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Blog 20 Nov 2017 · Deutschland

Streit über die Abfindung aus­schei­den­der Ge­sell­schaf­ter

1 min. Lesezeit
Zweck des Abfindungsanspruchs ist es, den ausscheidenden Gesellschafter für den Verlust seiner Mitgliedschaft zu kompensieren und ihm eine Gegenleistung für die den verbliebenen Gesellschaftern überlassene Beteiligung zu gewähren. Daher ist dem ausscheidenden Gesellschafter grundsätzlich derjenige Betrag auszuzahlen, den er bei einer (fiktiven) Auflösung und Beendigung der Gesellschaft im Zeitpunkt seines Ausscheidens erhalten würde. Zentrale Anspruchsgrundlage für die Abfindung ausscheidender Gesellschafter aus einer Personengesellschaft ist § 738 Abs. (mehr…)

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