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Wasserstoff

En­er­gie­trä­ger der Zu­kunft

Mit dem Green Deal hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Bereits im Juli 2020 hatte die EU-Kommission eine EU-Wasserstoffstrategie vorgelegt. Danach soll Wasserstoff maßgeblich dazu beitragen, den Energiesektor vollständig zu dekarbonisieren, effizienter zu machen und stärker zu vernetzen.

Im Industriesektor mit stofflichen Anwendungen im Bereich von Chemie, Petrochemie und Stahl besteht ein hoher Wasserstoffbedarf, der aktuell fast ausschließlich mit grauem Wasserstoff gedeckt wird. Durch den Einsatz von klimaneutralem grünem Wasserstoff könnten bei der industriellen Anwendung große Mengen CO2 eingespart werden. Hierfür sind allerdings erhebliche Investitionen notwendig.

Da grüner Wasserstoff bis auf wenige Ausnahmen bislang nicht wettbewerbsfähig ist, sind entsprechende hoheitliche Anreize erforderlich, um dessen Marktfähigkeit zu erreichen. Wie erfolgreich die unternehmerischen Wasserstoffstrategien in ihrer Umsetzung sein werden, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie schnell es den Marktbeteiligten wie zum Beispiel Energieerzeugern, Netzbetreibern und energieintensiven Industrien gelingt, die Entwicklung notwendiger Infrastrukturen und Technologien voranzutreiben.

CMS verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von Unternehmen im Bereich Energiewirtschaft & Klimaschutz. Unsere Anwältinnen und Anwälte bündeln fundiertes Know-how in allen relevanten Rechtsgebieten mit praxisorientierter Branchenkenntnis. So unterstützen wir Sie gezielt in allen energierechtlichen und regulatorischen Fragen, die mit der Investition in Wasserstoffprojekte und deren Umsetzung verbunden sind.

Wir beraten Sie bei der Entwicklung und Durchführung neuer Geschäftsmodelle und bei Kooperationen, Joint Ventures und Wachstumsstrategien durch Zukäufe und Fusionen. Wir begleiten die Forschung zu und Entwicklung von Wasserstofftechnologien und sorgen für eine schutzrechtliche Absicherung Ihrer Entwicklungen und Produkte sowie die effektive Durchsetzung Ihrer Schutzrechte. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit Future Mobility und E-Mobilität sind wir der kompetente Ansprechpartner auch für Wasserstoffprojekte in diesem Bereich.

Unsere Beratungsschwerpunkte zum Thema Wasserstoff erstrecken sich auf:

  • Regulierung von Wasserstoffnetzen (Netzanschluss, Netzzugang, Anschlussleitungen, Umwidmung von Paralleltransportsystemen)
  • öffentlich-rechtliche Genehmigung der Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff (Elektrolyseure, Reformer und Abscheider) und der ggf. erforderlichen CO2 Speicher sowie des Transports durch Rohr(fern-)leitungsnetze
  • vertragliche Abbildung der Wertschöpfungskette
  • Sicherheitsregelwerk
  • spezifisches Regelwerk der Verbrauchssektoren (zum Beispiel Industrie, Mobilität)
  • Beobachtung und Überwachung laufender Gesetzgebungsprozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
  • Beratung bei der Gestaltung des Rechts- und Ordnungsrahmens für Wasserstoff

  • Gestaltung innovativer Wasserstoffkonzepte
  • Gestaltung und Umsetzung von wasserstoffbasierten Verkehrs- und Kreislaufkonzepten
  • Gutachten zu rechtlichen Entwicklungen und Perspektiven als Grundlage für strategische Unternehmensplanung
  • Begleitung bei Gründung und Finanzierung von Start-ups mit innovativen Produkten oder Geschäftsideen, auch als Ausgründung aus Forschungseinrichtungen
  • Dekarbonisierung von industriellen Prozessen
  • Dekarbonisierung des Gebäudesektors
  • Unterstützung bei der Konzipierung und rechtliche Begleitung bei der Durchführung von F&E-Projekten
  • Beratung und Unterstützung bei der Absicherung neuer Geschäftsmodelle

  • Projekte im Bereich Power-to-X
  • Bau und Betrieb von Elektrolyseuren
  • Projekte im industriellen Bereich
  • Bau und Betrieb der Wasserstoffinfrastruktur
  • Projekte zur Herstellung von blauem Wasserstoff
  • Unterstützung bei Förderungsmöglichkeiten
  • Carbon Capture

  • M&A-Transaktionen zum Erwerb bzw. Verkauf von Start-ups oder vielversprechenden etablierten Unternehmen, die bereits entlang der Wertschöpfungskette tätig sind, ggf. einschließlich der Fremdfinanzierung des Erwerbs
  • Kooperationen und Joint Ventures zur gemeinsamen Auslotung und Nutzung von Chancen im Wasserstoffbereich
  • Entwurf und Verhandlung von entsprechenden F&E-Kooperationsverträgen, einschließlich der kartellrechtlichen und beihilferechtlichen Implikationen
  • Strukturierung, Entwurf und Verhandlung von Technologie-Lizenzabkommen

  • Durchsetzung von Patenten und bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
  • Beratung bei der Entwicklung und der Implementierung von Strategien zum Schutz Ihrer Innovationen
  • Freedom-to-Operate-Analysen, Evaluierung der störenden Drittschutzrechte und Vorgehen gegen sie
  • Beratung und Vertretung in Bezug auf technische Standardisierung und ihre Implikation für Patente

Wenn Sie Fragen zum Thema Wasserstoff haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere Spezialistinnen und Spezialisten zum Thema Wasserstoff.

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