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Au­ßen­wirt­schafts­recht & Sanktionen

Beratung zu Au­ßen­wirt­schafts­recht, Ex­port­kon­trol­le, EU-Sanktionen und Trade-Com­pli­ance

International tätige Unternehmen unterliegen in Export- und Importgeschäften, Zahlungsströmen, Dienstleistungen und Datentransfers strengen Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts und des Sanktionsrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Bedeutung der Compliance mit personen- und produktbezogenen Sanktionen der Europäischen Union (EU) weiter zugenommen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer internationalen Handelsbeziehungen, begleiten Genehmigungsverfahren, minimieren Haftungsrisiken und stärken Ihre Außenwirtschafts- und Sanktions-Compliance entlang der Lieferkette.

Branchenerfahrung im Außenwirtschaftsrecht & Sanktionen / Kernkompetenzen

Zu unseren Mandanten zählen international tätige Industrieunternehmen, Händler, Logistiker, Technologiekonzerne und Exporteure sensibler Güter. Wir beraten insbesondere zu folgenden Themen:

  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG) & Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
  • Sanktionsverordnungen der EU
  • Exportkontrolle, insbesondere bei Dual-Use-Gütern
  • Kriegswaffenkontrollgesetz und Güterklassifizierung
  • Zollrecht, Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen
  • Kapital- und Zahlungsverkehr mit Drittstaaten
  • WTO-Recht und internationale Handelshemmnisse
  • Compliance-Systeme im Außenwirtschaftsrecht

Wir verbinden juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis internationaler Geschäftsabläufe, Lieferketten und Finanzströme. Unsere Beratung ist vorausschauend und praxisnah und auf eine klare Risikominimierung im Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht ausgerichtet.

Wir kennen die verantwortlichen Ansprechpartner bei den zuständigen Behörden (z. B. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und Deutsche Bundesbank) und übernehmen für Ihr Unternehmen die Kommunikation mit den öffentlichen Stellen auf unterschiedlichen Ebenen. Bei Bedarf arbeiten wir eng mit Steuerberatern, Zollagenturen und Compliance-Officern zusammen und stimmen uns mit unseren internationalen CMS-Partnern bei komplexen Cross-Border-Sachverhalten ab.

Leistungen im Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht im Überblick

  • Sanktionsrechtliche Prüfung von personen- und produktbezogenen Sanktionen der EU
  • Begleitung von Ausfuhrgenehmigungen und sonstigen Genehmigungsverfahren im Exportkontrollrecht
  • Unterstützung bei außenwirtschafts- und sanktionsrechtlichen Meldepflichten
  • Beratung zu nationalen Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Sanktionen, insbesondere durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz
  • Erstellung von Konformitätsnachweisen, Endverbleibserklärungen und internen Compliance-Vorgaben im Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht
  • Kommunikation mit dem BAFA, den Zollbehörden (Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung) und der Bundesbank
  • Begleitung bei Außenwirtschaftsprüfungen und Ermittlungsverfahren
  • Beratung bei Zahlungsverkehrs- und Kapitalexportfragen
  • Entwicklung von Strategien zur Absicherung internationaler Lieferketten und zur Stärkung der Trade-Compliance 

Kontaktieren Sie uns!

Ob Exportkontrolle, Sanktionen oder internationaler Zahlungsverkehr: Wir unterstützen Sie dabei, außenwirtschafts- und sanktionsrechtlich auf der sicheren Seite zu agieren. Kontaktieren Sie unser spezialisiertes Team. Wir beraten Sie vorausschauend, lösungsorientiert und effizient.

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