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Nachfolgeplanung

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Die Nachfolgeplanung zielt im Vergleich zur Notfallplanung auf die langfristige Weitergabe des Vermögens. Familien und Familienunternehmer müssen sich die Frage stellen: Soll die gesetzliche Erbfolge gelten oder regeln sie den Nachlass zu Lebzeiten gezielt, um beispielsweise den Zusammenhalt des Familienvermögens sicherzustellen; abgesichert durch ein Testament für die Handlungen, die lebzeitig nicht mehr vorgenommen worden sind?

Nachlass frühzeitig regeln

Insbesondere große Vermögen werden oftmals bereits zu Lebzeiten innerhalb der Familie weitergegeben, beispielsweise durch Schenkungen an Kinder oder durch Gründung einer privaten Stiftung. Dies kann zum einen steuerlich günstiger sein als ein späteres Erbe. Zum anderen erhöht es den Handlungsspielraum der jungen Generation, die das Familienvermögen im Sinne der Familie weiterführen soll. Auch trägt es maßgeblich zur Konfliktreduzierung innerhalb der Familie bei. Nicht zuletzt besteht häufig der Wunsch, die gesetzliche Erbfolge zu ändern oder auszuschließen, weil die direkten gesetzlichen Erben oder die Erbengemeinschaft absehbar kein Interesse am Zusammenhalt des Familienvermögens haben/hat.

Die gezielte Weitergabe von Vermögensteilen, die nicht schon lebzeitig übertragen worden sind, wird durch eine testamentarische Verfügung abgesichert. Dies ist ratsam, weil die Erbfolge ohne Testament in der Praxis nicht selten zu Konflikten zwischen den Nachfahren führt.

Unsere Experten für Nachfolgeplanung beraten Sie dabei, unter Berücksichtigung der entsprechenden Freibeträge zwischen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer abzuwägen. Um den Nachlass in Ihrem Sinne optimal zu regeln, entwerfen wir auf Ihre individuelle Vermögenssituation abgestimmte Schenkungsverträge und Erbverträge.

Nachfolgeplanung für Familienunternehmen

Familienunternehmen sollten die Nachfolgeplanung unbedingt in ihre Gesellschaftsverträge aufnehmen. Die dortigen Regelungen sind mit den Plänen des Familiengesellschafters für seinen Ruhestand und das persönliche Testament abzustimmen. Bei einer steuerlich und wirtschaftlich optimierten Unternehmensnachfolge unterstützen unsere Nachfolgeexperten Sie gerne.

Nachfolgeplanung im Ausland

Bei Vermögen bzw. (zeitweisem) Wohnsitz des Erblassers im Ausland sind bei der Nachfolgeplanung auch die Erbschaftsteuer und ggf. Schenkungsteuer der jeweiligen Länder zu berücksichtigen.

Mit Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) für Erbfälle ab dem 17. August 2015 wird ein völlig neues System eingeführt, wie das im Erbfall anzuwendende Recht bestimmt wird. Durch die EU-ErbVO wird die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung innerhalb der EU grundsätzlich erleichtert. Auf Erblasser und Erben kommen dennoch einige Änderungen zu. So gilt beispielsweise in Zukunft das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Testamentarisch kann jedoch das Staatsbürgerschaftsrecht gewählt werden. Hierdurch entstehen völlig neue Regelungsmöglichkeiten. Über die Einzelheiten informieren wir Sie gerne.

Nennung als Top Kanzlei für den Bereich Erbrecht

WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2020; In Kooperation mit: Handelsblatt Research Institute
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