CMS Private Clients Newsticker II/2026
Aktuelle Rechtsprechung, Steuerrecht und Gesetzgebung für Private Clients
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Aktuelles aus der Rechtsprechung
Highlights
Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
BFH, Urteil vom 14.1.2026, Aktenzeichen II R 35/23
Der BFH bestätigt mit Urteil vom 14. Januar 2026 die Verfassungsmäßigkeit des im Bewertungsrecht vorgesehenen Zinssatzes von 5,5 %. Trotz des in den vergangenen Jahren deutlich veränderten Marktzinssatzniveaus sieht das Gericht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und keinen Anlass für eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung. Damit bleibt der pauschale Zinssatz weiterhin maßgeblich für steuerliche Bewertungszwecke, insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Entscheidung sorgt für Rechtssicherheit, setzt aber zugleich der Diskussion um eine realitätsgerechtere Bewertung Grenzen.
Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
BFH, Urteil vom 11.3.2026, Aktenzeichen II R 10/23
Der BFH bringt mit dieser Entscheidung wichtige Klarheit für die Praxis streitiger Nachlassabwicklungen. Entstehen Rechtsanwaltskosten im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind diese als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG – grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung - zu berücksichtigen. Das Gericht stellt klar, dass auch nach einer langen Phase der Nachlassverwaltung eine neue Phase der Nachlassverteilung beginnen kann und damit im Zusammenhang stehende Kosten dann auch abzugsfähig sind.
Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
BFH, Urteil vom 28.1.2026, Aktenzeichen II R 27/22
Der BFH konkretisiert die schenkungsteuerliche Behandlung eines häufig eingesetzten Gestaltungsinstruments der vorweggenommenen Erbfolge. Die unentgeltliche Übertragung einer Kapitallebensversicherung löst bereits im Zeitpunkt der Vertragsübernahme Schenkungsteuer aus (Bewertung mit dem Rückkaufswert). Der vorbehaltene Nießbrauch an der Rückkaufsleistung mindert den steuerpflichtigen Erwerb nicht, solange der Versicherungsvertrag nicht gekündigt ist. Die Entscheidung schränkt die steuermindernde Wirkung von Nießbrauchvorbehalten in dieser Gestaltungskonstellation erheblich ein.
Steuerliche Rechtsprechung
Zur Entgeltlichkeit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
BFH, Urteil vom 15.1.2026, Aktenzeichen IV R 25/23
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
BFH, Urteil vom 20.1.2026, Aktenzeichen VIII R 6/23
„Passive Entstrickung" durch Inkrafttreten eines neuen DBA
BFH, Urteil vom 19.11.2025, Aktenzeichen I R 41/22
Erstmaliger Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft
BFH, Urteil vom 25.2.2026, Aktenzeichen II R/24
Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung
BFH, Urteil vom 25.9.2025, Aktenzeichen III R 16/25
Optionsverschonung Begriff der Veräußerung
FG München, Urteil vom 4.3.2026, Aktenzeichen 4 K 1875/24
Ermittlung des Grundbesitzwerts eines zugewendeten Miteigentumsanteils Keine wertmindernde Berücksichtigung von Marktanpassungsabschlägen für einen Miteigentumsanteil sowie Nießbrauch in einem Verkehrswertgutachten
FG München, Urteil vom 24.3.2026, Aktenzeichen 4 K 927/24
Zivil- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts aufgrund beantragter Scheidung auch bei Ruhen des Scheidungsverfahrens über einen langen Zeitraum
BGH, Beschluss vom 13.5.2026, Aktenzeichen IV ZB 7/25
Die Ladung einer Gesellschaft zur Gesellschafterversammlung einer GmbH kann nicht dadurch bewirkt werden, dass ihrem Geschäftsführer die Ladung einer anderen Gesellschaft zugeht, die dieser gleichfalls vertritt.
BGH, Urteil vom 5.5.2026, Aktenzeichen II ZR 2/25
Kein Gesamtverfügungswille nach § 2087 BGB, wenn der Erblasser über einen erheblichen und eindeutig abgrenzbaren Bestandteil seines Vermögens (Gegenstände im Wert von ca. 20 % des Gesamtvermögens) keine ausdrückliche Verfügung trifft.
OLG München, Beschluss vom 21.4.2026, Aktenzeichen 33 Wx 169/25 e
Zum Nachweis von negativen Tatsachen bei notariellen Testamenten mit Pflichtteilsstrafklausel im Grundbuchverfahren
OLG Schleswig, Beschluss vom 13.3.2026, Aktenzeichen 2x W 65/25
Verfügungsbeschränkung des Testamentsvollstreckers bei Interessenkonflikt
OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.3.2026, Aktenzeichen 2 W 37/26
Ausgleich einer Schwiegerkindschenkung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage
OLG Rostock, Beschluss vom 9.2.2026, Aktenzeichen 10 UF 102/24
Zum Stifter als Kreationsorgan und der Abberufbarkeit eines Stifters als Vorstand, der sich zusammen mit dem Mitstifter auf Lebenszeit zum Vorstand eingesetzt hat
OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.2.2026, Aktenzeichen 14 U 30/25
Aktuelles aus Verwaltung und Gesetzgebung
Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
Nachdem ein inhaltlich weitgehend identisches Gesetz im Mai 2026 im Bundesrat zunächst gescheitert war, wurde das Gesetzgebungsverfahren kurzfristig erneut angestoßen und erfolgreich abgeschlossen. Der Bundesrat hat den vom Bundestag am Vortag beschlossenen Änderungen am 12. Juni 2026 zugestimmt, nachdem die zuvor umstrittene Entlastungsprämie nicht mehr Bestandteil des Gesetzes war. Das Gesetz bringt insbesondere Anpassungen im Berufsrecht der steuerberatenden Berufe, darunter eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots, sowie eine Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 %. Darüber hinaus enthält es wichtige Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht: Die sogenannte Signing /Closing Problematik bei Share Deals wird entschärft und die Gesamthandsfiktion entfristet, um insbesondere doppelte Besteuerungsrisiken zu vermeiden.
Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2026
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgelegt. Der Entwurf enthält eine Vielzahl punktueller Steuerrechtsänderungen, u.a. eine wesentliche Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft, eine Verfahrenserleichterung für die Quellensteuerentlastung nach § 50c EStG. Aus Private-Clients-Perspektive hervorzuheben ist u.a. die geplante Kodifizierung der Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke (§ 6f EStG-E): Liegt keine vertragliche Aufteilung vor, soll künftig zwingend das Verkehrswertsverhältnis von Grund und Boden sowie Gebäude maßgeblich sein. Daneben ist eine Anpassung des Zinssatzes für die steuerliche Vollverzinsung vorgesehen. Die Verbändebeteiligung lief bis zum 12. Juni 2026; die Kabinettbefassung ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen.