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Constantin Wangenheim
Counsel

Constantin Freiherr von Wangenheim

Rechtsanwalt

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Constantin von Wangenheim berät deutsche und internationale Unternehmen zu allen Fragen und Aspekten des Gesellschaftsrechts. Sein Schwerpunkt ist das Recht der Kapitalgesellschaften, wie das GmbH- und Aktienrecht, sowie das Kapitalmarktrecht. Zudem berät und begleitet er Unternehmen bei Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz, wie Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln.

Constantin von Wangenheim stieg 2018 als Rechtsanwalt bei CMS ein und wurde 2025 zum Counsel ernannt.

Bildung

  • 2018: Zweites juristisches Staatsexamen
  • 2016 - 2018: Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln
  • 2015: Erstes juristisches Staatsexamen
  • 2009 - 2015: Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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