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In­fra­struk­tur, Pro­jekt­ent­wick­lun­gen und öffentliches Baurecht

Rechts­si­che­re Begleitung von Bau-, In­fra­struk­tur- und Pro­jekt­ent­wick­lun­gen

Projektentwicklungen und Großprojekte im Bau- und Infrastrukturbereich stehen unter hohem öffentlichem, wirtschaftlichem und zeitlichem Druck. Planungs- und Genehmigungsprozesse sind komplex, Bürgerbeteiligungen intensiv und die rechtlichen Anforderungen vielfältig – vom Städtebau bis zum Umweltrecht.

Wir beraten Vorhabenträger, Investoren und die öffentliche Hand bei der rechtssicheren Planung, Strukturierung und Umsetzung solcher Projekte – von der Baulandentwicklung über Industrieanlagen bis hin zur Verkehrsinfrastruktur.

Branchenerfahrung in Infrastrukturprojekten, Projektentwicklungen und öffentlichem Baurecht / Kernkompetenzen

Zu unseren Mandanten zählen Projektentwickler, Bauherren, Investoren, Banken, die öffentliche Hand und Betreiber großer Infrastrukturprojekte. Wir beraten insbesondere zu:

  • Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren
  • Vorhaben- und Erschließungsplänen, städtebaulichen Verträgen, Umlegungs- und Enteignungsverfahren
  • Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, Regionalplanung
  • Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Infrastrukturfinanzierung, ÖPP-Modelle und öffentliche Förderungen
  • Abwehr und Verteidigung gegen Klagen Dritter

Wir begleiten Infrastrukturprojekte in den Bereichen Energie, Verkehr, Industrie und Städtebau – von der Projektentwicklung über Bauleitplanung und Genehmigungen bis hin zu zugrundeliegenden Vergabeverfahren und Finanzierungsstrukturen, national wie international.

Leistungen im Infrastruktur- und öffentlichen Baurecht im Überblick

  • Rechtliche Konzeption und Strukturierung von Bau- und Infrastrukturvorhaben
  • Begleitung von Bauleitplanungsverfahren, städtebaulichen Verträgen und Baugenehmigungsverfahren
  • Prüfung und Verhandlung aller projektbezogenen Verträge, einschließlich Finanzierungs- und Sicherheitenverträgen
  • Rechtliche Betreuung von Planfeststellungen, UVP-Verfahren und Beteiligungsverfahren
  • Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, Enteignungsverfahren und bei Konflikten mit Anwohnern
  • Strategieberatung zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen

Wir bieten zudem Schnittstellenberatung zu Vergaberecht, Umweltrecht, Finanzierung und Fördermittelrecht

Kontaktieren Sie uns!

Sie planen ein Bau- oder Infrastrukturprojekt und wünschen sich rechtliche Planungssicherheit? Sprechen Sie mit unserem Team für Öffentliches Bau- und Planungsrecht. Wir schaffen die Grundlage für eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung Ihres Projekts.

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