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Not­fall­pla­nung

Mitten im (Berufs-)Leben mögen viele Familien und Unternehmer an Unfall oder Krankheit nicht denken. Eine Notfallplanung wird entsprechend oft vernachlässigt. Tritt der Notfall dann ein, stellt sich heraus: Es fehlt eine Generalvollmacht, Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht; an eine Patientenverfügung oder ein Testament hat niemand gedacht.

Durch eine vorausschauende Notfallplanung stellen Sie sicher, dass Ihre Familie oder Ihr Familienunternehmen handlungsfähig bleibt. Unsere Private-Clients-Experten unterstützen Sie dabei, eine „Checkliste Notfallplanung“ zu erstellen, die die wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt.

Notfallplanung für die Familie

Wesentliche Fragen der Notfallplanung im privaten Bereich sind:

  • Ist durch eine Generalvollmacht sichergestellt, dass die Familie weiterhin handlungsfähig ist, wenn ein Familienmitglied ausfällt?
  • Hat das Familienmitglied in einer Patientenverfügung benannt, wie es medizinisch behandelt werden möchte (bspw. lebensverlängernde Maßnahmen)? Dies erleichtert die in Handlungsnot geratenen Familienmitglieder.
  • Ist in einer Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht bestimmt, wer über alltägliche Rechtsgeschäfte und das Vermögen des Familienmitglieds entscheidet, wenn es selbst nicht mehr handlungsfähig ist?
  • Regelt ein Testament, wer in einem plötzlichen Todesfall das Vermögen erhält?

Notfallplanung für Unternehmer

Fällt ein Gesellschafter länger aus, lähmt das je nach Regelung des Gesellschaftsvertrags die Handlungsfähigkeit des gesamten Unternehmens. (Geschäftsführende) Gesellschafter sollten daher einen Notfallplan erstellen, der über ihre private Vorsorge hinaus u. a. die Fragen adressiert:

  • Liegt eine Generalvollmacht vor, nach denen ein Dritter die Aufgaben des vom Notfall betroffenen Gesellschafters übernehmen kann?
  • Sollen in der Vollmacht für den Notfall im unternehmerischen Bereich andere Personen benannt werden als im privaten Bereich?
  • Ist in dem Notfallplan die Nachfolge geregelt für den Fall, dass der Gesellschafter seine Aufgaben dauerhaft nicht mehr wahrnehmen kann?
  • Sind die Notfallplanungen mit den Gesellschaftsverträgen abgestimmt?

Notfallplanung für Auslandsvermögen

Befinden sich Vermögensteile im Ausland oder – noch wichtiger – halten sich Familienmitglieder im Ausland auf, sind bei der Notfallplanung auch die rechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder zu berücksichtigen. Hier stehen wir unseren Mandanten gemeinsam mit erfahrenen Private-Wealth-Experten aus dem internationalen CMS-Netzwerk zur Verfügung.

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