Das Risiko, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten, hat sich in den vergangenen Jahren für Unternehmen und Entscheider deutlich erhöht. Gründe hierfür sind u.a. sich stetig verschärfende gesetzliche und regulatorische Vorgaben, eine zunehmende Spezialisierung der Staatsanwaltschaften und ein insgesamt konsequenteres Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden. Immer häufiger stehen auch Unternehmen im Mittelpunkt (steuer-)strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher Ermittlungen, z. B. wenn
- Unternehmensmitarbeiter / Organmitglieder strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind oder
- das Unternehmen selbst direkt von einem Straf- oder Bußgeldverfahren betroffen ist, weil Vermögen abgeschöpft werden soll oder die Verhängung einer Geldbuße droht.
CMS unterstützt Sie bei der Bewältigung dieser Krisensituationen.
Mit unserem schlagkräftigen Team aus erfahrenen Wirtschafts- und Steuerstrafrechtlern, Strafverteidigern und ehemaligen Staatsanwälten beraten und verteidigen wir in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der strafrechtlichen Begleitung und Verteidigung von nationalen und internationalen Unternehmen sowie in der Individualverteidigung von Führungspersonen. Unsere Mandanten begleiten wir in allen Stadien von Straf- und Bußgeldverfahren, sei es beim erstmaligen Bekanntwerden von (steuer-)strafrechtlichen / bußgeldrechtlichen Risiken bzw. Verdachtsmomenten, bei Selbstanzeigen, im Rahmen von internen Untersuchungen, bei behördlichen Durchsuchungen und Vernehmungen, während laufender Ermittlungsverfahren oder als Unternehmens- oder Individualverteidiger in der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Hierbei legen wir stets auch besonderen Wert auf eine für den Einzelfall maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und eine professionelle Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, die oftmals ein ganz entscheidender Baustein einer letztendlich erfolgreichen Verteidigung ist.
Die Herausforderung in der wirtschaftsstrafrechtlichen Verteidigung liegt nicht zuletzt auch darin begründet, dass häufig detaillierte Kenntnisse in anderen Rechtsgebieten erforderlich sind, weil mannigfaltige Schnittstellen zwischen dem Wirtschaftsstrafrecht und anderen Rechtsgebieten bestehen (z. B. dem Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Außenwirtschaftsrecht). Aufgrund des von CMS verfolgten breiten Beratungsansatzes und unserer jahrzehntelangen Tätigkeit in der wirtschaftsrechtlichen Beratung verfügen wir über exakt diese Schnittstellenkompetenz. Bei Bedarf arbeitet unser Strafrechtsteam eng mit CMS-Kollegen aus anderen Rechtsgebieten zusammen, so dass wir unseren Mandanten im Rahmen der wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verteidigung passgenaue Lösungen aus einer Hand anbieten können. Dank der exzellenten, weltweiten Organisation von CMS können wir auch großangelegte und grenzüberschreitende Verfahren schnell und effektiv bearbeiten und hierbei auch große Gruppen von Individualverteidigern – in Deutschland und weltweit – koordinieren.
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