Vergangene Veranstaltung
31 März 2020, 10:30 -
17:30
Diese Veranstaltung wurde abgesagt.
Infrastrukturvorhaben und große Industrieanlagen sind durch aufwendige formalisierte Zulassungsverfahren, komplexe verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Anforderungen, eine Vielzahl von Akteuren mit widerstreitenden Interessen und erhebliche Anfechtungsrisiken gekennzeichnet. Hilft die jüngst für bestimmte Verkehrsprojekte beschlossene „Zulassung durch Gesetz“? Wie in den vergangenen Jahren möchten wir uns vertieft mit aktuellen praxisrelevanten Themen auseinandersetzen, die Vorhabenträger und Behörden häufig vor große Herausforderungen stellen.
- Wie sieht die rechtliche Prüfung aus, wenn ein Vorhaben, etwa eine Gewässerbenutzung, nur eine befristete Zulassung hat und eine Verlängerung ansteht? Können auch Veränderungen, die auf den früheren Betrieb und andere durchgeführte Vorhaben, natürliche Prozesse oder Klimaveränderungen zurückzuführen sind, der Neuerteilung entgegengehalten werden?
- Welche Bedeutung haben wasserrechtliche Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Vorhabenzulassung, und wie können Vorhabenträger ihre Interessen in den gerade angelaufenen Prozess für die Planung der 3. Bewirtschaftungsperiode einbringen?
- Was lässt sich verbessern, um Antragsunterlagen effizient und zeitgerecht zu erstellen und trotzdem die hohen von den Gerichten geforderten Qualitätsstandards zu erreichen?
- Was gibt es Neues zum Individualrechtsschutz und zur Umweltverbandsklage nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz?
Wie immer können Sie sich – auch in der Abschlussdiskussion – mit Fragen und Anregungen aus Ihrer eigenen Praxis einbringen.
Programm
Ab 10.30 Uhr | Einlass und Registrierung |
11.00 Uhr | Begrüßung Dr. Christian Scherer-Leydecker, Partner, CMS |
11.15 Uhr | „Verschlechterung“, „Beeinträchtigung“ und „Eingriff“ bei der Verlängerung oder Neuerteilung befristet zugelassener Vorhaben? Dr. Ursula Steinkemper, Partnerin, CMS |
12.00 Uhr | Wasserrechtliche Bewirtschaftungsplanung: Möglichkeiten der Einflussnahme in der Planung der 3. Bewirtschaftungsperiode Dr. Fritz von Hammerstein, Partner, CMS Dr. Insa Nutzhorn, Counsel, CMS |
12.45 Uhr | Mittagspause mit Fingerfood |
13.45 Uhr | Antragsunterlagen für Großvorhaben: Qualität und Effizienz – ein Widerspruch? Dr. Christiane Kappes, Partnerin, CMS Dr. Neele Christiansen, Counsel, CMS |
14.30 Uhr | Individualrechtsschutz und Verbandsklage nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts |
15.15 Uhr | Vorhabenzulassung durch Gesetz Diskussionsrunde mit den Referenten |
Ab 16.30 Uhr | Kulinarischer Ausklang |
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