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Jonas Singraven berät und vertritt Unternehmen im Arbeitsrecht und in allen damit verbundenen Rechtsgebieten, die für die Personalarbeit relevant sind. Neben dem Individualarbeitsrecht bilden kollektivrechtliche und insbesondere betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Die fortschreitende Digitalisierung und ihre arbeitsrechtlichen Auswirkungen stehen im Fokus seiner Beratungspraxis. Hierzu gehören die Herausforderungen durch den Beschäftigtendatenschutz, den Geschäftsgeheimnisschutz, KI-Regulierungen sowie die Entwicklung und Implementierung digitaler HR-Lösungen.
Zudem ist Jonas Singraven auf nationale und internationale Fremdpersonaleinsätze spezialisiert. Er berät umfassend zu regulierter Zeitarbeit, unternehmensübergreifenden Mitarbeitereinsätzen und Freelancerverträgen und vertritt Unternehmen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, dem Zoll, der Deutschen Rentenversicherung und anderen Aufsichtsbehörden. Er verfügt über Erfahrung bei Fragen zur Geschäftsführerhaftung/D&O-Versicherung.
Jonas Singraven ist seit 2016 als Anwalt tätig und seit 2019 Fachanwalt für Arbeitsrecht. 2021 kam er zu CMS. 2026 wurde er zum Partner ernannt.