Open navigation
Suche
Büros – Deutschland
Alle Standorte entdecken
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
Suche
Expertise
Insights

Unsere Expertinnen und Experten bieten eine zukunftsorientierte Beratung für Ihr Unternehmen in einer Vielzahl von Fachgebieten und Branchen weltweit.

Themen entdecken
Büros
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
CMS Deutschland Abroad
Insights
Über CMS

Wählen Sie Ihre Region

E-Payment

Elektronische Zahlsysteme sind aus dem Geschäftsverkehr nicht mehr wegzudenken. Bereits im stationären Handel hat sich bargeldloser Zahlungsverkehr durch EC- und Kreditkarten durchgesetzt. Im Online-Handel kommt eine wachsende Zahl von Angeboten alternativer Payment Service Provider hinzu, mit denen sicher Bezahlen im Internet für den Kunden zunehmend einfacher wird.

Gesetzlicher Rahmen für E-Payment

Den Rechtsrahmen für E-Payment bietet die Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive, kurz PSD). Anbieter im Bereich E-Commerce müssen danach eine Reihe von Informationspflichten, Fristen und Haftungsregeln beachten.

Besonders relevant für den E-Commerce ist, dass mit der Überarbeitung der PSD (PSD 2) der Kreis der Anbieter erweitert werden soll, die dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) unterfallen. Geregelt ist im ZAG, dass Unternehmen, die entweder gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen, sprich Geld für Dritte entgegennehmen, oder ihr Geschäft mit E-Payment / elektronischen Geldbörsen betreiben (etwa über Geld- oder Prepaidkarten), eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen. Einen Zahlungsdienst ohne Erlaubnis zu beraten, ist strafbar und kann dazu führen, dass die BaFin den Geschäftsbetrieb untersagt.

Breitgefächertes Know-how zu E-Payment und Mobile Payment

E-Commerce-Betreiber beauftragen uns immer wieder mit der Prüfung der Voraussetzungen einer aufsichtsrechtlichen Erlaubnispflicht, mit der Beantragung der Erlaubnis und der Vertretung in Konflikten über E-Payment mit der Aufsichtsbehörde. Auch bei der Vertragsgestaltung im Hinblick auf Verträge über die Nutzung von Zahlungsdiensten beraten wir Sie umfassend, beispielsweise im Hinblick auf die von Zahlungsdiensteanbietern einzuhaltenden verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen.

Darüber hinaus finden unsere Mandanten in uns Ansprechpartner zu allen Rechtsfragen rund um elektronische Geldbörsen, Virtual Credit Cards und SMS Payment Systemen. Auch bei der Umsetzung von Mobile Payment Modellen können wir Sie unterstützen.

Lokale Markt­kennt­nis­se. Globale Perspektive.

Wir bieten zu­kunfts­ori­en­tier­te Rechts­be­ra­tung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Durch die Kombination lokaler Marktkenntnis mit globaler Perspektive und Anwälten an Standorten auf der ganzen Welt, profitiert Ihr Unternehmen von der Expertise, die Sie benötigen - auch über Grenzen hinweg.

Über CMS
Personen bei CMS Anwalt finden
7,200+ Anwälte
1,300+ Partner
Standorte bei CMS Büro finden
50+ Länder
90+ Büros
21 Mit­glieds­so­zie­tä­ten
Zurück nach oben Zurück nach oben