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Dr. Martin Friedberg, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater | Fachanwalt für Steuerrecht

CMS Hasche Sigle
Kasernenstraße 43-45
40213 Düsseldorf
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Martin Friedberg verfügt über langjährige Erfahrung in der steuerrechtlichen Beratung von mittelständischen Unternehmen, internationalen Konzernen und Private-Equity-Investoren. Ausgehend von seinem exzellenten Expertenwissen im nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht erstreckt sich seine Expertise vor allem auf die steuerliche Strukturierung und Beratung von M&A Transaktionen. Immer wieder werden sein steuertechnisches Know-how und seine lösungsorientierte Herangehensweise nicht zuletzt im Zuge von Buy-and-build-Strategien abgerufen. Besondere Praxiserfahrung besitzt Martin Friedberg im Private-Equity Segment sowie in den Branchen TMC (Technologie, Media & Communications), Banking & Finance und der Immobilienwirtschaft. Neben Transaktionen begleitet er regelmäßig komplexe Umstrukturierungen und Umwandlungen unter steuerlichen Aspekten.

Regelmäßig mandatieren etablierte Player im Markt ebenso wie wachstumsstarke Neugründungen Martin Friedberg außerdem im Bereich der Digital Economy. Zu den wesentlichen Themen seiner ziel- und zukunftsgerichteten steuerrechtlichen Beratung zählen dabei Blockchain-basierte Geschäftsmodelle und Aktivitäten rund um Kryptowerte. Ein weiterer Schwerpunkt von Martin Friedberg liegt in der Beratung zu Fragen der Tax Compliance.

Martin Friedberg ist seit 2014 als Rechtsanwalt bei CMS tätig, seit 2017 auch als Steuerberater. 2023 wurde er zum Partner ernannt. Auslandserfahrung sammelte er u.a. im Rahmen einer Station bei einer deutsch-amerikanischen Steuerberatung in New York.

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Listed as Rising Star

ITR World Tax 2024

Listed as Rising Star

Top Tax Lawyers 2023/2024, MergerLinks

Ausgewählte Referenzen

  • NORD Holding bei Schaffung von Multi-Public-Cloud-Gruppe durch Investment in drei Public-Cloud-Dienstleister
  • NORD Holding beim Verkauf der Anteile an der RUF-Gruppe an die Waterland Private Equity
  • home24 SE beim Erwerb des Wohnaccessoires-Experten Butlers
  • BE-Investment Partners und Gründer der Barfer‘s Wellfood GmbH beim Verkauf an Perwyn Capital
  • Hydro Aluminium Deutschland GmbH bei der Veräußerung ihres Bonner Standort an den Projektentwickler Cube Real Estate
  • KOLEKTOR Magnet Technology GmbH beim Verkauf des ehemaligen Firmensitzes
  • IVG AG, bei der Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung an der TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Augur Capital Group, bei der vorbereitenden Strukturierung und Veräußerung der Veritas Gruppe
  • SIX Interbank Clearing AG, beim Erwerb der SECB Swiss Euro Clearing Bank
  • Natsu Foods GmbH & Co. KG, bei verschiedenen Transaktionen
  • ThyssenKrupp AG, unter anderem im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bauelementesparte sowie internationalen Umstrukturierungsvorgängen
  • Westfleisch SCE, bei der Gründung eines Joint Ventures mit Danish Crown
  • Qvest Media Gruppe, bei der Veräußerung einer Mehrheitsbeteiligung an die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft
  • Thermo Fisher Scientific, beim Erwerb einer deutschen Gesellschaft
  • Beratung in diversen Compliance-Mandaten (vor allem bei lohn- und umsatzsteuerlichen Themen)
  • Beratung in diversen ICO-Projekten (Curreny, Utility und Security Token)
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Ordentlicher Prüfer im Steuerberaterexamen des Landes NRW
  • Steuerberaterverband Düsseldorf e.V.
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Veröffentlichungen

  • Freude schenken – Fiskalisch denken: Anmerkungen zum Urteil des FG Köln v. 25.11.2021 – 14 K 1178/20 – DStR 2022, 1137 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • „Vermietung“ von Land in einem Online-Spiel – DStRK 2022, 112 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • Finanzgericht Baden-Württemberg entscheidet über die Besteuerung von Kryptowerten – beck.digitax 2022, S. 45 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • FG Baden-Württemberg zur Besteuerung von Kryptowährungen - Handel führt zu privaten Veräußerungsgeschäften – NWB 2/2022, S. 90 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • BMF veröffentlicht Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung virtueller Währungen und Token – eine erste Einordnung, beck.digitax 2021, 243, Mitautor: Dr. Hendrik Arendt
  • § 15a EStG – Kommentierung im Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Herausgeber: Frotscher/Geurts, Haufe Verlag
  • Nachträgliche und vorgezogene Einlagen im System der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15a EStG, Peter Lang Verlag, 2013.
  • 2012 Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer – Zum Vorlagebeschluss des BFH vom 27.09.2012, II R 9/11 (Teil II), AnwaltZertifikatOnline Erbrecht 1/2013, Anm. 1, Mitautorin: Susanne Thonemann-Micker
  • Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer – Zum Vorlagebeschluss des BFH vom 27.09.2012, II R 9/11 (Teil I), AnwaltZertifikatOnline Erbrecht 23/2012, Anm. 1, Mitautorin: Susanne Thonemann-Micker
  • Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Frist bei privaten Grundstücksveräußerungen nach § 23 EStG – Eine Besprechung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010, SAM 2011, 2 Mitautor: Dr. Matthias Söffing
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Ausbildung

  • 2012 - 2014: Referendariat am OLG Düsseldorf mit Station in New York und bei CMS
  • 2011 - 2013: Promotion an der Universität Osnabrück zu einem steuerrechtlichen Thema
  • 2009 - 2010: Studiengang Steuerwissenschaften (LL.M. Taxation) an der Universität Osnabrück
  • 2004 - 2009: Studium Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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Tätigkeitsbereiche

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01/12/2023
Zu­kunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz verabschiedet
Das Gesetz zur Finanzierung von zu­kunfts­si­chern­den Investitionen (Zu­kunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz – ZuFinG) beinhaltet Änderungen an mehr als 30 Gesetzen. Ziel des ZuFinG ist es, die Leis­tungs­fä­hig­keit und Attraktivität des deutschen Kapitalmarkts zu stärken, ihn zu digitalisieren und zu modernisieren und ein Abwandern von innovativen Unternehmen ins Ausland zu verhindern. Einige der Neuregelungen stellen wir im Folgenden vor. Erleichterte Börsengänge und besserer Zugang zu Wagniskapital Für Start-ups und Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men interessant ist die Aufhebung des Verbots der Mehr­stimm­rechts­ak­tie in § 12 Abs. 2 AktG und die damit verbundene punktuelle Durchbrechung des im deutschen Aktienrecht geltenden Grundsatzes des proportionalen Stimmrechts (one share – one vote). Zukünftig können einzelne Aktien mit einem bis zu zehnfachen Stimmrecht ausgestattet werden, so dass einzelne Aktionäre mit vergleichsweise geringem Kapitalbeitrag ein hohes Maß an Kontrolle erlangen können. Dadurch müssen Gründer und Un­ter­neh­mens­in­ha­ber nicht mehr befürchten, mit einem Börsengang ihre ge­sell­schafts­recht­li­chen Ein­fluss­nah­me­mög­lich­kei­ten aufzugeben. Nach dem Gesetzesentwurf ist dieser Schutz aber nur temporär. Gemäß der in § 135a Abs. 2 AktG-E enthaltenen Sunset-Regelung erlöschen die Mehrstimmrechte bei börsennotierten Gesellschaften sowie Gesellschaften, deren Aktien in den Handel im Freiverkehr (§ 48 BörsG) einbezogen sind, im Fall der Übertragung der Aktien, spätestens aber 10 Jahre nach Bör­sen­gang. Vor­ge­se­hen ist zudem die Einführung von Bör­sen­man­tel­ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten, die nach dem Vorbild der Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) einen alternativen Weg an den Kapitalmarkt eröffnen sollen (§§ 44 ff. BörsG-E). Über die Akquisition von Unternehmen, die noch nicht reif für einen IPO sind, können SPACs eine Alternative zwischen Private Equity- bzw. Venture Ca­pi­tal-Fi­nan­zie­rung und einem klassischen Börsengang bilden. Für die Gründerszene von Interesse dürfte auch die Einführung der Kryptoaktie sein (§ 10 Abs. 6 AktG-E). Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Namensaktien auf Grundlage der Blockchain- bzw. Dis­tri­bu­ted-Led­ger-Tech­no­lo­gie zu begeben. Dadurch entsteht eine erheblich gesteigerte Handelbarkeit der Aktien verbunden mit einem erleichterten Zugang zu Wagniskapital. Beispielsweise können Kryptoaktien über hierauf spezialisierte (Emis­si­ons-)Platt­for­men oder Dienstleister bei einer Vielzahl von Anlegern platziert werden (Crowd­fun­ding).  Steuerliche Erleichterungen für Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen Die wesentlichen Neuregelungen aus steuerlicher Sicht sieht der Gesetzesentwurf durch Änderungen von § 3 Nr. 39 EStG und § 19a EStG im Bereich der Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen vor (hier geht’s zum ausführlichen CMS Blog). Ver­bes­se­run­gen sollen dabei durch Ausweitungen im An­wen­dungs­be­reich der Regelungen zur aufgeschobenen Besteuerung (§ 19a EStG) erreicht werden. Beabsichtigt ist, Schwellenwerte für Jahresumsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl deutlich zu erhöhen und klarzustellen, dass die Ausgabe von Anteilen auch durch Gesellschafter des Arbeitgebers erfolgen kann. Die in den vorherigen Entwürfen teilweise noch enthaltene Konzernklausel hat es dagegen nicht in die finale Gesetzesfassung geschafft.Ferner soll im Falle von Leaver-Events (Rückerwerb der Anteile, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt) nur die tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlte Vergütung besteuert werden und nicht der ggf. höhere Verkehrswert. Dies entschärft die Problematik des „Dry Income“ für viele Fälle von Ar­beit­ge­ber­wech­seln, bei denen es häufig zu Rückerwerben kommt. Der Zeitpunkt für die späteste Besteuerung soll auf 15 Jahre nach der An­teils­ge­wäh­rung verschoben werden. Die Besteuerung soll zudem entfallen, wenn der Arbeitgeber sich dazu verpflichtet, im Falle eines späteren Verkaufs für die Lohnsteuer zu haf­ten. Ver­mis­sen lässt das geplante Gesetz eine Regelung zu den Folgen von An­teils­ge­wäh­run­gen mit Blick auf die So­zi­al­ver­si­che­rung, so dass es weiterhin stets zu einer sofortigen Beitragspflicht kommt. Eine gesamtheitliche Lösung insoweit wäre sinnvoll und wichtig gewesen und sollte möglichst bald nachgeholt werden.Neben den Änderungen in § 19a EStG ist vorgesehen, dass der Freibetrag für Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen (§ 3 Nr. 39 S. 1 EStG) von derzeit EUR 1.440 auf EUR 2.000 erhöht wird, unabhängig davon, ob es sich um eine Ent­gelt­um­wand­lung handelt sowie ohne zusätzliche Haltefrist. Investitionen von Immobilien- und Spezial-Fonds in Erneuerbare Energien Anlagen aufgeschoben  Die im Gesetzesentwurf noch vorgesehenen Neuerungen für offene Immobilienfonds in Form von Im­mo­bi­li­en-Son­der­ver­mö­gen nach §§ 230 ff. KAGB und Spezial-AIF mit festen An­la­ge­be­din­gun­gen nach § 284 KAGB wurden – trotz anfänglicher großer Zustimmung – nicht in das nun beschlossene Gesetz übernommen. Damit ist diesen Fonds weiterhin der sichere Erwerb und Betrieb von Erneuerbare Energien Anlagen (EE-Anlagen) auf gesetzlicher Basis nicht möglich. Es sei beabsichtigt, die Neuerungen im Rahmen des Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 gesamtheitlich, insbesondere mit Blick auf die zur praktischen Umsetzung erforderlichen steuerlichen Regelungen zu regeln. Dabei soll auch die am Markt geforderte Möglichkeit des Erwerbs von EE-Anlagen (auch) über Pacht- oder Erbbaurechte geprüft werden.
03/11/2023
Spin-off: CMS begleitet bisherige Co­wen-Eu­ro­pe-Part­ner bei Übernahme des...
Leipzig – Die bisherigen Partner der Cowen Europe Group übernehmen das kon­ti­nen­tal­eu­ro­päi­sche In­vest­ment­ban­king-Ge­schäft von TD Cowen, einer Abteilung von TD Securities. Das Spin-off mit zwölf Partnern...
21/09/2023
Global Mobility – ein Rückblick auf unsere CMS Employment Week
Modernes Arbeiten bedeutet heute nicht mehr, nur im Inland zwischen mobilem und betrieblichem Arbeitsplatz wechseln zu können. Arbeitskonzepte werden räumlich immer flexibler und insbesondere in­ter­na­tio­na­ler...
12/09/2023
CMS Employment Week
Global Mobility
23/08/2023
Steuerliche Erleichterungen für Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gun­gen durch das ZuFinG
Die beabsichtigte Anpassung von § 19a EStG durch das ZuFinG soll den Zugang zu Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen steuerlich attraktiver machen und vereinfachen
21/08/2023
CMS berät LIMERA Gartenbauservice bei Übernahme der Gärtnereinkauf Münchingen
Düsseldorf – Die LIMERA Gartenbauservice GmbH & Co. KG mit Sitz in Geldern-Walbeck (Nord­rhein-West­fa­len) hat sämtliche Ge­schäfts­an­tei­le an der Gärtnereinkauf Münchingen GmbH (GEM) mit Sitz in Korn­tal-Mün­chi­nen...
14/08/2023
Penta Hotel in Berlin-Köpenick geht mit CMS an Leonardo
Berlin – Das Penta Hotel im Berliner Stadtteil Köpenick hat den Besitzer gewechselt. Die Hotelkette Leonardo hat die Immobilie im Rahmen eines Asset Deals von einem geschlossenen Immobilienfonds erworben...
09/08/2023
Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung – Her­aus­for­de­run­gen und Praxistipps
Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gun­gen sind ein Dau­er­bren­ner-The­ma, sowohl für Unternehmen als auch für Angestellte. Beschäftigte sich für den Erfolg des Unternehmens verantwortlich fühlen und daran partizipieren, am besten steueroptimiert. In unserer neuen Podcast-Folge „bei­geSTEU­ERt“ klären Dr. Martin Friedberg, Jörg Schrade und Dr. Martin Mohr, alle drei Partner im Steuerrecht bei CMS Deutschland, Ziele und Her­aus­for­de­run­gen der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung und geben Praxistipps für Unternehmerinnen und Unternehmer. 
01/08/2023
CMS begleitet SHG Pur-Pro­fi­le-Ge­sell­schaf­ter beim Verkauf einer Mehr­heits­be­tei­li­gung...
Köln – Die Gesellschafter der SHG Pur-Profile GmbH, einem führenden Warn- und Schutz­pro­fil-Pro­du­zen­ten mit Sitz in Eitorf, haben eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an die Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft Waldegg Equity...
26/07/2023
CMS berät Sunlight bei Übernahme von 100 Prozent der Anteile an der Triathlon...
Berlin – Sunlight Group Energy Storage Systems, ein Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men mit Sitz in Athen, das sich auf innovative Batterien für die industrielle Mobilität in der Intralogistik und auf En­er­gie­spei­cher­sys­te­me...
27/06/2023
CMS begleitet Cle­an­Tech-Start-up Greenlyte bei weiterer Pre-Seed-Fi­nan­zie­rung...
Frankfurt/Main – Das Essener Cle­an­Tech-Start-up Greenlyte Carbon Technologies (GCT) hat in einer weiteren Pre-Seed-Fi­nan­zie­rungs­run­de 4,5 Millionen Euro eingesammelt. Vorangegangen war dieser Fi­nan­zie­rungs­run­de...
13/06/2023
CMS begleitet von Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft ECM verwalteten Fonds beim Erwerb...
Frankfurt/Main – German Equity Partners V ("GEP V" oder der "Fonds"), ein von der unabhängigen deutschen In­vest­ment­ge­sell­schaft ECM Equity Capital Management GmbH ("ECM") verwalteter Fonds, hat sich...