Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 (Rechtssache C-377/17) die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für europarechtswidrig erklärt.
Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf bereits abgeschlossene sowie auf künftige HOAI-Verträge? Was ist bei bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten, im Rahmen von Vergabeverfahren und bei der Anwendung der sonstigen Regelungen der HOAI zu beachten?
All dies sind Fragen, die wir mit Ihnen gemeinsam auf Basis der bereits vorliegenden obergerichtlichen Entscheidungen, die zu völlig unterschiedlichen Auswirkungen kommen, beantworten möchten.
Programm
| 8.30 bis 9.00 Uhr | Get-together bei Kaffee und Frühstück |
| 9.00 bis 10.00 Uhr | Vortrag und Diskussion |
Bei Interesse an der Veranstaltung steht Ihnen unser Event-Team gerne zur Verfügung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.