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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

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Das Risiko, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten, hat sich in den vergangenen Jahren für Unternehmen und Entscheider deutlich erhöht. Gründe hierfür sind u.a. sich stetig verschärfende gesetzliche und regulatorische Vorgaben, eine zunehmende Spezialisierung der Staatsanwaltschaften und ein insgesamt konsequenteres Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden. Immer häufiger stehen auch Unternehmen im Mittelpunkt (steuer-)strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher Ermittlungen, z. B. wenn

  • Unternehmensmitarbeiter / Organmitglieder strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind oder
  • das Unternehmen selbst direkt von einem Straf- oder Bußgeldverfahren betroffen ist, weil Vermögen abgeschöpft werden soll oder die Verhängung einer Geldbuße droht.

CMS unterstützt Sie bei der Bewältigung dieser Krisensituationen.

Mit unserem schlagkräftigen Team aus erfahrenen Wirtschafts- und Steuerstrafrechtlern, Strafverteidigern und ehemaligen Staatsanwälten beraten und verteidigen wir in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der strafrechtlichen Begleitung und Verteidigung von nationalen und internationalen Unternehmen sowie in der Individualverteidigung von Führungspersonen. Unsere Mandanten begleiten wir in allen Stadien von Straf- und Bußgeldverfahren, sei es beim erstmaligen Bekanntwerden von (steuer-)strafrechtlichen / bußgeldrechtlichen Risiken bzw. Verdachtsmomenten, bei Selbstanzeigen, im Rahmen von internen Untersuchungen, bei behördlichen Durchsuchungen und Vernehmungen, während laufender Ermittlungsverfahren oder als Unternehmens- oder Individualverteidiger in der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Hierbei legen wir stets auch besonderen Wert auf eine für den Einzelfall maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und eine professionelle Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, die oftmals ein ganz entscheidender Baustein einer letztendlich erfolgreichen Verteidigung ist.

Die Herausforderung in der wirtschaftsstrafrechtlichen Verteidigung liegt nicht zuletzt auch darin begründet, dass häufig detaillierte Kenntnisse in anderen Rechtsgebieten erforderlich sind, weil mannigfaltige Schnittstellen zwischen dem Wirtschaftsstrafrecht und anderen Rechtsgebieten bestehen (z. B. dem Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Außenwirtschaftsrecht). Aufgrund des von CMS verfolgten breiten Beratungsansatzes und unserer jahrzehntelangen Tätigkeit in der wirtschaftsrechtlichen Beratung verfügen wir über exakt diese Schnittstellenkompetenz. Bei Bedarf arbeitet unser Strafrechtsteam eng mit CMS-Kollegen aus anderen Rechtsgebieten zusammen, so dass wir unseren Mandanten im Rahmen der wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verteidigung passgenaue Lösungen aus einer Hand anbieten können. Dank der exzellenten, weltweiten Organisation von CMS können wir auch großangelegte und grenzüberschreitende Verfahren schnell und effektiv bearbeiten und hierbei auch große Gruppen von Individualverteidigern – in Deutschland und weltweit – koordinieren. 

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18/04/2024
Navigating the EUDR: Legal framework and practical solutions - A webinar...
CMS and LiveEO warmly invite you to an enlightening webinar on the EU Deforestation Regulation (EUDR). This session is a must for professionals who want to understand the impact of the regulation and explore smart compliance solutions. In this webinar, we will delve into the legal complexities of the EUDR, and highlight its scope and implications for companies. Find out how the EUDR will affect your business operations and what prospects it opens up for sustainability and compliance. You will also learn about LiveEO's innovative AI technology that provides effective solutions for navigating EUDR requirements. Whether you're a business leader, compliance officer, or environmental advocate, this webinar will provide critical insights and actionable strategies to adapt to the EUDR. It's an essential guide for gaining legal clarity and discovering a technology solution for streamlined compliance. We are looking forward to welcoming you.
15/04/2024
Co-determination in the setup and organisation of whistleblower reporting...
This article deals with the co-determination rights of the works council as regards whistleblower reporting offices in accordance with the German Whistleblower Protection Act (HinSchG).The legislator...
18/03/2024
E-Learning | Schutz von Hinweisgebenden durch ein Hin­weis­ge­ber­sys­tem
Die EU-Whist­le­b­lower-Richt­li­nie (2019/1937) wurde in Deutschland durch das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt. Das HinSchG ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.Für Ihre Mit­ar­bei­ter:in­nen haben wir daher ein E-Learning entwickelt, das die notwendigen rechtlichen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Fragen zum Schutz von Hin­weis­ge­ber:in­nen durch ein Hin­weis­ge­ber­sys­tem im Unternehmen beantwortet, über die Funktionen eines Hin­weis­ge­ber­sys­tems informiert und dazu anregt, einen Hinweis intern zu melden, anstatt sich an die zuständige externe Meldestelle zu wenden.
18/03/2024
E-Learning | Umgang mit Wettbewerbern – Kar­tell­recht­li­che Basisregeln
In diesem E-Learning lernen Sie, wie Sie sich beim Kontakt zu Wettbewerbern kartellrechtlich korrekt verhalten. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an einen wirksamen Umgang mit Wettbewerbern interaktiv und praxisorientiert vermittelt, so dass sich das Wissen nachhaltig im Gedächtnis der Schu­lungs­teil­neh­mer:in­nen verankert.
18/03/2024
E-Learning | Open Source Compliance – Grundlagen
In diesem E-Learning werden die Grundlagen im Bereich Open Source Compliance vermittelt. Ziel ist es, in den relevanten Un­ter­neh­mens­be­rei­chen ein Bewusstsein für die Vorteile, aber auch für die Risiken und Fallstricke von Open Source Software zu schaffen. Am Ende des Kurses werden Lösungen aufgezeigt, wie Risiken erkannt und durch geeignete Prozesse bestmöglich vermieden werden können. Das E-Learning richtet sich an alle Personen in Unternehmen, die mit Open Source Software in Berührung kommen. Dazu gehören nicht nur die Ge­schäfts­füh­rung, sondern auch die IT- und Ent­wick­lungs­ab­tei­lung, der Einkauf, der Vertrieb und das Pro­dukt­ma­nage­ment.
18/03/2024
E-Learning | Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on in Industrie und Handel
Dieses E-Learning wurde speziell für Mit­ar­bei­ter:in­nen und Lieferant:innen entwickelt. Es soll ein Bewusstsein dafür schaffen, was für eine erfolgreiche Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on rechtlich zu beachten ist. Unternehmen sind als Adressaten des Geld­wä­sche­ge­set­zes verpflichtet, Vorkehrungen gegen den eigenen Missbrauch zu Geld­wä­sche­zwe­cken oder zur Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung zu treffen. Das E-Learning berücksichtigt insbesondere die besondere Stellung von Güterhändlern in der Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on und kann im Hinblick auf die spezifische Risikoexposition des Unternehmens (insbesondere Ge­schäfts­tä­tig­keit mit Hoch­ri­si­ko­län­dern, Umgang mit abweichenden Zahlern oder auffälligen Stre­cken­ge­schäf­ten) individuell ergänzt und modifiziert werden.
18/03/2024
E-Learning | Open Source Compliance für Soft­ware­ent­wick­ler
Dieses E-Learning ist speziell für Soft­ware­ent­wick­ler:in­nen konzipiert worden. Es soll ein Bewusstsein dafür schaffen, was beim Einsatz von Open Source Software durch Soft­ware­ent­wick­ler:in­nen rechtlich zu beachten ist.
18/03/2024
E-Learning | Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on – Grundlagen und Praxishinweise
Im geschäftlichen Kontext dienen Zuwendungen wie Geschenke und Einladungen in erster Linie der Förderung und Pflege von Ge­schäfts­be­zie­hun­gen. Nicht erlaubt ist hingegen die Beeinflussung von Ge­schäfts­ent­schei­dun­gen durch übermäßige Zuwendungen. Vielfach besteht Unsicherheit darüber, was im Geschäftsleben „erlaubt“ und was „verboten“ ist. Unser E-Learning zur Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on klärt Ihre Mit­ar­bei­ter:in­nen auf und vermittelt praxisnahe Ori­en­tie­rungs­hil­fen für den geschäftlichen Alltag, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
06/03/2024
ARD-Gre­mi­en­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz erstellt mit CMS Com­pli­ance-Rah­men­richt­li­nie...
München – Die Gre­mi­en­vor­sit­zen­den der ARD haben sich auf eine Rahmenrichtlinie für die Mitglieder von Aufsichtsgremien geeinigt. Damit werden die staats­ver­trag­li­chen Vorgaben konkretisiert und eine Grundlage für eine gemeinsame Com­pli­ance-Kul­tur der Rundfunk- und Verwaltungsräte geschaffen. Inhalt der Richtlinie sind Ver­hal­tens­grund­sät­ze für Gre­mi­en­mit­glie­der und Regelungen zum Verfahren bei möglichen In­ter­es­sen­kon­flik­ten. Im Sinne größerer Transparenz sind Mitglieder der ARD-Auf­sichts­gre­mi­en zudem angehalten, Informationen über ihre Tätigkeiten vor und während der Mitgliedschaft in Rundfunk- oder Verwaltungsrat im Internet zu teilen. In einem nächsten Schritt sind die Rundfunk- und Verwaltungsräte der ARD-Anstalten dazu aufgerufen, die Empfehlungen der ARD-Gre­mi­en­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz umzusetzen und individuell zu prüfen, ob aufgrund gesetzlicher, bereits vorhandener Regelungen oder gre­mi­en­spe­zi­fi­scher Besonderheiten Ergänzungen vorzunehmen sind. Ein CMS-Team mit Dr. Harald Potinecke und Laura Posch hat die Gre­mi­en­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz sowie eine Ar­beits­ge­mein­schaft von Gre­mi­en­mit­glie­dern aller Anstalten beim Ausarbeiten der Com­pli­ance-Rah­men­richt­li­nie umfassend rechtlich beraten. Ansprechpartner bei CMS Deutschland Dr. Harald Potinecke, Partner Laura Posch, Senior Associate, beide Com­pli­ance­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
27/02/2024
EUDR meistern: Rechtliche Einordnung und praktische Lösungen – Ein Webinar...
CMS und LiveEO laden Sie herzlich zu einem informativen Webinar über die neue EU-Ent­wal­dungs­ver­ord­nung (EUDR) ein. Dieses Webinar ist ein Muss für Fachleute, die die Auswirkungen der Verordnung verstehen und intelligente Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften erkunden möchten. In diesem Webinar werden wir auf die Komplexität der EUDR eingehen und ihre rechtlichen Auswirkungen auf Unternehmen erläutern. Erfahren Sie, wie sich die Verordnung auf Ihre Ge­schäfts­pro­zes­se auswirkt und welche Perspektiven sie für Nachhaltigkeit und Compliance eröffnet. Darüber hinaus lernen Sie die innovative KI-Technologie von LiveEO kennen, die effektive Lösungen für den Umgang mit EU­DR-An­for­de­run­gen bietet. Ganz gleich, ob Sie Führungskraft, Com­pli­ance-Be­auf­trag­ter oder Um­welt­be­auf­trag­ter sind, dieses Webinar bietet Ihnen wichtige Einblicke und umsetzbare Strategien zur Anpassung an die EUDR. Es ist ein unverzichtbarer Leitfaden, um rechtliche Fragen zu klären und technologische Lösungen für eine optimierte Compliance zu entdecken.
27/02/2024
14. Geld­wä­sche-Ex­per­ten-Break­fast
Wie gewohnt stellen wir Ihnen aktuelle Entwicklungen im Bereich der Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on vor. Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Unternehmen innerhalb und außerhalb des Finanzsektors. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Wir berichten unter anderem über internationale Entwicklungen hinsichtlich der Län­de­r­eva­lu­ie­rung Deutschlands, des EU-AML-Pakets, der EU PeP-Liste und weiterer aktueller Neuigkeiten aus FATF und EU. Neben den zwi­schen­zeit­li­chen Ge­set­zes­än­de­run­gen auf der nationalen Ebene, z.B. die Auswirkungen des MoPeG, weitere Fragen zum wirtschaftlich Berechtigten und des Gesetzes über die risikobasierte Arbeit der FIU Deutschland, gehen wir andererseits auch auf den Stand der Dinge beim Fi­nanz­kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fungs­ge­setz und weitere aktuelle Entwicklungen in Deutschland ein. Ab­schlie­ßen werden wir das Frühstück mit unserem „Blick in die Glaskugel“ und freuen uns auf eine rege Diskussion mit Ih­nen.    Bit­te beachten Sie, dass die virtuelle Teilnahme lediglich für den Vortragsteil möglich ist. Die Teilnahme an der anschließenden Diskussionsrunde bei Kaffee und Croissants ist nur in Präsenz möglich.
26/02/2024
14th AML-Ex­pert-"Break­fast"
For the third time and in response to multiple requests, we are very delighted to offer you an additional English online version of our AML-Ex­pert-"Break­fast" and present current developments in the field of money laundering prevention in the EU and Germany. The event is free of charge and is designed for financial services and non-financial services companies subject to AML le­gis­la­ti­on.   We will report, among other items, on international developments regarding Germany's country evaluation, the EU AML-package, the EU PeP-list and other news from FATF and EU. We will cover several changes in AML legislation on national level, i. e. amended UBO rules, effects of the Act to Modernise the Law on Civil Law Partnerships and the Act on the risk-based approach for the German FIU, we will also address the status of the Financial Crime Prevention Act (German Fi­nanz­kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fungs­ge­setz) and more current developments in Germany. To wrap up our presentation, as always, we will give an overview on future developments and trends in the area of anti-money laundering.