Vergangene Veranstaltung
02. Februar 2021, 11:00 -
12:00
UTC +02:00
Am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet zum einen das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), das eine Möglichkeit zur präventiven Restrukturierung drohend zahlungsunfähiger Unternehmen unter Einbeziehung von Gläubigern gegen deren Willen schafft. Zum anderen wurden mit dem SanInsFoG einige maßgebliche Änderungen des Insolvenzrechts umgesetzt. Wir erläutern die Auswirkungen, Chancen und Risiken der neuen Gesetzeslage.
Über die Webinar-Reihe
Die COVID-19-Pandemie zwingt Unternehmen nun schon seit fast einem Jahr zum Krisenmanagement. Der Gesetzgeber reagierte hierauf unter anderem mit der vorübergehenden (teilweisen) Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Abermals wurde nun im Januar 2021 die Insolvenzantragspflicht teilweise wegen der verzögerten Auszahlung der November- und Dezemberhilfen ausgesetzt. Während im letzten Jahr viele Unternehmen von der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht profitierten, rechnen Experten nun im Jahr 2021 mit einer großen Zunahme an Insolvenzverfahren.
Unsere Veranstaltungsreihe zeigt auf, wie sich Unternehmen für den Fall der Krise von Geschäftspartnern und auch für den Fall der eigenen Krise wappnen können. Im Mittelpunkt der Fortsetzung unserer erfolgreichen Veranstaltungsreihe „Absicherung für den Fall der Insolvenz“ stehen auch das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) und seine Auswirkungen für Unternehmen, Geschäftsleiter und Gläubiger. Das StaRUG führt den präventiven Restrukturierungsrahmen ein, der drohend zahlungsunfähigen Unternehmen die Sanierung unter Einbeziehung von Gläubigern auch gegen deren Willen ermöglicht.
Weitere Termine der Webinar-Reihe
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) schafft eine neue Sanierungsoption in Deutschland. Mit der Einführung des präventiven Restrukturierungsrahmens können drohend zahlungsunfähige Unternehmen eine Sanierung unter Einbeziehung von Gläubigern – auch gegen deren Willen – außerhalb eines Insolvenzverfahrens umsetzen. Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen vor und innerhalb der Insolvenz vor und erörtern Vor- und Nachteile.
Seit dem 1. Januar 2021 regelt das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) explizit die Pflicht der Geschäftsleiter zur Krisenfrüherkennung. Darüber hinaus sind Geschäftsleiter nun auch zum Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Krisenabwehr verpflichtet. Wir fassen Ihnen die wesentlichen Pflichten zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement zusammen, zeigen Ihnen erhöhte Haftungsrisiken auf und geben Handlungsempfehlungen.
Besondere Herausforderungen stellen die Geschäftsbeziehung in Fällen der Insolvenz des Vertragspartners auf die Probe: Soll die Vertragsbeziehung weiter aufrechterhalten werden und, wenn ja, zu welchen Konditionen? Wie kann die Versorgung der Lieferkette sichergestellt werden? Wie können Ausfallrisiken vermieden werden? Wir erläutern, wie Unternehmen Haftungsfallen und Ausfallrisiken im Umgang mit insolventen Lieferanten oder Kunden vermeiden und ihre Rechte im Insolvenzverfahren durchsetzen können.
Die Sanierung unter Einbeziehung von Gläubigern gegen deren Willen war bisher nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich. Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) bietet seit dem 1. Januar 2021 eine neue Sanierungsoption für drohend zahlungsunfähige Unternehmen. In unserem Seminar beantworten wir die zentralen Fragen hierzu: Wer kann den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen in Anspruch nehmen? Wie läuft die präventive Sanierung ab? Welche Vor- und Nachteile bietet sie?
Gerät ein Mieter in Schieflage, stellen sich zahlreiche Fragen. Vermieter werden regelmäßig von ihren Mietern in der Krise um Sanierungsbeiträge gebeten – in Zeiten der COVID-19-Pandemie mehr denn je. Hier stellen sich Fragen wie: Welche Sanierungsbeiträge sind möglich? Wie ist mit einer Mietsicherheit umzugehen? Gibt es Anfechtungsrisiken bei Mietzahlungen in der Krise des Mieters? Auch bei gruppeninternen Mietverhältnissen gilt es, richtig zu agieren und die Sanierungsbeiträge gut zu überlegen, um in einem späteren Insolvenzverfahren möglichst wenig Nachteile zu haben.
Die Pflichten für Organe im Umfeld der Krise regelt das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), das zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Geschäftsleiter sind zur Krisenfrüherkennung verpflichtet und müssen im Fall der Krise geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Aufsichtsorgane haben hierüber zu wachen. Besondere Pflichten gelten für den Fall, dass die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens in Anspruch genommen werden und die Restrukturierungssache daher beim Restrukturierungsgericht angezeigt werden muss. Wir beleuchten die Pflichten der einzelnen Organe und geben praktische Tipps zur Erfüllung des Pflichtenprogramms und zur Vermeidung von Haftungsrisiken.
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