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Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on

2 specialist practice areas in Geldwäscheprävention

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - gemeinsam Kriminalität bekämpfen und eigene Risiken minimieren

CMS – ein zuverlässiger Partner in rasanten Zeiten

Die aktuellen Zeiten stellen uns vor viele Herausforderungen und Hürden. Die (Finanz-)Welt wird digitaler und entwickelt sich fortlaufend. Genau diese Entwicklungen machen sich auch Wirtschaftskriminelle zunutze. Die Gesetzgebung der Union und der Bundesrepublik versucht, dem Einhalt zu gebieten, indem sie stetig steigende regulatorische Anforderungen an Wirtschaftsteilnehmer stellt. Um hier à jour zu bleiben, ist es für Unternehmen besonders wichtig, kompetente Partner an ihrer Seite zu wissen, die sie dabei unterstützen, regulatorische Anforderungen angemessen umzusetzen und damit Rechts- und Reputationsrisiken vorzubeugen.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Auch Ein Thema für Sie?

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes („GwG“) sind, bedeutet dies, dass Sie an einen umfassenden Pflichtenkatalog nach dem GwG gebunden sind.

Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 GwG sind unter anderem, aber nicht abschließend, Kreditinstitute, Immobilien- und Versicherungsmakler, Güterhändler, aber auch Rechtsanwälte und Steuerberater.

Zu diesen Pflichten gehören beispielsweise:

  • Die Erstellung eines wirksamen Risikomanagements
  • Die Erstellung einer Risikoanalyse
  • Die Ergreifung von risikoangemessenen Sicherungsmaßnahmen
  • Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
  • Die Schulung von Mitarbeitern
  • Die Erfüllung sog. Sorgfaltspflichten oder "KYC-Pflichten".

Wir bieten Unterstützung bei allen regulatorischen Anforderungen und Fragen.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Pflichten nach dem GwG haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Unsere Expertise umfasst unter anderem:

  • Alle Fragen zum Transparenzregister und den damit verbundenen Eintragungs- und Meldepflichten
  • Die Erstellung interner Richtlinien und Anweisungen
  • Die Erstellung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen
  • Die Aufbereitung interner Vorfälle und Verdachtsfälle.

CMS-Experten als externe Geldwäschebeauftragte

Zudem unterstützen wir Sie rund um das Thema "Auslagerung" der geldwäscherechtlichen Pflichten und bieten Ihnen die Möglichkeit, einzelne Maßnahmen auf uns zu übertragen. Hierzu zählt auch die Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten.

CMS als Kontakt für Behörden und Begleitung von Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden

Ferner stehen wir Ihnen auch im Kontakt mit Behörden und Gerichten zur Seite.

Wir unterstützen Sie, wenn eine Prüfung durch eine (Aufsichts-)Behörde ansteht oder eine Durchsuchung durch Ermittlungsbehörden zu befürchten ist.

Selbstverständlich können wir auch in unserer Funktion als externer Geldwäschebeauftragter die Kommunikation mit den Behörden für Sie führen und z.B. behördliche Anfragen bearbeiten.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unseren umfassenden Branchenkenntnissen erleichtern wir Ihnen den Kontakt mit den zuständigen Behörden und stellen einen reibungslosen Ablauf Ihres Betriebs sicher.

Ebenso unterstützen wir Sie bei der Registrierung zur Abgabe von Verdachtsmeldungen und bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen selbst (goAML: Registrierungspflicht für alle GwG-Verpflichteten).

Auch für den Fall, dass gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren läuft, stehen wir Ihnen selbstverständlich als Partner zur Seite.

Unsere Fachbereiche

Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on

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