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Das neue Bauvertragsrecht
Der Bundestag hat am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des Zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren verabschiedet (BT-Drucksache 18/8486 in der Fassung der BT-Drucksache 18/11437). Am 31. März 2017 hat das Gesetz den Bundesrat ohne inhaltliche Änderungen passiert (BR-Drucksachen 199/17 und 199/1/17).
Diese von CMS erstellte konsolidierte Fassung der Vorschriften des neuen Werkvertragsrechts soll die Einarbeitung in das neue Bauvertragsrecht erleichtern. Die relevanten Änderungen des Gerichtsverfas-sungsgesetzes sind berücksichtigt (siehe Seite 19 ff.). Von einem Abdruck der übrigen Regelungen des Reformgesetzes, insbesondere zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, Änderungen zum Unterlassungsklagegesetz oder zum Grundbuch- oder Schiffsregisterverfahren, wurde aus Platzgründen abgesehen. Soweit einzelne Vorschriften nicht abgedruckt wurden, haben wir hierauf im Text verwiesen (siehe *).
Inkrafttreten und Übergangsvorschriften:
Das Gesetz tritt – soweit hier relevant – am 1. Januar 2018 in Kraft und findet auf alle Schuldverhältnisse Anwendung, die ab diesem Zeitpunkt entstehen.