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Dr. Frederike Volkmann, LL.B.

Partnerin
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Frederike Volkmann berät deutsche und internationale Unternehmen bei Mergers & Acquisitions, Venture Capital-Transaktionen, Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen sowie zu allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Themen, einschließlich aktienrechtlichen Fragestellungen. Zu ihren Mandanten zählen Mittelständler und börsennotierte Unternehmen im In- und Ausland sowie Start-Ups, für die sie auch im Rahmen des CMS-Programmes equIP tätig wird.

Frederike Volkmann ist seit Oktober 2014 Rechtsanwältin bei CMS am Standort Hamburg. Zuvor war sie als Assistentin der Geschäftsführung und Syndikusanwältin der Lürssen Werft in Bremen tätig. Seit 2024 ist sie Partnerin der Sozietät.

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Ausgewählte Referenzen

  • Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur | Beratung bei Stabilisierungsmaßnahme MV Werften
  • Volkswagen und Porsche | Beratung bei Joint Venture „Bugatti Rimac“
  • Jacobs University Bremen | Beratung beim Verkauf an das Schaffhausen Institute of Technology
  • Otto Group | Beratung beim Erwerb der Mehrheit der Anteile an der Medgate-Gruppe
  • XING | Beratung bei Übernahme der Honeypot GmbH
  • John T. Essberger | Beratung von John T. Essberger beim Erwerb der dänischen Chemikalien-Reederei Crystal Nordic
  • Encavis AG | Beratung der Encavis AG bei der öffentlichen Übernahme der CHORUS Clean Energy AG
  • Euler Hermes und EOS | Beratung von Euler Hermes und EOS beim Verkauf der Bürgel-Gruppe
  • Northland Power Inc. | Beratung von Northland Power Inc. beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an den Offshore Windparks "Nordsee Two" und "Nordsee Three"
  • Scout24-Gruppe | Beratung der Scout24-Gruppe beim Erwerb der classmarkets GmbH
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Veröffentlichungen

  • ZuFinG – Mehrstimmrechtsaktien als Instrument für Familienunternehmer und Gründer?, Recht der Familienunternehmen (RFamU) 2023, Heft 10, 443
  • Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Planung, Errichtung und Betrieb von Offshore Windparks, insbesondere in Matrix-Strukturen, GmbHR 2016, S. 1068
  • Internal Investigations: Private Ermittlungen im Spannungsfeld von strafprozessualen Grundsätzen und Anforderungen eines globalisierten Wirtschaftsstrafverfahrens, Peter Lang, 2012
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Ausbildung

  • 2013: Zweites Juristisches Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwältin
  • 2012: Promotion zum Thema "Internal Investigations", gefördert durch die Studienstiftung des deutschen Volkes
  • 2010 - 2013: Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen mit Stationen bei der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile und einer internationalen Kanzlei in New York
  • 2009: Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 2008: Bachelor of Laws (LL.B.) an der Bucerius Law School, Hamburg
  • 2004 - 2008: Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg mit einem Auslandssemester an der Universidad Torcuato di Tella in Buenos Aires
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Feed

20/02/2024
CMS berät Vance Street Capital bei der Übernahme der Galleon Embedded Computing...
Hamburg – Vance Street Capital, ein mit­tel­stän­di­scher Pri­va­te-Equi­ty-Fonds, mit Sitz in Los Angeles (USA), hat die Galleon Embedded Computing GmbH erworben. Die Galleon Embedded Computing GmbH wurde 2009 gegründet und bietet Computersysteme für den Bereich Luft- und Raum­fahrt/Ver­tei­di­gung sowie für anspruchsvolle Industrie- und For­schungs­an­wen­dun­gen an. Die Übernahme des deutschen Unternehmens ergänzt das Portfolio von Vance Street Capital, die zuvor eine Toch­ter­ge­sell­schaft der Galleon Embedded Computing GmbH in Norwegen erworben hatte. Über die Details der Transaktion haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. CMS hat Vance Street Capital mit einem Team um Lead Partner Dr. Eckart Gottschalk zu allen rechtlichen Aspekten der Akquisition beraten. Die Beratung umfasste insbesondere die Strukturierung der Transaktion sowie die Erstellung und Verhandlung der Trans­ak­ti­ons­do­ku­men­ta­ti­on. Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com   
06/12/2023
CMS Deutschland startet 2024 mit vier neuen Partnerinnen und Partnern
Berlin – Zum Jahreswechsel 2023/2024 ernennt die Wirt­schafts­kanz­lei CMS Deutschland vier neue Partnerinnen und Partner. Damit wächst die Partnerschaft in den Ge­schäfts­be­rei­chen Banking & Finance...
01/12/2023
Zu­kunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz verabschiedet
Das Gesetz zur Finanzierung von zu­kunfts­si­chern­den Investitionen (Zu­kunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz – ZuFinG) beinhaltet Änderungen an mehr als 30 Gesetzen. Ziel des ZuFinG ist es, die Leis­tungs­fä­hig­keit und Attraktivität des deutschen Kapitalmarkts zu stärken, ihn zu digitalisieren und zu modernisieren und ein Abwandern von innovativen Unternehmen ins Ausland zu verhindern. Einige der Neuregelungen stellen wir im Folgenden vor. Erleichterte Börsengänge und besserer Zugang zu Wagniskapital Für Start-ups und Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men interessant ist die Aufhebung des Verbots der Mehr­stimm­rechts­ak­tie in § 12 Abs. 2 AktG und die damit verbundene punktuelle Durchbrechung des im deutschen Aktienrecht geltenden Grundsatzes des proportionalen Stimmrechts (one share – one vote). Zukünftig können einzelne Aktien mit einem bis zu zehnfachen Stimmrecht ausgestattet werden, so dass einzelne Aktionäre mit vergleichsweise geringem Kapitalbeitrag ein hohes Maß an Kontrolle erlangen können. Dadurch müssen Gründer und Un­ter­neh­mens­in­ha­ber nicht mehr befürchten, mit einem Börsengang ihre ge­sell­schafts­recht­li­chen Ein­fluss­nah­me­mög­lich­kei­ten aufzugeben. Nach dem Gesetzesentwurf ist dieser Schutz aber nur temporär. Gemäß der in § 135a Abs. 2 AktG-E enthaltenen Sunset-Regelung erlöschen die Mehrstimmrechte bei börsennotierten Gesellschaften sowie Gesellschaften, deren Aktien in den Handel im Freiverkehr (§ 48 BörsG) einbezogen sind, im Fall der Übertragung der Aktien, spätestens aber 10 Jahre nach Bör­sen­gang. Vor­ge­se­hen ist zudem die Einführung von Bör­sen­man­tel­ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten, die nach dem Vorbild der Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) einen alternativen Weg an den Kapitalmarkt eröffnen sollen (§§ 44 ff. BörsG-E). Über die Akquisition von Unternehmen, die noch nicht reif für einen IPO sind, können SPACs eine Alternative zwischen Private Equity- bzw. Venture Ca­pi­tal-Fi­nan­zie­rung und einem klassischen Börsengang bilden. Für die Gründerszene von Interesse dürfte auch die Einführung der Kryptoaktie sein (§ 10 Abs. 6 AktG-E). Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Namensaktien auf Grundlage der Blockchain- bzw. Dis­tri­bu­ted-Led­ger-Tech­no­lo­gie zu begeben. Dadurch entsteht eine erheblich gesteigerte Handelbarkeit der Aktien verbunden mit einem erleichterten Zugang zu Wagniskapital. Beispielsweise können Kryptoaktien über hierauf spezialisierte (Emis­si­ons-)Platt­for­men oder Dienstleister bei einer Vielzahl von Anlegern platziert werden (Crowd­fun­ding).  Steuerliche Erleichterungen für Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen Die wesentlichen Neuregelungen aus steuerlicher Sicht sieht der Gesetzesentwurf durch Änderungen von § 3 Nr. 39 EStG und § 19a EStG im Bereich der Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen vor (hier geht’s zum ausführlichen CMS Blog). Ver­bes­se­run­gen sollen dabei durch Ausweitungen im An­wen­dungs­be­reich der Regelungen zur aufgeschobenen Besteuerung (§ 19a EStG) erreicht werden. Beabsichtigt ist, Schwellenwerte für Jahresumsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl deutlich zu erhöhen und klarzustellen, dass die Ausgabe von Anteilen auch durch Gesellschafter des Arbeitgebers erfolgen kann. Die in den vorherigen Entwürfen teilweise noch enthaltene Konzernklausel hat es dagegen nicht in die finale Gesetzesfassung geschafft. Ferner soll im Falle von Leaver-Events (Rückerwerb der Anteile, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt) nur die tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlte Vergütung besteuert werden und nicht der ggf. höhere Verkehrswert. Dies entschärft die Problematik des „Dry Income“ für viele Fälle von Ar­beit­ge­ber­wech­seln, bei denen es häufig zu Rückerwerben kommt. Der Zeitpunkt für die späteste Besteuerung soll auf 15 Jahre nach der An­teils­ge­wäh­rung verschoben werden. Die Besteuerung soll zudem entfallen, wenn der Arbeitgeber sich dazu verpflichtet, im Falle eines späteren Verkaufs für die Lohnsteuer zu haf­ten. Ver­mis­sen lässt das geplante Gesetz eine Regelung zu den Folgen von An­teils­ge­wäh­run­gen mit Blick auf die So­zi­al­ver­si­che­rung, so dass es weiterhin stets zu einer sofortigen Beitragspflicht kommt. Eine gesamtheitliche Lösung insoweit wäre sinnvoll und wichtig gewesen und sollte möglichst bald nachgeholt werden. Neben den Änderungen in § 19a EStG ist vorgesehen, dass der Freibetrag für Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen (§ 3 Nr. 39 S. 1 EStG) von derzeit EUR 1.440 auf EUR 2.000 erhöht wird, unabhängig davon, ob es sich um eine Ent­gelt­um­wand­lung handelt sowie ohne zusätzliche Haltefrist. Investitionen von Immobilien- und Spezial-Fonds in Erneuerbare Energien Anlagen aufgeschoben  Die im Gesetzesentwurf noch vorgesehenen Neuerungen für offene Immobilienfonds in Form von Im­mo­bi­li­en-Son­der­ver­mö­gen nach §§ 230 ff. KAGB und Spezial-AIF mit festen An­la­ge­be­din­gun­gen nach § 284 KAGB wurden – trotz anfänglicher großer Zustimmung – nicht in das nun beschlossene Gesetz übernommen. Damit ist diesen Fonds weiterhin der sichere Erwerb und Betrieb von Erneuerbare Energien Anlagen (EE-Anlagen) auf gesetzlicher Basis nicht möglich. Es sei beabsichtigt, die Neuerungen im Rahmen des Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 gesamtheitlich, insbesondere mit Blick auf die zur praktischen Umsetzung erforderlichen steuerlichen Regelungen zu regeln. Dabei soll auch die am Markt geforderte Möglichkeit des Erwerbs von EE-Anlagen (auch) über Pacht- oder Erbbaurechte geprüft werden.
10/11/2023
CMS berät Clean-Tech-Start-up DACMA bei Investition durch Repsol
München – Das Clean-Tech-Start-up DACMA GmbH hat sich durch eine Investition von Repsol Energy Venture S.A. eine weitere Finanzierung gesichert, um Direct Air Capture (DAC) zu beschleunigen. Mit dieser...
23/08/2023
CMS berät Digital-Start-up Qualifyze bei 12-Mil­lio­nen-US-Dol­lar-Fi­nan­zie­rungs­run­de
Frankfurt am Main – Das Frankfurter Digital-Start-up Qualifyze, ein Datenanbieter für Sup­p­ly-Chain-Com­pli­ance im Pharma-Bereich, hat im Zuge einer Fi­nan­zie­rungs­run­de in Höhe von 12 Millionen US-Dollar...
24/01/2023
M&A Konferenz 2023
M&A-Transaktionen im schwierigen Fahrwasser
17/01/2023
CMS berät Warburg Bank bei Verkauf der Warburg Invest AG an Bantleon
Hamburg – Die Warburg Bank hat im Zuge einer Konzentration ihrer Aktivitäten im Bereich des institutionellen Asset Managements sämtliche Anteile an der Warburg Invest AG an die Bantleon AG veräußert...
23/12/2022
Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung in Deutschland: CMS berät Bun­des­re­gie­rung...
Hamburg/Brüssel – Die Bundesregierung wird den Energiekonzern und größten deutschen Gasimporteur Uniper mit Sta­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men in Höhe von insgesamt bis zu 33 Milliarden Euro stützen und...
10/11/2022
Hochzeitsliste und Mitgift – Die initiale Ausstattung des JV
Als Ge­mein­schafts­un­ter­neh­men wird das Joint Venture (JV) von den JV-Partnern mit den erforderlichen Vermögenswerten und sonstigen Ressourcen ausgestattet
03/11/2022
CMS begleitet Gesellschafter M.M.Warburg & CO und LKH beim Verkauf der...
Frankfurt/Main – Die Aktionäre der M.M. Warburg & CO Hypothekenbank AG, die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA (60 Prozent) und die Lan­des­kran­ken­hil­fe V.V.a.G. (40 Prozent), verkaufen ihre Anteile an...
29/09/2022
CMS begleitet die AEW bei Einstieg in Mobility as a Service Provider AZOWO
Stuttgart – Der Mobility as a Service Provider AZOWO GmbH hat in einer Se­rie-A-Fi­nan­zie­rung Wachstumskapital aufgenommen. Die Fi­nan­zie­rungs­run­de wurde von der AEW Energie AG (AEW) angeführt. Ein CMS-Team...
21/03/2022
CMS berät Otto Group beim Einstieg in die Digital Health Branche
Hamburg – Der internationale Handels- und Dienst­leis­tungs­kon­zern Otto Group beteiligt sich mehrheitlich an der Medgate Holding AG mit Hauptsitz in der Schweiz. Die Medgate Holding ist ein führender...