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Dr. Björn Herbers, M.B.L.

Partner
Rechtsanwalt

CMS EU Law Office
Avenue des Nerviens 85
1040 Brüssel
Belgien
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

Björn Herbers berät in allen Fragen des europäischen und deutschen Kartellrechts.  

Er hat über 10 Jahre Erfahrung in komplexen Verfahren vor der Europäischen Kommission; darüber hinaus vertritt er Mandanten regelmäßig vor dem Bundeskartellamt in Fusionskontroll- und Kartellverfahren und berät sie in multijurisdiktionalen Verfahren. Über besondere Erfahrung verfügt Björn Herbers in der Telekommunikationsbranche, wo er Mandanten erfolgreich in mehreren hochkarätigen Verfahren vertreten hat. Ein Schwerpunkt seiner Praxis ist das Kartellrecht in der digitalen Wirtschaft.

Björn Herbers begann 2009 bei CMS. 2015 absolvierte er ein Secondment bei einem führenden wettbewerbsökonomischen Beratungsunternehmen. Seit 2017 ist er Partner im CMS EU Law Office.

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Mehrfach genannter Anwalt

Kanzleimonitor 2019, 2020

Mehrfach genannter Anwalt

Kanzleimonitor 2018, 2019

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Studienvereinigung Kartellrecht
  • Münchener Kartellrechtsforum
  • Antitrust Italia
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Veröffentlichungen

  • Der Digital Markets Act (DMA) kommt – neue Dos and Don’ts für Gatekeeper in der Digitalwirtschaft, RDi 2022, 252
  • Der Digital Markets Act kommt, CB 2022, 196-201 (gemeinsam mit Dr. Fiona Savary)
  • Das EuG-Urteil in der Sache Altice zum Vollzugsverbot in der Fusionskontrolle: Auswirkungen auf die M&A-Praxis, Betriebs-Berater 2021, 3011 (gemeinsam mit Christoff Henrik Soltau)
  • EU General Court issues ruling in CK Telecoms (case T-399/16) – Law Now, July 2020 (mit Daphne Brunkhorst)
  • Kartellrecht, Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann (Hrsg.) - Kommentar der Art. 6, 8 FKVO (mit Dr. Michael Bauer), 2020
  • „Marktanteilsschwelle, Art. 3 Vertikal-GVO“ (gemeinsam mit Martin Cholewa) in: Bauer/Rahlmeyer/Schöner, Handbuch Vertriebskartellrecht, 2020
  • From Bonn with love - Competition law treatment of online market place bans, Competition Law Insight, December 2018
  • German competition watchdog concludes biggest vertical cartel case ever, involving 27 companies - Total of € 260m in fines imposed, Lexology, December 2016
  • Rechtliche Bewertung von Umstrukturierungen als Lösungsweg - Können Unternehmen Kartellstrafen umgehen?, Risknet, Februar 2015
  • Internet-Giganten im Visier: Politik will Kartellrecht verschärfen, it-daily.net, September 2018
  • Daten für alle von den Internetkonzernen? - Problem erkannt, Gefahr nicht gebannt, LTO, August 2018
  • Fleischwirtschaft: "Stolpersteine für Bußgeldfreiheit", Ausgabe 17. März 2015
  • Die Anwendung der §§ 1, 2 GWB auf Sachverhalte mit fehlender Eignung zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedsstaaten der EG (Diss.), Heymanns 2009
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Vorträge

  • The judgement of the General Court in CK Telecoms (Case T-399/16) - Legal test for non-coordinated effects or: Airtours the sequel?, CMS EU Competition Law Briefing, 26. Juni 2020
  • Arbeitssitzung Studienvereinigung Kartellrecht Regionalgruppe Brüssel: Konglomerate Fusionen im Spannungsfeld von Wettbewerbsbedenken und Effizienzen - die Microsoft/LinkedIn Entscheidung der EU Kommission, 09. März 2017, Brüssel
  • Update Einkauf und Vertrieb, Vertikale Preisgestaltung: Was ist kartellrechtlich noch erlaubt?; Mandantenseminar, München, 14. November 2013
  • Die 8. GWB-Novelle - Was ändert sich im deutschen Kartellrecht? Missbrauchsaufsicht; Mandantenseminar, Düsseldorf, 22. November 2012
  • Kartellrecht und Kooperationen - Gemeinsame Produktion; Mandantenseminar, Düsseldorf, 1. Dezember 2011
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Ausbildung

  • 2018: Post-Graduate Training Quantitative Methods for Competition Analysis an der Barcelona GSE
  • 2008: Promotion an der Universität zu Köln zu einem kartellrechtlichen Thema
  • 2008: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • Referendariat mit Stationen u. a. bei der Bundesnetzagentur, der Kartellrechtspraxis einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei und der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission
  • 2005: M.B.L. an der Universität zu Köln
  • 2004: Erstes Juristisches Staatsexamen, OLG Köln
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
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27/10/2023
JUVE Awards 2023: CMS als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht ausgezeichnet
Berlin – Die internationale Wirt­schafts­kanz­lei CMS Deutschland ist gestern Abend bei der Verleihung der JUVE Awards 2023 als „Kanzlei des Jahres für Kartellrecht“ ausgezeichnet worden. Die Awards...

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17/04/2024
Update - The new EU rules for digital markets go live!
The European Union's Digital Strategy aims to regulate the digital economy. And the new rules are now coming to life. CMS is pleased to invite you to our EU Digital Regulation and Antitrust Briefing in the CMS Representative Office in Mountain View on Tuesday, April 16 at 5:00 pm PST with our special guest: Andreas Schwab, Member of the European Parliament, and specialist in antitrust, digital regulation and AI. We will discuss everything you need to know about the new EU rules for digital markets: Digital Gatekeepers must comply with the Digital Markets Act (DMA) since March 7, and the Digital Services Act (DSA) is fully in force since February. The groundbreaking EU Artificial Intelligence Act (AIA) has been agreed and will soon come into force. And there is much more.
26/03/2024
Die Da­ten­zu­gangs­an­sprü­che des Data Act
Die Da­ten­zu­gangs­an­sprü­che nach dem Data Act und deren Einschränkungen sind umfangreich – wir geben einen Überblick
14/02/2024
CMS begleitet Lack- und Be­schich­tungs­pro­du­zen­ten KANSAI HELIOS
Köln – KANSAI HELIOS hat von der GREBE Holding, mit Sitz in Weilburg in Hessen, deren gesamtes In­dus­trie­lack­ge­schäft erworben, das unter WEILBURGER Coatings firmiert. WEILBURGER Coatings ist ein bekannter Hersteller von industriellen Beschichtungen und umfasst die WEILBURGER Coatings GmbH in Weilburg sowie die WEILBURGER Asia Limited in Hongkong. Der An­teils­kauf­ver­trag wurde am 9. Februar 2024 unterschrieben. Mit dem Erwerb will KANSAI HELIOS seine strategische Position als Systemanbieter und Hersteller von Industrielacken deutlich ausbauen und seine geografische Präsenz international erweitern. Darüber hinaus gewinnt das Unternehmen zusätzliches Know-how, Vertriebswege, Produktions- und La­ger­ka­pa­zi­tä­ten. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein internationales CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger und Christoph Schröer hat KANSAI HELIOS bei der Akquisition umfassend rechtlich beraten. Die Komplexität der Transaktion zeichnet sich insbesondere durch die Größe der erworbenen Weilburger Coatings Gruppe aus; diese umfasst neben den deutschen Unternehmen, Gesellschaften in Brasilien, China, Frankreich, Hongkong, Indien, Italien, der Türkei und den USA. Neben den eigentlichen Kaufverträgen in Deutschland und Hongkong wurden von CMS noch zahlreiche weitere Verträge entworfen und verhandelt. Neben CMS-Teams aus Brasilien, China, Hongkong, Italien, der Türkei, Frankreich, Serbien, Österreich und dem Vereinigten Königreich unterstützten auch die Kanzleien MILLER & MARTIN PLLC aus den USA sowie Vaish Associates Advocates aus Indien. KANSAI HELIOS vertraut regelmäßig auf die Expertise von CMS, so etwa zuletzt bei der Übernahme sämtlicher Ge­schäfts­an­tei­le an der auf Pulverlacke und Kunstharze spezialisierten CWS Lackfabrik GmbH (CWS), einschließlich der Kon­zern­ge­sell­schaf­ten in Deutschland, den USA, Dänemark und Polen. KANSAI HELIOS, mit Hauptsitz in Wien, gehört zur japanischen KANSAI PAINT Gruppe. Das Unternehmen mit einer mehr als 170-jährigen Geschichte zählt zu den großen globalen Marktteilnehmern im Bereich Lacke und Beschichtungen. KANSAI HELIOS entwickelt, produziert und vertreibt Industrielacke, Bleich- und Rei­ni­gungs­che­mi­ka­li­en, Materialien zum Kleben und Dichten, hochwertige Harze, Gebäudefarben und Reparaturlacke in ganz Europa und darüber hinaus. WEILBURGER Coatings wurde im Jahr 1900 an seinem heutigen Hauptsitz in Weilburg gegründet und verfügt über Grup­pen­ge­sell­schaf­ten in Deutschland, Italien, Frankreich, der Türkei, den USA, Brasilien, Indien und China. Mit rund 600 Mitarbeitenden an sieben Pro­duk­ti­ons­stand­or­ten und mehreren Handelsbüros ist das Unternehmen weltweit aktiv und erwirtschaftet einen Umsatz von rund 150 Millionen Euro. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Partner Dr. Kai Wallisch, Part­ner Chris­toph Schröer, Senior Associate Dr. Katharina Kapp, Associate Dr. Henrik Meurer, As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, As­so­cia­te Kath­rin Dengel, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Björn Herbers, Partner Moritz Pottek, Counsel Dr. Denis Schlimpert, Counsel Kirsten Baubkus-Gerard, Senior Associate Dr. Robert Bodewig, Senior Associate David Rappenglück, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel Claudia Böhmer, Counsel, beide IP Dr. Angela Emmert, Partnerin Dr. Andreas Hofelich, Partner Dr. Mario Brungs, Counsel Lennard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Michael Kamps, Partner Thorsten Hemme, Principal Counsel Dr. Arne Schmieke, Senior Associate, alle TMC Dr. Martin Friedberg, Partner, Tax law Dr. André Lippert, Partner Maike Füchtmann, Senior Associate, beide Real Estate & Public Dorothée Janzen, Partnerin Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Com­mer­cial Bir­git Wagner, Legal Manager Conrad Gräwe, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coordinator Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS Peking Falk Lich­ten­stein Ro­xy Meng CMS Mailand Daniela Murer Alessandra Cuni CMS Rom Fabrizio Spagnolo CMS Istanbul Döne Yalçın Merve Akkuş CMS Paris Thomas Hains Marion Berberian CMS Belgrad Maja Stepanović CMS Wien Dr. Dieter Zandler CMS London Russell Hoare Melanie Lane Focaccia Amaral L S Advogados, Brasilien, in association with CMS Renata Homem de Melo Fontes Carla Anastácio Lau, Horton & Wise LLP, Hongkong, in association with CMS Shirley Lau Albert Jok MILLER & MARTIN PLLC, USA Joe DeLisle Vaish Associates Advocates, Indien Shrinivas San­kar­an­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
11/01/2024
CMS berät Commerzbank bei Joint Venture zu digitalen Pay­ment-Lö­sun­gen
Frankfurt am Main, Atlanta – CMS hat unter der Leitung von Dr. Tobias Grau und Dr. Florian Plagemann die Commerzbank umfassend bei der Gründung eines Joint Ventures mit Global Payments, ein weltweit führender Anbieter von Fi­nanz­tech­no­lo­gien und Soft­ware-Lö­sun­gen, beraten (hier). CMS berät regelmäßig Banken und Zah­lungs­dienst­leis­ter zu M&A-Transaktionen und regulatorischen Fragen, so auch die Commerzbank beim Rückkauf des Ra­ten­kre­dit­ge­schäfts von BNP Paribas. CMS Deutschland Dr. Tobias Grau, Partner, Co-Lead Dr. Florian Plagemann, Partner, Co-Lead Birgit Schlemmer, Senior Associate Dr. Kai Wallisch, Partner Dr. Tobias Kilian, Of Counsel Dr. Marcel Hagemann, Partner Dr. Christian Zielonka, Principal Counsel Carmen Hübner, Senior Associate Dr. Maximilian Stark, Senior Associate Dr. Miriam Bach, As­so­cia­te Kath­rin Dengel, Associate Gustav Isele, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Markus M. Pfaff, Client Relationship Partner Moritz Gerstmayr, Coun­sel Char­lot­te Salathé, Counsel  Marcel Moussaoui, Associate Mohal Jennifer Egzau, Associate, alle Banking & Finance Philipp Lotze, Partner Dr. Michael Kraus, Partner Dr. Anna Lena Füllsack, Senior As­so­cia­te The­re­sa Lenger, Senior Associate, alle TMC Kai Neuhaus, Partner Dr. Björn Herbers, Partner Moritz Pottek, Counsel, alle Antitrust, Competition & Trade Jörg Schrade, Part­ner Chris­ti­an Linseisen, Senior Associate, beide Tax Dr. Oliver Simon, Partner Dr. Michael Rein, Principal Counsel Dr. Philipp Deuchler, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Commerzbank AG (Legal) Dr. Benedikt Leffers (Group Legal, Bereichsleiter Gesellschafts- / Auf­sichts­recht) Lars Kauer (Group Legal, Senior Legal Counsel, Gesellschafts- / Auf­sichts­recht)  Mar­kus Vetter (Group Legal, Syndikus, Technology, Data & In­fra­struc­tu­re) Ca­ri­na Erlenwein (Group Legal, Senior Legal Counsel, Vertrieb, Kontoführung, Zah­lungs­ver­kehr)Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
04/01/2024
Private Enforcement des Digital Markets Act
Private Enforcement des DMA– Der deutsche Gesetzgeber greift in den Werkzeugkasten des Kar­tell­scha­dens­er­satz
06/12/2023
M&A-Transaktionen unter der Foreign Subsidies Regulation
Die EU Foreign Subsidies Regulation (FSR) sieht vor, dass bestimmte M&A-Transaktionen vor dem Vollzug bei der Europäischen Kommission (Kommission) angemeldet und von dieser freigegeben werden müssen. Die kumulativen Voraussetzungen für die Anmeldepflicht sind wie folgt: Die M&A-Transaktion führt zu dem Erwerb von alleiniger oder gemeinsamer Kontrolle über ein anderes Unternehmen oder der Gründung eines sog. Voll­funk­ti­ons-Ge­mein­schafts­un­ter­neh­mens (der Erwerb einer nicht­kon­trol­lie­ren­den Min­der­heits­be­tei­li­gung ist damit nicht erfasst). Das Zielunternehmen oder das Voll­funk­ti­ons-Ge­mein­schafts­un­ter­neh­men sind in der EU niedergelassen (wichtig: hierfür reicht bereits eine Betriebsstätte in der EU aus) und erzielen einen Umsatz in der EU von mindestens EUR 500 Mio. Die Erwerber und das Zielunternehmen oder das Voll­funk­ti­ons-Ge­mein­schafts­un­ter­neh­men haben in den vergangenen drei Jahren aggregiert drittstaatliche Zuwendungen in Höhe von mindestens EUR 50 Mio. erhalten. Die Kommission kann außerdem Anmeldungen (mit kor­re­spon­die­ren­dem Vollzugsverbot) auch ohne Überschreiten der Schwellenwerte verlangen, wenn sie eine Transaktion aufgrund drittstaatlicher Subventionen für möglicherweise wett­be­werbs­ver­zer­rend hält. Einzige Voraussetzung hierfür ist die Vermutung der Kommission, dass in den letzten drei Jahren relevante drittstaatliche Subventionen geflossen sind. Neues M&A-relevantes Frei­ga­be­ver­fah­ren – auch für Unternehmen aus der EU Die FSR führt ein neues regulatorisches Frei­ga­be­ver­fah­ren ein, das in der M&A-Transaktionsplanung neben den bereits bekannten Instrumenten der Fusionskontrolle und der In­ves­ti­ti­ons­kon­trol­le zu berücksichtigen ist. Dabei hängt die Frage der Anmeldepflicht bzw. der Anwendbarkeit der FSR nicht davon ab, ob der Erwerber außerhalb der EU seinen Sitz hat – die Anmeldepflicht kann in der EU beheimatete Unternehmen ebenso treffen wie Unternehmen aus Drittstaaten, entscheidend sind allein die oben dargestellten Kriterien. Drittstaatliche Zuwendungen und drittstaatliche Subventionen Der Begriff der drittstaatlichen Zuwendung, der für die Frage der Anmeldepflicht zentral ist, ist nicht deckungsgleich mit dem Begriff der drittstaatlichen Subvention. Die drittstaatliche Zuwendung ist wesentlich weiter und erfasst der Sache nach jede einem Drittstaat zurechenbare Maßnahme, die einen Geldwert hat oder der ein solcher zugemessen werden kann. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Maßnahme (bspw. die Zahlung durch eine drittstaatliche Behörde für eine Leistung oder eine Ware) zu marktkonformen Konditionen erfolgte oder nicht. Die Frage der Markt­kon­for­mi­tät spielt erst eine Rolle bei der drittstaatlichen Subvention. Verfahren wie in der EU-Fu­si­ons­kon­trol­le Das Prüfverfahren der Kommission entspricht mit Blick auf die Ver­fah­rens­fris­ten demjenigen der EU-Fu­si­ons­kon­trol­le, die ggfs. parallel anwendbar sein kann. Die Kommission prüft in einer ersten Phase von 25 Arbeitstagen, ob sie in die vertiefte Prüfung einsteigen möchte, die dann wiederum grundsätzlich weitere 90 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Der Anmeldung vorgeschaltet ist das inoffzielle Prä­no­ti­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren, in dem die Parteien mit der Kommission den Inhalt der Anmeldung und deren etwaigen spezifischen Fragebedarf abklären. Wie in der EU-Fu­si­ons­kon­trol­le unterliegen anmelde- und frei­ga­be­pflich­ti­ge M&A-Transaktionen einem strengen Vollzugsverbot. Ein Verstoß hiergegen kann mit einer Geldbuße von bis zu 10% des weltweiten Gesamtumsatzes sanktioniert werden. Materieller Prü­fungs­maß­stab Die Kommission prüft inhaltlich, ob eine drittstaatliche Subvention geeignet ist, die Wett­be­werbs­po­si­ti­on eines Unternehmens innerhalb der EU zu verbessern und daher die Gefahr besteht, dass eine drittstaatliche Subvention den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt beeinträchtigt. Als zu be­rück­sich­ti­gen­de Indikatoren nennt die FSR u.a. die Art und Höhe der drittstaatlichen Subvention, die Situation des empfangenden Unternehmens und den Umfang von dessen Tätigkeit in der EU sowie den Zweck der drittstaatlichen Subvention und deren Voraussetzungen. Eine Verzerrung des Wettbewerbs in der EU soll wahrscheinlich vorliegen, wenn eine drittstaatliche Subvention einen Zusammenschluss „unmittelbar erleichtert“. Im Zusammenspiel mit Art. 19 FSR, der klarstellt, dass die materielle Prüfung auf den konkret angemeldeten Zusammenschluss beschränkt ist, ergibt sich ein streng zu­sam­men­schluss­be­zo­ge­ner Blickwinkel. Es ist daher davon auszugehen, dass – wie in der EU-Fu­si­ons­kon­trol­le – die weit überwiegende Anzahl an Anmeldungen Transaktionen betreffen wird, die keinerlei materielle Probleme aufwerfen. Ausblick Die Kommission hat selbst verlautbart, dass sie erst Erfahrungswerte in der Anwendung der FSR sammeln muss, sie also auch selbst Neuland betritt. Insofern wird das Jahr 2024 zu ersten wertvollen Einblicken in die sich entwickelnde Anwendungspraxis führen. Diese praktischen Erfahrungen werden in die Leitlinien der Kommission einfließen, die laut FSR spätestens am 12. Januar 2026 vorliegen müssen und u.a. Aussagen zu der Durchführung der materiellen Prüfung und zu den Kriterien enthalten sollen, die dafür relevant sind, ob die Kommission für eine M&A-Transaktion eine Anmeldung verlangt, obwohl die Schwellenwerte nicht überschritten sind.
06/12/2023
Data Law: Data Act, Data Governance Act & Co.
Mit der European Data Strategy will die EU die Datenwirtschaft zum Leben erwecken und Europa als In­no­va­ti­ons­stand­ort fördern. Insbesondere die Nutzung von Maschinendaten soll vorangetrieben und vereinfacht werden. Mit dem in Kürze in Kraft tretenden Data Act und dem Data Governance Act liegen zwei umfassende Datengesetze vor, die zusammen die Eckpfeiler für ein neues EU-weit harmonisiertes Datenrecht bilden.  Kernpunkte des Data Act   Um was geht es? Der Data Act reguliert erstmals den Zugang zu und die Nutzung von per­so­nen­be­zo­ge­nen und nicht-per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die durch die Nutzung von Internet of Things (IoT)-Produkten und -Diensten erzeugt werden. Die Europäische Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) bleibt daneben anwendbar. Außerdem beinhaltet der Data Act spezifische Regelungen für Cloud-Diens­te.  Wer ist betroffen? Der Data Act richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die datengestützte Produkte oder verbundene Dienste in der EU anbieten oder dies planen sowie an die Nutzer dieser Produkte und Dienste in der EU.  Wann? Als Verordnung gilt der Data Act unmittelbar in allen EU-Mit­glieds­staa­ten. Er ist vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen und wird nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten ab Mitte 2025 anwendbar sein. Umfangreiche Da­ten­zu­gangs­an­sprü­che Der Data Act stellt die Nutzer in den Mittelpunkt. Er ordnet ihnen die Hoheit über im Rahmen der Nutzung der IoT-Produkte und -Dienste generierte Daten zu und gewährt ihnen umfangreiche Rechte und Zu­gangs­an­sprü­che in Bezug auf die Daten. Herstellern der Produkte und Anbietern der Dienste wird es gleichzeitig ohne Gestattung durch den Nutzer nicht mehr möglich sein, diese Daten frei zu nutzen. Hersteller und Anbieter müssen den Nutzern kostenfrei und wenn möglich in Echtzeit Zugang zu den Daten verschaffen. Diese Verpflichtung muss bereits bei der Entwicklung der Produkte und Dienstleistungen berücksichtigt werden („Da­ta-Ac­cess-by-De­sign“). Hinzu kommen Transparenz- und In­for­ma­ti­ons­pflich­ten. Nut­zer können zukünftig verlangen, die Daten Dritten (auch Wettbewerbern!) zugänglich zu machen. Vorbehaltlich geeigneter technischer und or­ga­ni­sa­to­ri­scher Maßnahmen umfasst dies auch Ge­schäfts­ge­heim­nis­se, wobei der Data Act Regelungen zum Schutz vor der Entwicklung von Kon­kur­renz­pro­duk­ten auf Basis der Daten aufweist. Zudem regelt der Data Act Ansprüche öffentlicher Stellen auf Datenzugang, z.B. zur Gefahrenabwehr bei Notfällen. Neue Vorgaben zur Ver­trags­ge­stal­tung Der Data Act enthält zahlreiche Anforderungen an die Gestaltung von datenbezogenen Verträgen. Insbesondere wird durch den Data Act erstmals auf B2B-Ebene eine Art AGB-rechtliche Inhaltskontrolle eingeführt.  Regelungen zum Wechseln von Cloud Services Anbieter von Cloud-Diensten verpflichtet der Data Act, diese so zu gestalten, dass ein Wechsel der Kunden zu einem anderen Anbieter oder eine Rückverlagerung zum Kunden selbst („on premise“) einfach möglich ist. Insoweit bestehen zahlreiche Vorgaben für die Gestaltung von Cloud-Ver­trä­gen, z.B. zu Kündigungs- und Über­gangs­fris­ten, Un­ter­stüt­zungs­pflich­ten sowie Ver­gü­tungs­re­ge­lun­gen. Kernpunkte des Data Governance Act Mit dem Data Governance Act (DGA) soll zum Vorteil des europäischen Binnenmarktes ein Rechtsrahmen für die gemeinsame Nutzung von Daten geschaffen werden, der einen neutralen Zugang zu Daten und die In­ter­ope­ra­bi­li­tät sichert, sowie zur Vermeidung von Lock-in-Effekten beiträgt. Der DGA gilt bereits seit dem 24. September 2023. Er umfasst drei Säu­len:Wei­ter­ver­wen­dung von Daten im Besitz öffentlicher Stellen. Der DGA enthält Regeln für die Weiterverwendung bestimmter Kategorien geschützter Daten, zu denen öffentliche Stellen Zugang haben. Allerdings umfasst der DGA keine Verpflichtung für öffentliche Stellen, die Weiterverwendung von Daten zu­zu­las­sen.  Da­ten­ver­mitt­lungs­diens­te als „Schlüssel der Da­ten­wirt­schaft“. Der DGA umfasst Regelungen für Da­ten­ver­mitt­lungs­diens­te wie z.B. Da­ten­markt­plät­ze, die u.a. Re­gis­trie­rungs­pflich­ten unterliegen. So soll es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups leichter werden, Zugang zu Daten zu erhalten und diese zu nut­zen.  Frei­wil­li­ge Datenspenden – Datenaltruismus. Um mehr Daten für Wirtschaft, Forschung, Innovation und Umweltschutz nutzbar zu machen, will der DGA die freiwillige Bereitstellung von Daten erleichtern und absichern. Dies soll insbesondere durch die Anerkennung von da­ten­al­tru­is­ti­schen Organisationen erfolgen. Dazu müssen Einrichtungen bestimmte Anforderungen erfüllen (z. B. auf gemeinnütziger Basis arbeiten und rechtlich unabhängig sein) und ein An­er­ken­nungs­ver­fah­ren durchlaufen. Wie geht es weiter? Welcher Handlungsbedarf besteht? Data Act und DGA sind der erste Schritt in der Umsetzung der Europäischen Datenstrategie. Weitere sek­tor­spe­zi­fi­sche De­tail­re­ge­lun­gen, insbesondere zu den sogenannten „Data Spaces“ (European Health Data Space, European Mobility Data Space etc.), werden folgen oder sind bereits im Ge­setz­ge­bungs­pro­zess. Unternehmen sollten zeitnah den Impact des Data Act sowie der anderen Vorschriften des neuen Europäischen Datenrechts auf ihre Daten- und Ge­schäfts­stra­te­gie analysieren und vorbereitende Maßnahmen ergreifen:
30/11/2023
CMS begleitet Gesellschafter der Rügenwalder Mühle bei Beteiligung von...
München – Das Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men Pfeifer & Langen beteiligt sich mehrheitlich an der Rügenwalder Mühle. Der Markenhersteller gilt als Vorreiter bei ve­ge­ta­ri­schen/ve­ga­nen Fleisch- und Wurst­al­ter­na­ti­ven...
17/11/2023
CMS berät Finch Capital bei Übernahme der Open Banking FinTechs Qwist und...
München – Die in Warschau ansässige Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft Crastorehill, die mehrheitlich im Eigentum von Finch Capital steht, hat das Berliner Open Banking FinTech Qwist (zuvor finleap connect)...
08/11/2023
Deutliche Verschärfung des deutschen Kartellrechts - die 11. GWB-Novelle...
Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle geht eine deutliche Verschärfung des Kartellrechts einher. Das Bundeskartellamt bekommt weitreichende neue Ein­griffs­in­stru­men­te
07/11/2023
New German competition law gives Federal Cartel Office more power to intervene...
On 7 November 2023, the 11th amendment to the German Act for Restraints against Competition (GWB) went into force after being adopted by the German parliament on 6 July. The legislation follows a draft...
27/10/2023
JUVE Awards 2023: CMS als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht ausgezeichnet
Berlin – Die internationale Wirt­schafts­kanz­lei CMS Deutschland ist gestern Abend bei der Verleihung der JUVE Awards 2023 als „Kanzlei des Jahres für Kartellrecht“ ausgezeichnet worden. Die Awards...