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Streit über die Abfindung ausscheidender Gesellschafter

20/11/2017

Zweck des Abfindungsanspruchs ist es, den ausscheidenden Gesellschafter für den Verlust seiner Mitgliedschaft zu kompensieren und ihm eine Gegenleistung für die den verbliebenen Gesellschaftern überlassene Beteiligung zu gewähren. Daher ist dem ausscheidenden Gesellschafter grundsätzlich derjenige Betrag auszuzahlen, den er bei einer (fiktiven) Auflösung und Beendigung der Gesellschaft im Zeitpunkt seines Ausscheidens erhalten würde. Zentrale Anspruchsgrundlage für die Abfindung ausscheidender Gesellschafter aus einer Personengesellschaft ist § 738 Abs. (mehr…)

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Autoren

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Prof. Dr. Christian Piroutek, LL.M. (University of the West of England), FCIArb
Senior Associate
Stuttgart