beachten sollten und welche weiteren Faktoren entscheidend für die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber am Markt sind.

Weitere interessante News, Entwicklungen und Entscheidungen

HR-Compliance

Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes liegt endlich vor

Mit Spannung wurde der für das erste Quartal 2023 angekündigte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitszeiterfassung erwartet. Nun liegt er vor. Der große Wurf ist er nicht: Zwar wird Rechtssicherheit zu zahlreichen Detailfragen geschaffen. Allerdings macht der Referentenentwurf nicht von den Regelungsspielräumen Gebrauch, die nach europäischem Recht für die nationalen Umsetzungsakte eröffnet wären. Interessiert? Dann finden Sie hier mehr dazu. Auch unser Podcast „Einfach Arbeitsrecht“ widmet sich diesem Thema in allen Facetten.

Pausenzeiten unter Bereithaltungspflicht = Arbeitszeit? – Sonderfall der „Daueralarmbereitschaft“

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit einer Entscheidung einmal mehr die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Einordnung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit bestätigt. Es ging um den Fall eines Bundespolizisten, dessen Bereitschaftsbedingungen während seiner Pausenzeiten letztlich zu einer „Daueralarmbereitschaft“ führten. Alles zu den rechtlichen Konsequenzen dieser Bedingungen erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Herausforderungen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit der eAU

Nach mehrfachen Verzögerungen wurde zum 1. Januar 2023 die bereits für 2019 angekündigte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („eAU“) eingeführt, vorerst aber nur für gesetzlich Versicherte. Ungeachtet der erheblichen praktischen Umsetzungsprobleme wird das für Arbeitgeber bei Krankmeldungen ohnehin bereits bestehende Informationsdefizit durch die eAU nochmals verstärkt. In unserem aktuellen Blogbeitrag machen wir eine Bestandsaufnahme.

Die Tücken des betrieblichen Eingliederungsmanagements – Update #1

Den Arbeitgeber treffen erhebliche Pflichten, die Arbeitsfähigkeit häufig erkrankter Arbeitnehmer wiederherzustellen. In unserem Blogbeitrag geben wir einen umfassenden Überblick über dieses Thema und gehen insbesondere auf die jüngste Rechtsprechung und Gesetzgebung ein.

Kein Annahmeverzugslohn bei fehlender Auskunft des Arbeitnehmers über anderweitigen Erwerb (endgültig)

Nach dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hat nun auch das Arbeitsgericht (ArbG) Stuttgart die Arbeitgeberrechte im Zusammenhang mit Annahmeverzugslohnansprüchen des Arbeitnehmers nach unwirksamer Kündigung gestärkt. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie im Falle einer möglicherweise unwirksamen Kündigung nicht einfach „die Hände in den Schoß“ legen können, sondern sich während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses aktiv um eine anderweitige Tätigkeit bemühen müssen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Blogbeitrag.

Equal Pay durch mehr Lohntransparenz? 

Die kürzlich verabschiedete Entgelttransparenz-Richtlinie (EntgTranspRL) der Europäischen Union (EU) sieht weitreichende Verpflichtungen zur Durchsetzung der Lohntransparenz vor, die vielfach über die bisherigen Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) hinausgehen. Die nationalen Rechtsgrundlagen müssen daher in den nächsten drei Jahren überarbeitet werden. Diese Übergangszeit sollten Unternehmen zur Vorbereitung auf mehr Lohntransparenz nutzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

„Showdown“ in Erfurt: Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz in der Zeitarbeit – Über den Gesamtschutz und tarifliche Ausgleichsvorteile!

Nach dem Gleichstellungsgrundsatz müssen Entleiher Leiharbeitnehmern dieselben wesentlichen Arbeitsbedingungen gewähren, die auch ein vergleichbarer Stammbeschäftigter im Betrieb des Entleihers erhält. Davon darf in Tarifverträgen – in den ersten Monaten einer Überlassung auch hinsichtlich des Arbeitsentgelts – jedoch abgewichen werden. Das BAG hat nun bestätigt, dass die Tarifverträge der Zeitarbeit – auch unter Berücksichtigung der vom EuGH verlangten Ausgleichsvorteile – eine wirksame Rechtsgrundlage darstellen, um den Gleichstellungsgrundsatz abzubedingen. Überlassene Arbeitnehmer dürfen also schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer, weil diese Ungleichbehandlung auf anderem Wege kompensiert wird. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Mitbestimmung

Praxishinweise zum Arbeitskampf – Übersicht und Einführung

Hochaktuell! Mit unserer aktuellen Blog-Serie geben wir einen umfassenden Überblick über das Streikrecht, die Voraussetzungen und Folgen eines Streiks sowie die Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitgeber aus Praktikersicht. Folgende Beiträge erwarten Sie in den nächsten Wochen:

  • Praxishinweise zum Arbeitskampf – Übersicht und Einführung
  • Praxishinweise zum Arbeitskampf – Anforderungen auf Gewerkschaftsseite 
  • Praxishinweise zum Arbeitskampf – Folgen für die Arbeitnehmerseite
  • Praxishinweise zum Arbeitskampf – Vorbereitung auf und Verhalten bei Arbeitskampfmaßnahmen 
  • Praxishinweise zum Arbeitskampf – Besonderheiten mehrerer Gewerkschaften
  • Praxishinweise zum Arbeitskampf – Besonderheit Haustarifvertrag
  • Praxishinweise zum Arbeitskampf – Gerichtliche Schritte gegen Streik(-Ankündigungen)

Sehr hörenswert in diesem Zusammenhang ist auch unser Podcast „Einfach Arbeitsrecht: Wie können sich Arbeitgeber vorbereiten und wie weit darf ein Streik gehen?

Flächendeckende Tarifbindung durch die Hintertür? 

Die europäische Mindestlohnrichtlinie (EU) 2022/2041 ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Neben den Vorgaben zum Mindestlohn enthält die Richtlinie auch Vorgaben zur „Förderung von Tarifverhandlungen“, wenn weniger als 80 % der Arbeitnehmer einem Tarifvertrag unterliegen. Was genau hinter diesen Plänen steckt und was dies für die Mitgliedsstaaten der EU bedeutet, erläutern wir Ihnen in unserem Blogbeitrag.

New Work

Algorithmisches Management – Arbeitsanweisungen durch künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, die Arbeitswelt stärker und vielfältiger zu verändern als bisherige Technologien. Ihr Einsatz in der Arbeitswelt ist längst keine ferne Möglichkeit mehr, sondern Realität. KI-Anwendungen werben mit Objektivität, einer höheren Arbeitszufriedenheit sowie Mitarbeiterbindung und vor allem: Effizienz.

Die Einsatzfelder decken vom Recruiting über das Personalmanagement bis hin zur langfristigen Personalentwicklung den gesamten Zyklus eines Arbeitslebens ab. Organisation und Managementaufgaben werden schon jetzt vielerorts von automatisierten Entscheidungssystemen übernommen.

Mehr zu diesem spannenden und aktuellen Thema erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Einfach Arbeitsrecht: Generative KI – Anwendungsbereiche und rechtliche Risiken

Die Anwendungsbereiche von auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Chatbots scheinen grenzenlos. Neben der Erstellung geschäftlicher Korrespondenz und der Anfertigung von dienstlichen Unterlagen kann es als Recherchetool, zur automatischen Datenanalyse oder im HR-Bereich eingesetzt werden. Welche arbeits- und urheberrechtlichen Aspekte Unternehmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Generativer KI beachten sollten, hören Sie in unserem Podcast.

Die Vier-Tage-Woche: Was gilt aus arbeitsrechtlicher Sicht?

Die so genannte „Vier-Tage-Woche“ ist an sich kein neues Phänomen, sondern wird bereits seit einigen Jahren immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert. Gemeint sind damit Konzepte, bei denen – i. d. R. bei gleichbleibendem Monatslohn – nur noch an vier Tagen pro Woche gearbeitet wird. Je nach Ausgestaltung kann dies mit einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit einhergehen, muss es aber nicht. Was Arbeitgeber bei der Einführung der Vier-Tage-Woche beachten müssen, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

EuGH: Keine Generalklauseln im Beschäftigtendatenschutz

Der EuGH hat § 26 Abs. 1 BDSG als europarechtswidrig verworfen. Statt auf § 26 BDSG werden sich Arbeitgeber zukünftig direkt auf Art. 6 DSGVO stützen müssen. Die gute Nachricht vorab: Art. 6 DSGVO enthält ähnliche Rechtsgrundlagen, sodass sich in der Praxis nur wenig ändert. Nichtsdestotrotz müssen Datenschutzhinweise gegebenenfalls angepasst werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Transformation

Sozialplan: Neues zu Höchstbetragsregelungen vom Bundesarbeitsgericht (BAG) – Vorsicht bei Zuschlägen für Schwerbehinderte / Gleichgestellte

Fallen Arbeitsplätze infolge einer geplanten Betriebsänderung weg, sind die hierdurch entstehenden wirtschaftlichen Nachteile bekanntlich durch einen Sozialplan auszugleichen oder abzumildern. Die zulässige Ausgestaltung von Abfindungsregelungen in einem Sozialplan ist dabei nach wie vor ein Dauerbrenner in der arbeitsrechtlichen Praxis. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang Höchstbetragsregelungen, also Kappungsgrenzen. Ziel solcher Regelungen ist es, eine möglichst gerechte Verteilung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Sozialplanmittel zu sichern. Das BAG hat in einem aktuellen Urteil die grundsätzliche Zulässigkeit von Kappungsgrenzen in Sozialplänen erneut bestätigt und die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Abfindungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer konkretisiert. Mehr dazu finden Sie hier.

Sonstiges

Vertragsverlängerungsklauseln im Profisport

Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitsverträge von Profisportlern so genannte Vertragsverlängerungsklauseln enthalten. Durch diese wird die (erneut befristete) Verlängerung des zwischen Club und Spieler begründeten Arbeitsverhältnisses, beispielsweise um eine weitere Spielzeit, an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft, also etwa an das Absolvieren einer bestimmten Anzahl an Spielen. Doch wie ist in diesem Zusammenhang mit vorzeitigen Saisonabbrüchen aufgrund der Corona-Pandemie umzugehen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Blogbeitrag.


Sie können das Update Arbeitsrecht hier abonnieren. Bei Fragen zu den Inhalten kontaktieren Sie gerne das Redaktionsteam Arbeitsrecht (Dr. Alexander Bissels, Dr. Stefanie Klein-Jahns, Dr. Franziska Reiß und Sören Seidel) unter: Update-Arbeitsrecht@cms-hs.com.


1Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird überall die grammatikalisch männliche Form verwendet.