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Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung

Steuerrechtliche und -politische Bewertung der Option und Praxishinweise für Personengesellschaften

Zum Ende der 19. Legislaturperiode hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) das sogenannte Optionsmodell eingeführt, mit dem sich Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können. Im Gegensatz zu einem tatsächlichen Formwechsel erfolgt bei dieser fiktiven Umwandlung nur eine Angleichung an die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft, zivilrechtlich bleibt die optierende Gesellschaft jedoch eine Personengesellschaft mit ihren entsprechenden Vorteilen. Damit ist der Gesetzgeber nunmehr endlich diesen wichtigen Schritt gegangen, der bereits vor mehr als 20 Jahren von der Brühler Kommission vor dem Hintergrund der steuerlichen Gleichstellung von Kapital- und Personengesellschaften empfohlen wurde. Dies haben Wirtschaft, Wissenschaft und Verbände seit Jahren gefordert. Neben der bisherigen Anrechnung der Gewerbesteuer sowie der Thesaurierungsbegünstigung stellt das Optionsmodell eine dritte Maßnahme zur Herstellung von Steuergerechtigkeit und damit auch der Wettbewerbsfähigkeit von Personengesellschaften dar, die zudem auch den Standort Deutschland für ausländische Unternehmen attraktiver gestaltet.

Umsetzung des Optionsmodells in der Praxis

Die gemeinsame Publikation des BDI, CMS und Warth & Klein Grant Thornton stellt sowohl die steuerlichen als auch die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Optionsausübung dar. Dabei geht sie sowohl auf den Zeitpunkt der Antragstellung und den damit verbundenen fiktiven Formwechsel als auch auf die steuerlichen und zivilrechtlichen Aspekte während der fiktiven Umwandlung und einer möglichen Rückoption zur transparenten Besteuerung ein. Für die Praxis werden Checklisten für die Vorbereitung einer Optionsausübung zur Verfügung gestellt. Vertiefend wird das Optionsmodell zudem als Alternative zu den bisher genutzten Instrumenten – insbesondere zur Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, zum tatsächlichen Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft sowie zur Nutzung mittels Beteiligungsgesellschaft – dargestellt.

Erste Praxishinweise

Darüber hinaus werden rechtliche und steuerliche Aspekte für Start-ups beleuchtet, das Optionsmodell in der Nachfolgeplanung sowie bei der Strukturierung von Familienvermögen dargestellt. Zudem wird die optierende Gesellschaft in Unternehmensgruppen aufgezeigt, die Vorteile des Optionsmodells auch für Kapitalgesellschaften dargelegt sowie internationale Aspekte der Optionsausübung angesprochen.

Nachbesserungsbedarf

Neben diesen vielseitigen Aspekten des Optionsmodells soll die Publikation jedoch auch aufzeigen, welcher Nachbesserungsbedarf besteht und in der kommenden Legislaturperiode vom Gesetzgeber zu lösen ist, damit es für eine hohe Zahl an Personengesellschaften tatsächlich anwendbar sein wird. So sind vor allem die Behandlung von Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanzen, die steuerliche Umwandlung infolge der Optionsausübung, die Sicherstellung der Anrechnung der Gewerbesteuer, die volle Organgesellschaftsfähigkeit der optierten Gesellschaft, die Auswirkung der Option in Organschaftsstrukturen und auf internationale Strukturen sowie die Ausweitung des Adressatenkreises Themen, die der Gesetzgeber oder die Finanzverwaltung in den kommenden Jahren angehen muss. Zudem wird das Zusammentreffen des Gesellschaftsrechts der Personengesellschaften mit dem auf die Körperschaften ausgerichteten Regelungen des Steuerrechts in der Praxis weitere Fragen aufwerfen: wird das MoPeG vielleicht die Option überflüssig machen? Auch das Zusammenspiel mit der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wird für diejenigen Personenunternehmen essenziell sein, die diese bisher genutzt haben. Ein Wechsel zum Optionsmodell ist unter der bisherigen Ausgestaltung jedoch kaum gangbar. Tatsächlich stellt die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG eine Alternative zum Optionsmodell dar, die für ganz andere Unternehmen und Situationen relevant ist. Zu glauben, mit der Einführung des Optionsmodells bestünde bei der Thesaurierungsbegünstigung keine Verbesserungsnotwendigkeit mehr, wäre verkehrt.

Die Einführung des Optionsmodels ist ein wichtiger Schritt zu einer rechtsformunabhängigen Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Dies erhöht die Chancengleichheit beider Rechtsformen, die gerade vor dem Hintergrund der internationalen Wettbewerbsfähigkeit stetig an Bedeutung zunimmt.

Autoren

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Artur Baron
Artur Baron
Counsel
Rechtsanwalt
Düsseldorf
Hans Christian Blum
Hans Christian Blum
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Co-Head of the CMS Private Clients Group
Stuttgart
Heino Büsching
Dr. Heino Büsching
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Rechtsanwalt, Steuerberater | Fachanwalt für Steuerrecht
Hamburg
Björn Demuth
Dr. Björn Demuth
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater | Fachanwalt für Steuerrecht
Stuttgart
Martin Friedberg
Dr. Martin Friedberg, LL.M.
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Rechtsanwalt, Steuerberater | Fachanwalt für Steuerrecht
Düsseldorf
Dirk Jannott
Dr. Dirk Jannott
Partner
Rechtsanwalt
Düsseldorf
Philine Lindner
Philine Lindner
Senior Associate
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Steuerrecht
Hamburg
Richard Mitterhuber
Richard Mitterhuber
Partner
Rechtsanwalt | Leiter Corporate/M&A, CMS Deutschland
München
Daniel Otte
Dr. Daniel Otte, LL.M. (Boston Univ.)
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Köln
Dirk Schauer
Dr. Dirk Schauer
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Leiter Private Clients, CMS Deutschland
Stuttgart
Jörg Schrade
Jörg Schrade
Partner
Steuerberater | Leiter Steuerrecht, CMS Deutschland
München
Angelika Thies
Prof. Dr. Angelika Thies
Partnerin
Steuerberaterin
München
Luise Uhl-Ludäscher
Luise Uhl-Ludäscher, Dipl.-Ökonomin, Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Principal Counsel
Steuerberaterin
Stuttgart
Frederike Volkmann
Dr. Frederike Volkmann, LL.B.
Partnerin
Rechtsanwältin
Hamburg
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