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Sebastian Belz, LL.M. (University of the West of England Bristol)

Counsel
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Sebastian Belz hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Energiewirtschafts- und Bergrecht. Nationale und internationale Unternehmen begleitet er bei komplexen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, vor allem in den Branchen Infrastruktur, Energie und Bergbau.

Seine Anwaltstätigkeit begann Sebastian Belz 2017 bei CMS. 2022 wurde er zum Counsel ernannt.

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Veröffentlichungen

  • Der Entwurf der Netto-Null-Industrie-Verordnung der EuropäischenKommission: Wegbereiter zur Umsetzung von Carbon Capture and Storage?, Zeitschrift für Bergrecht (ZfB) 2023, 257
  • Klimaschutz braucht neue Technologien, FAZ, 08.03.2023, Nr. 57, S. 16, gemeinsam mit Christiane Kappes
  • Rezension zu Jäkel, Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche im Bergrecht, Zeitschrift für Bergrecht (ZfB) 2018, 246
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Vorträge

  • Carbon Capture and Storage – ein neuer Anlauf, FORUM Bergrecht, Berlin, 30.11.2023
  • Herkunftsnachweise – Double Claiming vs. Double Counting, 69. Energierechtsgespräch der deutschen Energiejuristen in der IBA/SEERIL, Essen, 22.09.2022
  • Internationale Großprojekte und deutsches Planungsrecht – Herausforderungen aus anwaltlicher Sicht, JuWissDay 2022 – Klimaschutz und Städte, Hamburg, 22.07.2022
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Ausbildung

  • 2016: Zweite juristische Staatsprüfung
  • 2014 - 2016: Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Celle
  • 2014: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei nationaler Wirtschaftskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Umwelt- und Planungsrecht, Energiewirtschaftsrecht
  • 2013 - 2014: Master of Laws an der University of the West of England (Bristol)
  • 2013: Erste juristische Staatsprüfung
  • 2007 - 2013: Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
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14/03/2024
CMS gewinnt mit TenneT vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt – ungehinderter Weiterbau...
Hamburg – Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 13. März 2024 die Klage eines Kies­ab­bau­un­ter­neh­mens gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss der Nie­der­säch­si­schen Landesbehörde Straßenbau und Verkehr für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Sta­de-Lan­des­ber­gen vom 22. Dezember 2022 abgewiesen. Ein CMS-Team um Dr. Neele Christiansen und Dr. Christiane Kappes hat die beigeladene Vor­ha­ben­trä­ge­rin TenneT TSO GmbH (TenneT) in dem Verfahren vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt vertreten. Das CMS-Team hat TenneT bereits im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren umfassend beraten. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss genehmigt die Errichtung des siebten Abschnitts des insgesamt 155 Kilometer langen Gesamtvorhabens zwischen Stade und Landesbergen. Das erstinstanzlich zuständige Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat entschieden, dass der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss rechtmäßig ist. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss steht im Einklang mit dem Raum­ord­nungs­recht und die Abwägung ist fehlerfrei. Den Belangen des kiesabbauenden Unternehmens wurde umfassend Rechnung getragen. Insbesondere ist auch eine in Entwicklung, Konstruktion, Wartung und Betrieb aufwändige Mast-Son­der­kon­struk­ti­on nicht erforderlich. Die Entscheidung ist eine der ersten des neuen 11. Energiesenats des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts. Der Senat befasst sich mit en­er­gie­recht­li­chen Verfahren, bei denen eine besondere Beschleunigung geboten ist. Das Aktenzeichen beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt lautet 11 A 6/23. CMS Deutschland Dr. Neele Christiansen, Partnerin Dr. Christiane Kappes, Part­ne­rin Se­bas­ti­an Belz, Counsel Jan Gröschel, Senior Associate Dr. Nico Schröter, Associate, alle Pu­blic­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
26/01/2024
CMS begleitet GASCADE bei erneuter Entscheidung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts:...
Hamburg – Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 25.1.2024 die Eilanträge der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des NABU gegen den Plan­än­de­rungs­be­schluss des Bergamts Stralsund vom 8.1.2024 für die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeabschnitts der Ost­see-An­bin­dungs-Lei­tung ("OAL") abgewiesen. Ein CMS-Team um Dr. Christiane Kappes und Dr. Neele Christiansen hat die beigeladene Vor­ha­ben­trä­ge­rin GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) in dem Verfahren vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt vertreten. GASCADE betreibt ein circa 3.700 Kilometer langes Erd­gas­fern­lei­tungs­netz in Deutschland. Das Team hat GASCADE bereits im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für die OAL umfassend beraten. Die rund 50 Kilometer lange Offshore-Leitung OAL bindet das in Mukran (Rügen) geplante schwimmende LNG-Terminal der Deutsche ReGas (Englisch: Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das bestehende Fernleitungsnetz in Lubmin an. Mit dem LNG-Vorhaben wird die OAL jährlich mindestens zehn Milliarden Kubikmeter Erdgas in das deutsche Fernleitungsnetz einspeisen. Damit wird ein Teil der weggefallenen russischen Erdgasimporte substituiert und ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung geleistet. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hatte bereits die gegen den ursprünglichen Plan­fest­stel­lungs­be­schluss vom 21.8.2023 gerichteten Eilanträge der DUH und des NABU mit Beschlüssen vom 12. und 15.9.2023 (BVerwG 7 VR 4.23 und BVerwG 7 VR 6.23) abgelehnt. Der Plan­än­de­rungs­be­schluss vom 8.1.2024 hebt die bisherige Bau­zei­ten­be­schrän­kung auf den 31.12.2023 auf und ermöglicht die Fortsetzung der seeseitigen Bauarbeiten bis zum 29.2.2024. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat nun die gegen den Plan­än­de­rungs­be­schluss gerichteten Eilanträge auf Anordnung eines Baustopps abgelehnt. Nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung geht der Plan­än­de­rungs­be­schluss zu Recht weiterhin von einer Krise der Gasversorgung aus. Ver­fah­rens­män­gel wegen des Verzichts auf eine Um­welt­ver­träg­lich­keits­vor­prü­fung und einer fehlenden Beteiligung der Na­tur­schutz­ver­ei­ni­gun­gen sind derzeit nicht festzustellen. Auch verstößt die Bau­zei­ten­er­wei­te­rung voraussichtlich nicht gegen Na­tur­schutz­recht, weil der Plan­än­de­rungs­be­schluss durch entsprechende Regelungen erhebliche Be­ein­träch­ti­gun­gen von Biotopen, Habitaten und Arten ausschließt. Die Aktenzeichen beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt lauten 7 VR 1/24 und 7 VR 2/24. CMS Deutschland Dr. Christiane Kappes, Partnerin Dr. Neele Christiansen, Part­ne­rin Se­bas­ti­an Belz, Counsel Knut Göring-Tisch, Associate, alle Real Estate & Pu­blic­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
06/12/2023
EU macht Tempo: Ausbau- und Be­schleu­ni­gungs­per­spek­ti­ven für 2024
Europa und Deutschland haben sich ambitionierte Klimaziele gesetzt. Nicht zuletzt infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine rücken die Transformation des europäischen Energiemarktes und der dazugehörige Netzausbau noch stärker in den politischen und ge­sell­schaft­li­chen Fokus. Dabei geht es nicht nur um elektrische Energie, auch der Markthochlauf von Was­ser­stoff nimmt – insbesondere durch die Fortschreibung der nationalen Was­ser­stoff­stra­te­gie (NWS 2023) – weiter Fahrt auf. Verabschiedung der RED III-Richtlinie  Die Änderung der Er­neu­er­ba­ren-En­er­gien-Richt­li­nie (RED III) ist Teil des bereits im Juli 2021 von der EU-Kommission vorgelegten Legislativpakets „Fit for 55“. Mit der nunmehr am 9. Oktober 2023 förmlich verabschiedeten und am 31. Oktober 2023 im EU-Amtsblatt verkündeten Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 (RED III) setzt der europäische Gesetzgeber ein weiteres Zeichen und höhere Klimaziele: Bis 2030 soll der Brut­to­end­ener­gie­ver­brauch aus erneuerbaren Energien 45% betragen. Davon gelten 42,5% als verbindliches und 2,5% als indikatives zusätzliches Ziel. Die vorherige Fassung der Richtlinie ((EU) 2018/2001 - RED II) sah lediglich einen Anteil von 32% vor. Daher müssen hierfür nicht nur gewaltige Er­zeu­gungs­ka­pa­zi­tä­ten geschaffen werden, auch ein integrierter und beschleunigter Ausbau der Netz­in­fra­struk­tu­ren in Europa ist unerlässlich. All dies (und mehr) greift der europäische Gesetzgeber in der geänderten RED III-Richtlinie auf. Europäischer Ausbau von Erzeugungs- und Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten  Der Ausbau der Erzeugungs- und Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten muss europäisch gedacht werden. Das erkennt auch RED III an und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung gemeinsamer Projekte. Bis Ende 2030 müssen sich die Mitgliedstaaten auf zwei gemeinsame Projekte zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen einigen. Bis Ende 2033 sollen sich Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 TWh – also auch Deutschland – auf ein drittes Projekt einigen. Dabei wird explizit auf den Ausbau der Off­shore-Wind­ener­gie gemäß den Regelungen der TEN-E-Verordnung Bezug genommen. Danach müssen die Mitgliedstaaten für bestimmte Meeresgebiete bereits heute eine Vereinbarung über die gemeinsame Zusammenarbeit zur Umsetzung der Off­shore-Netz­aus­bau­zie­le treffen und erstmals zum 24. Januar 2024 einen übergeordneten strategischen integrierten Off­shore-Netz­ent­wick­lungs­plan als Teil des sog. „Ten Year Network Development Plan“ vereinbaren. Beide Vereinbarungen sind unverbindlich. Durch die Neuregelung in RED III wird nunmehr die Umsetzung einzelner Projekte verbindlich angeordnet – ein Novum. Mehr Tempo bei Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren Schlüssel zum Erfolg ist dabei die beschleunigte Umsetzung von Erzeugungs- und Trans­port­an­la­gen. Auch hier setzt RED III an und enthält Regelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren. Fort- und festgeschrieben werden im Wesentlichen die schon in der EU-Not­fall­ver­ord­nung ((EU) 2022/2577 vom 22. Dezember 2022) enthaltenen (ursprünglich befristet geltenden) Regelungen. Damit können in von den Mitgliedstaaten festgelegten speziellen Gebieten für erneuerbare Energien und Netz­in­fra­struk­tu­ren (sog. Vorrang- bzw. Be­schleu­ni­gungs­ge­bie­te) auf Umwelt- und Ar­ten­schutz­prü­fun­gen auf Projektebene entfallen, wenn diese bereits auf der Planungsebene durchgeführt wurden. Neu und weitgehender ist aber, dass auch mit Blick auf das strenge Natura 2000-Regime Erleichterungen statuiert werden. RED III verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem sicherzustellen, dass die Ge­neh­mi­gungs­dau­er für erneuerbare Energien Anlagen in diesen sog. Be­schleu­ni­gungs­ge­bie­ten 12 Monate nicht überschreitet. Mut bei nationaler Umsetzung und Anwendung Diese Entwicklung zur Beschleunigung ist begrüßenswert, sind es doch insbesondere die hohen materiellen Anforderungen der europäischen Um­welt­richt­li­ni­en, die zu Verzögerungen der Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren führen. Mit der EU-Not­fall­ver­ord­nung wurde ein erster und wichtiger Schritt gemacht, der jetzt durch RED III fortgesetzt wird. Damit auch Deutschland die nationalen und europäischen Klimaziele erreicht, muss die Richtlinie entsprechend mutig in nationales Recht umgesetzt werden, wofür Deutschland ab Inkrafttreten der Richtlinie – am 20. November 2023 – nun 18 Monate Zeit hat. Dies allein ist aber nicht ausreichend. Wirkliche Beschleunigung erfordert auch Mut bei der Anwendung. 2024 wird zeigen, ob Gesetzgeber, Vorhabenträger, Behörden und Gerichte diesen Mut aufbringen.
14/09/2023
Entscheidung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts: Kein Baustopp für Ostsee An­bin­dungs­lei­tung
Hamburg - Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 12. September 2023 den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss des Bergamts Stralsund vom 20. August 2023 für die Errichtung...
10/01/2023
CMS berät Marguerite Pantheon beim Verkauf einer Beteiligung am Off­shore-Wind­park...
Hamburg – Die In­vest­ment­ge­sell­schaft Marguerite Pantheon SCSp hat ihren Anteil von 22,5 Prozent am deutschen Off­shore-Wind­park Butendiek an die irische In­vest­ment­ge­sell­schaft Greencoat Renewables PLC...
14/12/2022
CMS gewinnt mit Femern A/S erneut vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt - Bauarbeiten...
Hamburg – Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 14. Dezember 2022 die Klagen zweier Umweltverbände gegen den Plan­än­de­rungs­be­schluss vom 1. September 2021 für die Errichtung der Festen Feh­marn­belt­que­rung...
28/07/2022
Internationales CMS-Team berät deutsch-bri­ti­sches 2,8-Mil­li­ar­den-Eu­ro-In­ter­kon­nek­tor-Pro­jekt...
Hamburg/London – NeuConnect hat mit einem Konsortium von über 20 nationalen und internationalen Banken und Finanzinstituten den Financial Close für das Neu­Con­nect-In­ter­kon­nek­tor-Pro­jekt mit einen...
22/04/2021
Haftung für Sanierung von Altlasten und Schutz eines Nach­bar­grund­stücks
Hintergrund In seiner Entscheidung zur Alt­las­ten­sa­nie­rung (Beschluss vom 16.02.2000 – 1 BvR 242/91) hatte das BVerfG die sich aus Art. 14 Abs. 1 GG ergebenden Grenzen der zumutbaren finanziellen Belastung...
03/11/2020
CMS gewinnt mit Femern A/S vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt: Grünes Licht für...
Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 3. November 2020 die Klagen gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für die Errichtung der Festen Feh­marn­belt­que­rung abgewiesen. Gegen das kombinierte Eisenbahn- und...
03/03/2020
CMS berät Airbus beim Verkauf von PFW Aerospace
Hamburg - Airbus und Safeguard haben mit Hutchinson eine Vereinbarung über den Verkauf und die Übertragung aller Anteile an der PFW Aerospace GmbH, einem wichtigen Zulieferer der Luft­fahrt­in­dus­trie...
07/08/2019
CMS begleitet Er­neu­er­ba­re-En­er­gie-In­ves­tor IKAV bei Erwerb von Anteilen...
Hamburg – Der Luxemburger Fonds IKAV Invest S.à r.l., der Teil der IKAV-Gruppe ist, hat mit dem Bohrtechnik- und Geo­ther­mie­un­ter­neh­men Daldrup & Söhne AG Verträge über den Kauf und die Abtretung...
21/02/2019
Dänische Pro­jekt­ge­sell­schaft Femern erhält mit CMS Plan­fest­stel­lungs­be­schluss...
Hamburg – Das Schles­wig-Hol­stei­ni­sche Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie hat am 31.01.2019 den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für die Errichtung der Festen Feh­marn­belt­que­rung...