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Veröffentlichung 28 Sep 2021 · Deutschland

Das Optionsmodell zur Kör­per­schafts­be­steue­rung

4 min. Lesezeit

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Steuerrechtliche und -politische Bewertung der Option und Praxishinweise für Personengesellschaften

Zum Ende der 19. Legislaturperiode hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) das sogenannte Optionsmodell eingeführt, mit dem sich Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können. Im Gegensatz zu einem tatsächlichen Formwechsel erfolgt bei dieser fiktiven Umwandlung nur eine Angleichung an die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft, zivilrechtlich bleibt die optierende Gesellschaft jedoch eine Personengesellschaft mit ihren entsprechenden Vorteilen. Damit ist der Gesetzgeber nunmehr endlich diesen wichtigen Schritt gegangen, der bereits vor mehr als 20 Jahren von der Brühler Kommission vor dem Hintergrund der steuerlichen Gleichstellung von Kapital- und Personengesellschaften empfohlen wurde. Dies haben Wirtschaft, Wissenschaft und Verbände seit Jahren gefordert. Neben der bisherigen Anrechnung der Gewerbesteuer sowie der Thesaurierungsbegünstigung stellt das Optionsmodell eine dritte Maßnahme zur Herstellung von Steuergerechtigkeit und damit auch der Wettbewerbsfähigkeit von Personengesellschaften dar, die zudem auch den Standort Deutschland für ausländische Unternehmen attraktiver gestaltet.

Umsetzung des Optionsmodells in der Praxis

Die gemeinsame Publikation des BDI, CMS und Warth & Klein Grant Thornton stellt sowohl die steuerlichen als auch die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Optionsausübung dar. Dabei geht sie sowohl auf den Zeitpunkt der Antragstellung und den damit verbundenen fiktiven Formwechsel als auch auf die steuerlichen und zivilrechtlichen Aspekte während der fiktiven Umwandlung und einer möglichen Rückoption zur transparenten Besteuerung ein. Für die Praxis werden Checklisten für die Vorbereitung einer Optionsausübung zur Verfügung gestellt. Vertiefend wird das Optionsmodell zudem als Alternative zu den bisher genutzten Instrumenten – insbesondere zur Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, zum tatsächlichen Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft sowie zur Nutzung mittels Beteiligungsgesellschaft – dargestellt.

Erste Praxishinweise

Darüber hinaus werden rechtliche und steuerliche Aspekte für Start-ups beleuchtet, das Optionsmodell in der Nachfolgeplanung sowie bei der Strukturierung von Familienvermögen dargestellt. Zudem wird die optierende Gesellschaft in Unternehmensgruppen aufgezeigt, die Vorteile des Optionsmodells auch für Kapitalgesellschaften dargelegt sowie internationale Aspekte der Optionsausübung angesprochen.

Nachbesserungsbedarf

Neben diesen vielseitigen Aspekten des Optionsmodells soll die Publikation jedoch auch aufzeigen, welcher Nachbesserungsbedarf besteht und in der kommenden Legislaturperiode vom Gesetzgeber zu lösen ist, damit es für eine hohe Zahl an Personengesellschaften tatsächlich anwendbar sein wird. So sind vor allem die Behandlung von Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanzen, die steuerliche Umwandlung infolge der Optionsausübung, die Sicherstellung der Anrechnung der Gewerbesteuer, die volle Organgesellschaftsfähigkeit der optierten Gesellschaft, die Auswirkung der Option in Organschaftsstrukturen und auf internationale Strukturen sowie die Ausweitung des Adressatenkreises Themen, die der Gesetzgeber oder die Finanzverwaltung in den kommenden Jahren angehen muss. Zudem wird das Zusammentreffen des Gesellschaftsrechts der Personengesellschaften mit dem auf die Körperschaften ausgerichteten Regelungen des Steuerrechts in der Praxis weitere Fragen aufwerfen: wird das MoPeG vielleicht die Option überflüssig machen? Auch das Zusammenspiel mit der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wird für diejenigen Personenunternehmen essenziell sein, die diese bisher genutzt haben. Ein Wechsel zum Optionsmodell ist unter der bisherigen Ausgestaltung jedoch kaum gangbar. Tatsächlich stellt die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG eine Alternative zum Optionsmodell dar, die für ganz andere Unternehmen und Situationen relevant ist. Zu glauben, mit der Einführung des Optionsmodells bestünde bei der Thesaurierungsbegünstigung keine Verbesserungsnotwendigkeit mehr, wäre verkehrt.

Die Einführung des Optionsmodels ist ein wichtiger Schritt zu einer rechtsformunabhängigen Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Dies erhöht die Chancengleichheit beider Rechtsformen, die gerade vor dem Hintergrund der internationalen Wettbewerbsfähigkeit stetig an Bedeutung zunimmt.

Veröffentlichung
PDF
4,5 MB

Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung

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