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Julian Keil hat seine Schwerpunkte bei der Beratung von Unternehmen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Haftungs-/Schadensersatzrechts, der umfassenden Compliance-Beratung und der Durchführung von internen Ermittlungen zur Aufklärung und Aufarbeitung von Compliance-Verstößen.
Er berät und verteidigt mittelständische und börsennotierte Unternehmen ebenso wie Organmitglieder juristischer Personen in Wirtschaftsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Aus seiner Tätigkeit als Staatsanwalt in Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft München I kann er dort auf einen großen praktischen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Er unterstützt und berät von Strafvorwürfen betroffene Mandanten ebenso wie Geschädigte von Straftaten. Julian Keil unterstützt seine Mandanten insbesondere regelmäßig bei behördlichen Durchsuchungen, internen Ermittlungen, der Erstellung von Strafanzeigen und der Vermögensrückgewinnung.
Über die Jahre setzte Julian Keil oftmals für Unternehmen Haftungs- und Schadensersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. Er vertritt seine Mandanten insbesondere regelmäßig in komplexen Gerichtsverfahren mit hohen Streitwerten sowohl in erster als auch zweiter Instanz. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei Haftungs- und Schadensersatzansprüchen aus der Schnittstelle zwischen Zivil- und Strafrecht.
Julian Keil war von 2018 bis 2020 Rechtsanwalt bei CMS und wechselte dann als Staatsanwalt zur Staatsanwaltschaft München I. 2022 kehrte er zu CMS zurück. 2025 wurde der zum Counsel ernannt.