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Ge­sell­schafts­recht­li­che Gestaltung

Unternehmensstrukturierung

Gute Unternehmensführung setzt eine fachgerechte Strukturierung der Unternehmensträger voraus. Die gesellschaftsrechtlichen Statuten des Unternehmens müssen seiner jeweiligen Eigentümerstruktur gerecht werden. Zudem sind Unternehmen in einem sich kontinuierlich wandelnden Marktumfeld immer wieder gefordert, ihre internen Strukturen durch eine neue gesellschaftsrechtliche Gestaltung anzupassen. 

Die Strukturierung des Unternehmens muss daher zukünftige Wachstumschancen ebenso antizipieren wie etwaige Meinungsverschiedenheiten im Gesellschafterkreis. Eine frühzeitig angegangene Nachfolgeplanung sichert den langfristigen Bestand des Unternehmens. So können Personen- wie Kapitalgesellschaften zukunftssicher aufgestellt werden.

Von der Gesellschaftsgründung bis zur Reorganisation

Wir beraten nationale und internationale Konzerne ebenso wie Unternehmen des Mittelstands zu allen strategischen und rechtlichen Aspekten der Gesellschaftsgründung und Unternehmensstrukturierung. Tiefgreifende Fachkenntnisse bieten wir Ihnen auf den Gebieten der Gesellschaftsgründung, des Umwandlungsrechts und der Reorganisation von Unternehmensgruppen, in Fragen der Corporate Governance und der Organhaftung sowie bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern. Je nach Zuschnitt Ihres Mandates binden wir Experten aus weiteren Fachbereichen mit ein, etwa wenn es darum geht, auch die Vermögensstrukturierung mitzugestalten. 

Ferner stehen wir unseren Mandanten bei der internationalen Expansion ihres Geschäfts zur Seite – sei es durch Gesellschaftsgründungen, Joint Ventures oder durch Erwerb eines Unternehmens im Ausland. Dabei kooperieren wir mit CMS-Anwälten und -Steuerberatern an rund 70 Standorten in über 40 Ländern weltweit.

Beratung von Familienunternehmen

Einen besonderen Schwerpunkt legen wir traditionell auf die Beratung inhabergeführter Familienunternehmen. Wir unterstützen Familienunternehmen unterschiedlichster Branchen bei der Strukturierung ihrer Unternehmensgruppe, um diese gleichermaßen sicher wie flexibel aufzustellen. Darüber hinaus beraten wir – in enger Zusammenarbeit mit dem CMS-Bereich Private Clients – zu Fragen der Unternehmensnachfolge und der Vermögensstrukturierung in der Unternehmerfamilie. Dabei achten wir besonders darauf, dass die Entscheider die gesellschaftsrechtliche Gestaltung des Übergangs frühzeitig angehen und nicht unnötig in Zugzwang geraten. 

In Kooperation mit unserer Steuerpraxis halten wir für Sie auch fiskalische Implikationen der Unternehmensstrukturierung im Zuge der Nachfolge- oder Vermögensplanung im Blick.

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung und Konfliktlösung

Gesellschaftsstrukturen – gleich ob in internationalen Konzernen oder nationalen Familiengesellschaften – sind immer wieder auch Auslöser von Konflikten. Daher werden unsere Experten für Unternehmensstrukturierung / gesellschaftsrechtliche Gestaltung regelmäßig zur Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten mandatiert. 

Neben unserer fachlichen Expertise im Bereich gesellschaftsrechtliche Gestaltung profitieren Sie als Mandant von CMS hier vor allem von der Erfahrung, die unsere Anwälte durch die erfolgreiche Vertretung von Unternehmen in zahlreichen Verfahren vor den staatlichen und Schiedsgerichten gesammelt haben.

Sie haben Fragen zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung, zur Unternehmensgründung oder -strukturierung? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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