Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 24. August 2016 - 5 AZR 703/15, bislang noch nicht veröffentlicht) eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel für unwirksam erklärt, weil diese auch Ansprüche auf einen Mindestentgelt nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) umfasste. Ob dies auch für Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoG) gilt, ist noch offen. Wer sicher gehen will, sollte seine Standardarbeitsverträge überprüfen und die Ausschlussfrist ggf. aktualisieren.
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