Frankfurt/Main – Im Prozess um die Neckermann-Insolvenz hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main nach Ansicht der Insolvenzverwalter Michael Frege und Joachim Kühne von der Kanzlei CMS entscheidende Aspekte der damaligen Vorkommnisse unzureichend gewürdigt.
Das Gericht hat in seiner vorläufigen ersten Einschätzung nicht genügend berücksichtigt, dass bei einer Fortführungsprognose fundierte betriebswirtschaftliche Berechnungen über mehr als ein Jahr nötig sind, um zu beurteilen, ob Neckermann eine Chance zum Überleben gehabt hätte, als es in Schieflage geriet.
Der Insolvenzverwalter hat die damaligen Manager auf 19,1 Millionen Euro verklagt, weil diese die Insolvenz zu spät erkannt und noch ungerechtfertigt Gelder ausgegeben hätten.
Das Gericht stützt sich fälschlich allein auf die damaligen Verhandlungen in der Krise, die doch ein Hoffnungszeichen gewesen seien. Michael Frege dazu: „Letzte verzweifelte Verhandlungen sind typisch, wenn Unternehmen straucheln, ersetzen aber keinesfalls fundierte betriebswirtschaftliche Fortführungsprognosen.“
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