Profifußballvereine als geldwäscherechtlich Verpflichtete
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Profifußballvereine werden zu geldwäscherechtlich Verpflichteten nach der EU-AML-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung; wir berichteten 2023 und 2024). Während Kreditinstitute und andere Verpflichtete bereits ab 2027 den Anpfiff zur Umsetzung der Vorgaben hören, haben die Fußballvereine noch etwas Zeit, um sich vorzubereiten: Erst ab dem 10. Juli 2029 gelten die Regelungen auch für sie. Diese Übergangsfrist sollten die Clubs nutzen, um sich strukturell und organisatorisch auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Vom Spielfeld zur Compliance – Was kommt auf die Vereine zu?
Statt der gewohnten Spieltagsanalyse steht nun die detaillierte Prüfung der EU-Verordnung auf dem Programm. Dieser Beitrag dient als praxisnaher Leitfaden und unterstützt Vereine abseits des Spielfelds.
Die EU-AML-Verordnung – Einheitliche Standards für Europa
Nach Jahren der unterschiedlichen nationalen Umsetzungen und Richtlinien bringt die EU-AML-Verordnung einen verbindlichen, europaweit geltenden Mindeststandard. Anders als Richtlinien entfaltet die Verordnung unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedsstaaten – Anpassungen in den einzelnen Ländern entfallen. Für deutsche Profifußballvereine bedeutet das: Die neuen Regelungen betreffen alle europäischen Wettbewerber gleichermaßen und sorgen für Chancengleichheit.
Warum der Profifußball im Fokus steht
Bereits 2009 hat die Financial Action Task Force (FATF) in ihrem Bericht „Money Laundering through the Football Sector“ eindringlich vor den Risiken gewarnt: Erlöse aus kriminellen Aktivitäten könnten durch Finanztransaktionen wie etwa den Kauf von Vereinen, Transfers von Spielern*, Wetten, Bildrechte sowie Sponsoring- und Marketingvereinbarungen in den legalen Kreislauf eingeschleust werden. Nun, knapp zwanzig Jahrzehnte später, stellt die EU-AML-Verordnung sicher, dass dem Risiko im Fußballsektor wirksam begegnet wird.
Mit Aufnahme in den Kreis der Verpflichteten, werden Profifußballvereine zu sogenannten „Torwächtern“ des EU-Finanzsystems. Im Kontext der EU-AML-Verordnung versteht man unter „Torwächter“ oder „Gatekeeper“ diejenigen Personen und Institutionen, die beruflich an der Schnittstelle tätig sind, an der Kriminelle versuchen, illegal erworbene Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und zu verschleiern.
Denn: der Fußball birgt erhebliche Geldrisiken. Zum einen sind sehr hohe Summen im Umlauf, zum anderen sind Transferwerte teils nicht objektiv bestimmbar und es bestehen viele Verschleierungsmöglichkeiten. Der Bereich des Profifußballs ist also eine hervorragende Spielwiese für Geldwäscher, da alle bekannten Geldwäschetypologien bestehen.
Was ist ein Profifußballverein? Und wer wird Torwächter?
Ausweislich der Legaldefinition aus der EU-AML-Verordnung ist ein Profifußballverein jede juristische Person, die ein Fußballverein oder Eigentümer oder Verwalter eines Fußballvereins ist, dem eine Lizenz erteilt wurde, der an der nationalen Fußballliga oder den nationalen Fußballligen eines Mitgliedstaats in der Union teilnimmt und dessen Spieler und Personal vertraglich eingestellt und im Gegenzug für ihre Dienstleistungen vergütet werden (Art. 2 Nr. 52). Dies bedeutet konkret, dass zumindest alle Vereine der 1. Fußballbundesliga bis zur 3. Liga als Profifußballvereine angesehen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass die EU-AML-Verordnung den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit einräumt, Ausnahmen zu beschließen und Profifußballvereine ganz oder teilweise von den Anforderungen der Verordnung zu befreien, wenn unter anderem von der Art und dem Umfang der Tätigkeiten dieser Profifußballvereine nachgewiesenermaßen ein geringes Risiko ausgeht (Art. 5). Schon angesichts der hohen Summen, welche im deutschen Profifußball gezahlt werden, sollten sich deutsche Profifußballvereine hier nicht allzu große Hoffnungen machen.
Dennoch gibt es auch eine gute Nachricht für die Profifußballvereine. Die EU-AML-Verordnung gilt nicht umfassend. Um im Fußballjargon zu bleiben: die Profifußballvereine werden „fliegende“ Torwächter. Das bedeutet diese müssen die Regularien der EU-AML-Verordnung laut Art. 3 Nr. 3 lit. o) nur in Bezug auf folgende Transaktionen beachten:
- Transaktionen mit einem Anleger,
- Transaktionen mit einem Sponsor,
- Transaktionen mit Fußballvermittlern oder anderen Vermittlern und
- Transaktionen für den Zweck des Transfers eines Fußballspielers.
Ganz konkret: Was müssen Fußballvereine beachten?
1. Etablierung eines Compliance-Management-Systems
Sofern noch nicht geschehen, sollten Profifußballvereine nunmehr ein umfassendes Compliance-System implementieren oder das bisherige System ausbauen. Hierbei sollte insbesondere das eigene spezifische geldwäscherechtliche Risiko analysiert werden. In einem zweiten Schritt sollte die Organisation orientiert an dem identifizierten Risiko strukturiert werden. Es bedarf klarer Berichtslinien, klarer Verantwortungsstrukturen und ggfs. des Einsatzes und der Implementierung von spezifischen Tools. Zudem sollte geschultes Personal eingestellt und überlegt werden, wie dieses künftig regelmäßig und bereichsspezifisch geschult wird.
All dem muss die Überlegung vorangehen, welche Risiken konkret für diesen Profifußballverein bestehen und wie diesen Risiken angemessen begegnet werden kann.
2. Durchführung von Sorgfaltspflichten (KYC – Know Your Customer)
Das Herzstück der geldwäscherechtlichen Pflichten sind die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden. Hierzu zählen die
- Identifizierung des Kunden bzw. des Vertragspartners,
- Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten des Kunden bzw. des Vertragspartners,
- Einholung von Informationen über die Geschäftstätigkeiten und Herkunft der Gelder,
- Fortlaufende Überwachung.
3. Abgabe von Verdachtsmeldungen
Ebenso wichtig wie die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist die Abgabe von Verdachtsmeldungen.
Um dies tun zu können, müssen die Profifußballvereine über ein Compliance-Management-System, insbesondere über geschulte Mitarbeiter verfügen, damit überhaupt verdächtige Transaktionen erkannt werden können. Es ist evident: alle Maßnahmen gehen hier Hand in Hand.
Sollte eine verdächtige Transaktion festgestellt werden, müssen Profifußballvereine schnell handeln. Die Verdachtsmeldung ist der zuständigen Meldestelle unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, zu melden. Hierbei darf keine Zeit verloren gehen. Profifußballvereine tun gut daran, diese Pflicht ernst zu nehmen, da sie bußgeldbewährt ist.
Besonders wichtig ist, dass dem Kunden bzw. Vertragspartner die Abgabe der Verdachtsmeldung nicht mitgeteilt werden darf.
4. Einhaltung von Finanzsanktionen
Nicht nur für Profifußballvereine, sondern auch für übrige Verpflichtete wird neu sein, dass die EU-AML-Verordnung den regulatorischen Fokus auf die Verhinderung der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen setzt. Das bedeutet, dass die Kontrolle der Einhaltung von Finanzsanktionen nunmehr zu dem geldwäscherechtlichen Pflichtenkreis zählt. Dies ergänzt die ohnehin bestehenden Verpflichtungen zur Einhaltung der EU-Sanktionsverordnungen. Hierbei bietet es sich an, die Einhaltung von Finanzsanktionen schon im Rahmen des KYC-Prozesses zu implementieren. Insbesondere sollte ein Finanzsanktionslistenabgleich standardmäßig zu dem KYC-Prozess zählen.
Was sollte jeder Profiverein jetzt schon – vor 2029 – tun?
1. Statusbestimmung: Klärung, ob der Verein als Profifußballverein im Sinne der Verordnung gilt
2. Risikobewertung: Durchführung einer umfassenden geldwäscherechtlichen Risikobewertung unter Berücksichtigung der spezifischen Aktivitäten des Vereins
3. Gap-Analyse: Identifizierung bestehender Compliance-Maßnahmen und Lücken gegenüber den neuen Anforderungen
4. Ressourcenplanung: Budgetierung und Personalaufbau für die Geldwäsche-Compliance
5. Aufbau einer Compliance-Organisation:
- Ernennung eines Geldwäschebeauftragten
- Einrichtung einer Compliance-Abteilung
- Definition klarer Verantwortlichkeiten und Berichtslinien
- Entwicklung von Richtlinien und Verfahren
- Erstellung eines Geldwäsche-Compliance-Handbuchs
- Standardisierung von KYC-Prozessen für Investoren, Sponsoren und Spielertransfers
- Implementierung eines Verdachtsmeldesystems
- Einführung von Systemen zur Überprüfung von Sanktionslisten
- Aufbau eines Dokumentationssystems für alle Sorgfaltspflichtprüfungen
- Integration von Screening-Tools für neue Geschäftspartner
6. Schulungsprogramm:
- Entwicklung eines Schulungskonzepts für alle relevanten Mitarbeiter
- Durchführung regelmäßiger Schulungen zu geldwäscherechtlichen Themen
- Sensibilisierung für Risiken im Zusammenhang mit Spielertransfers und Sponsoring
7. Kontinuierliche Verbesserung:
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung
- Anpassung der Compliance-Maßnahmen an neue Risiken
- Teilnahme an Brancheninitiativen zum Informationsaustausch
Profifußballvereine sollten jetzt den Ball ins Rollen bringen und bei der Umsetzung nicht auf Zeit spielen
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit (zum Beispiel mit der Umsetzung der DSGVO) zeigen: Wer frühzeitig handelt, ist klar im Vorteil. Profifußballvereine haben jetzt noch die Gelegenheit, Schwachstellen gezielt zu erkennen, Lösungen zu testen und ihre Compliance-Strategie optimal auszurichten. Die spätere Geltung der EU-AML-Verordnung für Profifußballvereine ermöglicht es sogar, von den Erfahrungen anderer Verpflichteter zu lernen. Dennoch sollte nicht gezögert werden – je früher die Maßnahmen umgesetzt werden, desto besser sind die Vereine auf die neuen Anforderungen vorbereitet.
* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.