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Öffentliche Übernahmen

Vorausschauende Planung und erfolgreiche Gestaltung Ihres Public Takeover

Für die öffentliche Übernahme börsennotierter Unternehmen (Public Takeover) setzt das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, kurz WpÜG, einen engen Rechtsrahmen. Bieter und Zielunternehmen müssen die detaillierten Vorgaben des WpÜG bei der Planung und Durchführung der einzelnen Transaktionsschritte strikt beachten. Mit unserer Unterstützung bringen Sie die Übernahme erfolgreich zum Abschluss.

Ihre Experten für öffentliche Übernahmen

In praxis- und standortübergreifenden Teams setzen sich die WpÜG-Experten unserer Kanzlei dafür ein, dass Ihre öffentliche Übernahme zum Erfolg wird. Wir verfügen über die nötige Expertise und Praxiserfahrung in allen rechtlichen Bereichen, die rund um ein öffentliches Übernahmeangebot relevant werden können. Neben Anwälten mit Kenntnissen im Übernahme-, Aktien- und Kapitalmarktrecht kommen Spezialisten aus weiteren Rechtsgebieten wie etwa IP/IT, Commercial, Wettbewerbs-, Steuer-, Finanz- und Arbeitsrecht zum Einsatz. 

Sind Rechtsfragen im Ausland berührt, haben Mandanten unserer Kanzlei Zugriff auf das Fachwissen und die Erfahrung von Anwälten an rund 70 Standorten in mehr als 40 Ländern weltweit. 

Öffentliche Übernahme aus Sicht von Targets, Bietern und Banken

Bei einem öffentlichen Übernahmeangebot bzw. Erwerbsangebot begleiten wir sowohl Bieter als auch Zielgesellschaften, deren Organe, wesentliche Aktionäre und Investoren. Häufig werden wir auch von involvierten Banken mit der Rechtsberatung im Zusammenhang mit Public Takeovers beauftragt. 

CMS hat eine Vielzahl von Public M&A- und Kapitalmarkttransaktionen erfolgreich begleitet und kann daher ein effizientes Projektmanagement in unterschiedlichen Konstellationen sicherstellen. Ihnen kommt dabei nicht zuletzt unser tiefes Verständnis der Funktionsweise der Kapitalmärkte zugute.

Public Takeover: vor den Augen der Öffentlichkeit

Die Übernahme börsennotierter Unternehmen findet vor den Augen der interessierten Öffentlichkeit statt. Die CMS-Anwälte mit den Schwerpunkten Corporate und Capital Markets sind sich der Sensibilität rund um ein öffentliches Übernahmeangebot jederzeit bewusst und sie tragen ihr zu jedem Zeitpunkt des Public Takeover in besonderem Maße Rechnung. 

Öffentliche Übernahme von Pre bis Post M&A

CMS berät Sie in sämtlichen Abschnitten Ihrer Public M&A-Transaktion. Im Vorfeld entwerfen wir u. a. die Transaktionsstruktur, beraten zur Finanzierung und führen die Legal Due Diligence durch. Im laufenden Übernahmeverfahren erstellen wir die Angebotsunterlagen sowie begleitende Veröffentlichungen und Vereinbarungen und übernehmen für Sie die erforderliche Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Ist ein öffentliches Übernahmeangebot erfolgreich, begleiten wir Sie beim Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, beim Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out), bei umwandlungsrechtlichen Maßnahmen oder beim Rückzug von der Börse (Delisting). Außerdem vertreten wir unsere Mandanten bei Anfechtungsklagen sowie in Freigabe- und Spruchverfahren.

Unsere Anwälte stehen Ihnen jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung. Senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage zu Ihrem Anliegen zu.
 

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