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 Martin Friedberg
Partner

Dr. Martin Friedberg, LL.M.

Rechtsanwalt, Steuerberater | Fachanwalt für Steuerrecht

Sprachen
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Martin Friedberg verfügt über langjährige Erfahrung in der steuerrechtlichen Beratung von mittelständischen Unternehmen, internationalen Konzernen und Private-Equity-Investoren. Ausgehend von seinem exzellenten Expertenwissen im nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht erstreckt sich seine Expertise vor allem auf die steuerliche Strukturierung und Beratung von M&A Transaktionen. Immer wieder werden sein steuertechnisches Know-how und seine lösungsorientierte Herangehensweise nicht zuletzt im Zuge von Buy-and-build-Strategien abgerufen. Besondere Praxiserfahrung besitzt Martin Friedberg im Private-Equity Segment sowie in den Branchen TMC (Technologie, Media & Communications), Banking & Finance und der Immobilienwirtschaft. Neben Transaktionen begleitet er regelmäßig komplexe Umstrukturierungen und Umwandlungen unter steuerlichen Aspekten.

Regelmäßig mandatieren etablierte Player im Markt ebenso wie wachstumsstarke Neugründungen Martin Friedberg außerdem im Bereich der Digital Economy. Zu den wesentlichen Themen seiner ziel- und zukunftsgerichteten steuerrechtlichen Beratung zählen dabei Blockchain-basierte Geschäftsmodelle und Aktivitäten rund um Kryptowerte. Ein weiterer Schwerpunkt von Martin Friedberg liegt in der Beratung zu Fragen der Tax Compliance.

Martin Friedberg ist seit 2014 als Rechtsanwalt bei CMS tätig, seit 2017 auch als Steuerberater. 2023 wurde er zum Partner ernannt. Auslandserfahrung sammelte er u.a. im Rahmen einer Station bei einer deutsch-amerikanischen Steuerberatung in New York.

Auszeichnungen und Rankings
01
  • Zitat
    Listed as Rising Star
    ITR World Tax 2024
  • Zitat
    Listed as Rising Star
    Top Tax Lawyers 2023/2024, MergerLinks

Ausgewählte Referenzen

  • NORD Holding bei Schaffung von Multi-Public-Cloud-Gruppe durch Investment in drei Public-Cloud-Dienstleister
  • NORD Holding beim Verkauf der Anteile an der RUF-Gruppe an die Waterland Private Equity
  • home24 SE beim Erwerb des Wohnaccessoires-Experten Butlers
  • BE-Investment Partners und Gründer der Barfer‘s Wellfood GmbH beim Verkauf an Perwyn Capital
  • Hydro Aluminium Deutschland GmbH bei der Veräußerung ihres Bonner Standort an den Projektentwickler Cube Real Estate
  • KOLEKTOR Magnet Technology GmbH beim Verkauf des ehemaligen Firmensitzes
  • IVG AG, bei der Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung an der TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Augur Capital Group, bei der vorbereitenden Strukturierung und Veräußerung der Veritas Gruppe
  • SIX Interbank Clearing AG, beim Erwerb der SECB Swiss Euro Clearing Bank
  • Natsu Foods GmbH & Co. KG, bei verschiedenen Transaktionen
  • ThyssenKrupp AG, unter anderem im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bauelementesparte sowie internationalen Umstrukturierungsvorgängen
  • Westfleisch SCE, bei der Gründung eines Joint Ventures mit Danish Crown
  • Qvest Media Gruppe, bei der Veräußerung einer Mehrheitsbeteiligung an die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft
  • Thermo Fisher Scientific, beim Erwerb einer deutschen Gesellschaft
  • Beratung in diversen Compliance-Mandaten (vor allem bei lohn- und umsatzsteuerlichen Themen)
  • Beratung in diversen ICO-Projekten (Curreny, Utility und Security Token)

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • Kapitel "Wegzug und erweitert beschränkte Steuerpflicht ", in: Richter/Anziger/ et al., "Krypto und Steuern", Otto-Schmidt Verlag, 1. Auflage 2025, Mitautor: Dr. Hendrik Arendt
  • Freude schenken – Fiskalisch denken: Anmerkungen zum Urteil des FG Köln v. 25.11.2021 – 14 K 1178/20 – DStR 2022, 1137 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • „Vermietung“ von Land in einem Online-Spiel – DStRK 2022, 112 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • Finanzgericht Baden-Württemberg entscheidet über die Besteuerung von Kryptowerten – beck.digitax 2022, S. 45 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • FG Baden-Württemberg zur Besteuerung von Kryptowährungen - Handel führt zu privaten Veräußerungsgeschäften – NWB 2/2022, S. 90 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • BMF veröffentlicht Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung virtueller Währungen und Token – eine erste Einordnung, beck.digitax 2021, 243, Mitautor: Dr. Hendrik Arendt
  • § 15a EStG – Kommentierung im Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Herausgeber: Frotscher/Geurts, Haufe Verlag
  • Nachträgliche und vorgezogene Einlagen im System der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15a EStG, Peter Lang Verlag, 2013.
  • 2012 Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer – Zum Vorlagebeschluss des BFH vom 27.09.2012, II R 9/11 (Teil II), AnwaltZertifikatOnline Erbrecht 1/2013, Anm. 1, Mitautorin: Susanne Thonemann-Micker
  • Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer – Zum Vorlagebeschluss des BFH vom 27.09.2012, II R 9/11 (Teil I), AnwaltZertifikatOnline Erbrecht 23/2012, Anm. 1, Mitautorin: Susanne Thonemann-Micker
  • Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Frist bei privaten Grundstücksveräußerungen nach § 23 EStG – Eine Besprechung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010, SAM 2011, 2 Mitautor: Dr. Matthias Söffing

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Ordentlicher Prüfer im Steuerberaterexamen des Landes NRW
  • Steuerberaterverband Düsseldorf e.V.

Ausbildung

  • 2012 - 2014: Referendariat am OLG Düsseldorf mit Station in New York und bei CMS
  • 2011 - 2013: Promotion an der Universität Osnabrück zu einem steuerrechtlichen Thema
  • 2009 - 2010: Studiengang Steuerwissenschaften (LL.M. Taxation) an der Universität Osnabrück
  • 2004 - 2009: Studium Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Rechtsgebiete