WM 2026: Rechtliche Folgen einer Absage oder Nichtteilnahme
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Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko steht nicht nur sportlich, sondern auch rechtlich im Fokus. Politische Konflikte, Einreisebeschränkungen, internationale Sanktionen, Gesundheitskrisen und Fragen des Sportrechts können die Teilnahme qualifizierter Nationalmannschaften gefährden. Doch welche rechtlichen Folgen drohen, wenn ein Team seine WM-Teilnahme absagt, ausgeschlossen wird oder nicht in das Gastgeberland einreisen darf? Der Beitrag beleuchtet die FIFA-Regularien zur WM 2026, mögliche Sanktionen, Schadensersatzansprüche und die Rolle höherer Gewalt bei internationalen Sportgroßereignissen.
Der Fall USA und Iran aus sportrechtlicher Sicht
Auch wenn US-Präsident Trump die Einigung auf ein Friedensabkommen zwischen den USA und dem Iran verkündet hat, dessen Unterzeichnung noch aussteht: Die Eskalation in Nahost wirft neben vielen anderen Fragen auch die Frage auf, wie man in einem sportlichen Turnier damit umgeht, wenn zwei teilnehmende Länder sich untereinander im Kriegszustand befinden und eines der Länder sogar Gastgeber ist, was unweigerlich eine Einreise in dieses Land zur Voraussetzung der WM-Teilnahme des anderen Landes macht.
Heute, am Montag, den 15. Juni 2026, um 18 Uhr Ortszeit, steht die Islamische Republik Iran gegen Neuseeland auf dem Spielfeld im Los-Angeles-Stadion in den USA. Am 21. Juni 2026 soll das nächste Spiel des Iran folgen – gegen Belgien, ebenfalls im Stadion von Los Angeles. Am 26. Juni 2026 soll die Mannschaft dann gegen Ägypten in Seattle auf dem Platz antreten. Rechnerisch ist es sogar möglich, dass die USA und der Iran im direkten Fußballduell am 3. Juli 2026 gegeneinander antreten könnten.
Die drei ersten Spiele sind also allesamt laut Spielplan in Stadien in den USA eingeplant, während der Iran sein WM-Quartier nach Mexiko verlegt hat und im Vorfeld der WM sogar erfolglos versucht hatte, seine Spiele nach Mexiko verlegen zu lassen. Nach langem Hin und Her steht fest: Der Iran nimmt wohl an der WM teil, seine Mannschaft ist bereits auf den amerikanischen Kontinent gereist. Allerdings wurde eine Absage seiner Teilnahme an der WM durch den Iran lange im Vorfeld der WM diskutiert.
WM-Teilnahme absagen: Welche rechtlichen Folgen drohen Nationalmannschaften?
Eine Absage der WM durch ein Land kann weitreichende finanzielle und sportliche Folgen haben. Eine Antwort auf die Frage, welche Rechtsfolgen die Absage der Teilnahme eines Landes bei der WM nach sich zieht, geben die „Regulations for the FIFA World Cup 26 11 June – 19 July 2026“ der FIFA (Fédération Internationale de Football Association) mit Stand von Mai 2026. Diese finden verbindlich Anwendung auf alle Parteien, die an der Vorbereitung, Organisation und Ausrichtung der WM 2026 beteiligt sind. Artikel 6 der Regularien regelt, was passieren soll, wenn Spiele abgesagt oder nicht ausgetragen werden.
Grundsätzlich sind hiernach alle teilnehmenden Verbände verpflichtet, ihre Spiele bis zu ihrem Ausscheiden aus der WM 2026 auszutragen (Art. 6.1). Zieht sich ein Verband aus der WM zurück, entscheidet eine zeitliche Komponente über die Rechtsfolgen:
- Erfolgt der Rückzug des Verbands aus der WM 2026 bis spätestens 30 Tage vor dem ersten Spiel der Endrunde der Weltmeisterschaft, wird eine von der FIFA-Disziplinarkommission ausgesprochene Geldstrafe von mindestens CHF 250.000 fällig (Art. 6.2 Abs. 1 Satz 1).
- Erfolgt der Rückzug kurzfristiger, also weniger als 30 Tage vor dem ersten Spiel der Endrunde der WM, beträgt die Geldstrafe mindestens CHF 500.000 (Art. 6.2 Abs. 1 Satz 2).
- Wird der teilnehmende Verband während der laufenden WM ausgeschlossen oder zieht sich während der laufenden WM zurück, können weitere Disziplinarmaßnahmen fällig werden (Art. 6.2 Abs. 2 Satz 1).
Die Regularien räumen der FIFA dabei einen Ermessenspielraum ein. Disziplinarmaßnahmen können der Ausschluss von nachfolgenden FIFA-Wettbewerben und/oder die Ersetzung des teilnehmenden Mitgliedsverbands durch einen anderen Mitgliedsverband umfassen. Zur Debatte stand zum Beispiel, ob das nicht zur WM qualifizierte Land Italien nachrücken könnte, falls der Iran nicht teilnimmt.
Daneben sehen die Regularien zur WM 2026 auch noch Schadensersatzzahlungen vor. So ist in Art. 6.4 geregelt, dass jeder teilnehmende Mitgliedsverband, der sich von der WM zurückzieht oder dessen Verhalten dazu führt, dass ein Spiel nicht ausgetragen oder abgebrochen wird, vom FIFA-Rat u.a. dazu verpflichtet werden kann, der FIFA, der lokalen FIFA-Tochtergesellschaft oder einem anderen teilnehmenden Mitgliedsverband sämtliche Kosten oder Schäden zu ersetzen, die durch sein Verhalten entstanden sind. Zudem erlöschen Vergütungsansprüche des Verbands gegenüber der FIFA.
Höhere Gewalt im Sportrecht: Wann Sanktionen der FIFA entfallen können
Grundsätzlich regelt Art. 6.3 der Regularien, dass jedes nicht ausgetragene oder abgebrochene Spiel der WM 2026 Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen kann. Eine Ausnahme hiervon kann allerdings ein Fall höherer Gewalt sein. Dieser muss aber von der FIFA anerkannt werden. Ob die Eskalation zwischen den USA und dem Iran hierunter subsumiert worden wäre, scheint fraglich. Kriege und kriegerische Konflikte haben immer wieder Auswirkungen auf sportliche Großereignisse. Hierzu geben wir einen Überblick in unserem Beitrag: Zwischen Neutralität und Sanktion: Politische Konflikte im Sport.
Auch der Ebola-Ausbruch stellt die WM 2026 vor rechtliche Fragen
Neben politischen Konflikten stellen auch Krankheitsausbrüche sportliche Großevents und die teilnehmenden Teams sowie die Gastgeberländer vor Herausforderungen, die aus der Coronapandemie noch allzu bekannt sind. Zur WM 2026 ist es der aktuelle Ebola-Ausbruch, der insbesondere teilnehmende Länder aus Zentralafrika um ihre VISA und Einreise in die USA bangen lässt. So soll sich die Mannschaft aus DR Kongo für 21 Tage isolieren. Grund hierfür sind jedoch nicht vorrangig die o.g. FIFA-Regularien, sondern die Einreisebestimmungen der USA.
Für von Gesundheitsrisiken betroffene Spiele könnten von der FIFA weitere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden, wie zum Beispiel das Austragen als sog. „Geisterspiele“, also ohne Publikum, bis zur Absage einzelner Spiele. Ein WM-Testspiel wurde bereits abgesagt. Der Ausbruch einer Krankheit und einer Epidemie dürfte in der Regel als ein Fall höherer Gewalt im Sinne des Art. 6.3 der FIFA-Regularien anerkannt werden, wenn eine ernsthafte Gefahr für Zuschauer* oder Spieler besteht.
Dabei sein ist nicht immer alles: Die WM-Teilnahme als rechtliches Pflichtspiel?
Die Teilnahme an der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 ist für die qualifizierten Verbände nicht nur sportlich, sondern auch rechtlich bindend. Die FIFA-Regularien verpflichten sämtliche teilnehmende Länder, ihre Spiele bis zum Ausscheiden auszutragen. Ob das olympische Motto „Dabei sein ist alles“ auch für die Fußball-Weltmeisterschaft gilt, mag jedes Land und jeder Verband für sich beurteilen. Aus rechtlicher Sicht vermeidet die Teilnahme an dem Wettbewerb, für den sich ein Land qualifiziert hat, jedenfalls Schadensersatzrisiken und Sanktionen. So sehr die Teilnahme an der WM rechtlich verpflichtend und sportlich erstrebenswert ist – es gibt Situationen, in denen ein Land Wichtigeres zu tun hat, als Fußball zu spielen. Das Recht weiß das auch.
Fazit: WM 2026 zwischen Teilnahmepflicht und höherer Gewalt
- Die Teilnahme an der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 ist für qualifizierte Verbände grundsätzlich rechtlich verpflichtend.
- Die FIFA-Regularien sehen bei einer Absage oder einem Rückzug erhebliche Geldstrafen und weitere Sanktionen vor.
- Zusätzlich können Schadensersatzansprüche gegenüber Verbänden entstehen, wenn Spiele nicht ausgetragen werden.
- Politische Konflikte, Kriege, Einreiseverbote und Gesundheitskrisen können komplexe sportrechtliche Fragestellungen auslösen.
- Fälle höherer Gewalt können unter bestimmten Voraussetzungen Sanktionen ausschließen.
- Die WM 2026 in den USA, Kanada und Mexiko zeigt, wie eng Sportrecht, internationale Politik und globale Krisen miteinander verbunden sind.
- Für Verbände und Veranstalter gewinnt die rechtliche Risikobewertung internationaler Turniere zunehmend an Bedeutung.
*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet