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Dr. Anna-Maja Schaefer, LL.M.

Counsel
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Lennéstraße 7
10785 Berlin
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Anna-Maja Schaefer liegt im Bereich Akquisitions- und Unternehmensfinanzierung. Daneben liegt ihr Fokus auf rechtlichen Entwicklungen im Bereich Sustainability und Sustainable Finance.

Anna-Maja Schaefer ist Mitglied der sozietätsweiten Brexit-Initiative und veröffentlicht regelmäßig zu Brexit-Themen im CMS-Blog.

Anna-Maja Schaefer gehört seit 2012 dem Team von CMS an. Zuvor war sie als Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei sowie als Inhouse-Juristin tätig. 2021 wurde sie zur Counsel ernannt.

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Veröffentlichungen

  • Das autonome internationale Insolvenzrecht Spaniens im Vergleich zum deutschen Recht, Peter Lang Verlag, 2009
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Ausbildung

  • 2011 - 2012: Masterstudium (LL.M.) an der Bangor University
  • 2008: Promotion an der Universität Jena
  • 2005: Abschluss des Titelanerkennungsverfahrens, spanisches Justizministerium in Madrid
  • 2003 - 2005: Referendariat und zweites Staatsexamen OLG Düsseldorf
  • 1997 - 2002: Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Bonn
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01/02/2024
Wie die EU ESG-Rating Anbieter regulieren will 
Wir zeigen die wesentlichen Regeln der geplanten ESG-Rating Verordnung zu Zulassung, Transparenz und Vermeidung von In­ter­es­sens­kon­flik­ten auf
01/12/2023
Ein Update zu CSRD, ESRS, SFDR und Taxonomie
Anfang 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Kernstück der CSRD ist die Einführung einheitlicher verbindlicher EU-Standards für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung: Im Sommer veröffentlichte die Kommission Set 1 der European Reporting Standards (ESRS). Nachdem ein Einspruchsantrag von Abgeordneten des Europäischen Parlaments gegen diesen delegierten Rechtsakt im Oktober 2023 abgelehnt wurde und die Einspruchsfrist nunmehr abgelaufen ist, werden die ESRS nach Ver­öf­fent­li­chung im Europäischen Gesetzblatt in Kraft treten. Weitere sek­tor­spe­zi­fi­sche ESRS, ESRS für Dritt­staa­ten­un­ter­neh­men sowie ESRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sollen in den nächsten Jahren folgen. Die CSRD ersetzt die CSR-Richtlinie und hebt die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung unter anderem mit einem erweiterten An­wen­dungs­be­reich, umfassenderen Be­richts­pflich­ten und einer erhöhten Verbindlichkeit auf ein neues Niveau. Ziel ist es, Stakeholdern verlässliche und vergleichbare Informationen hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Unternehmen bereitzustellen. Bislang beschränkte sich die Pflicht zur Erstellung einer nicht­fi­nan­zi­el­len Erklärung oder eines nicht­fi­nan­zi­el­len Berichts unter der CSR-Richtlinie auf einen relativ kleinen Kreis von großen ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Unternehmen, bestimmten Kreditinstituten und Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen diese CSR-be­richt­erstat­tungs­pflich­ti­gen Unternehmen bereits unter der CSRD berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden dann alle weiteren (bi­lanz­recht­lich) großen Unternehmen unter der CSRD be­richts­pflich­tig.  Anpassung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie Am 17. Oktober 2023 hat die EU-Kommission eine delegierte Richtlinie zur Anpassung der in Art. 3 der Bilanzrichtlinie festgelegten Schwellenwerte für die Grö­ßen­be­stim­mung im Hinblick auf Rech­nungs­le­gungs­pflich­ten verabschiedet. Dies soll unter anderem verhindern, dass KMU aufgrund von In­fla­ti­ons­ef­fek­ten früher als geplant den deutlich erweiterten Be­richt­erstat­tungs­pflich­ten der CSRD un­ter­fal­len. Gro­ße Unternehmen sind nach den geänderten Grö­ßen­kri­te­ri­en alle Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen: Bilanzsumme über EUR 25 Mio. (vorher 20 Mio.), Net­to­um­satz­er­lö­se über EUR 50 Mio. (vorher 40 Mio.) oder mehr als 250 Mit­ar­bei­ten­de. Ab dem Geschäftsjahr 2026 werden unter der CSRD auch kleine (ausgenommen Kleinst­un­ter­neh­men) und mittelgroße ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­te Unternehmen be­richts­pflich­tig. Diese ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten KMU müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 nach gesonderten abgestuften Standards berichten, die bis Ende 2024 von der Kommission erlassen werden sollen. Alternativ sollen sie von einem Aufschub der Be­richts­pflich­ten bis 2028 Gebrauch machen können.  Be­richts­pflich­ten als Grundlage für Sustainable Finance Mit Blick auf das übergeordnete Ziel der EU, Kapitalströme in Richtung nachhaltige Investitionen zu lenken und Greenwashing zu verhindern, entfaltet die CSRD ihre umfassende Wirkung nur zusammen mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die ESRS einige besonders gekennzeichnete Datenpunkte enthalten, die den In­for­ma­ti­ons­be­darf von Fi­nanz­markt­teil­neh­men­den unter der SFDR unterstützen sollen. Dazu zählen unter anderem Angaben zur Ge­schlech­ter­viel­falt in Leitungs- und Kontrollorganen sowie – sofern der Fall – eine Erklärung zu Einnahmen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, der Herstellung von Chemikalien und im Bereich umstrittener Waffen. Die Fi­nanz­markt­teil­neh­men­den benötigen diese Informationen ggf. als Basis zur Einstufung ihrer Finanzprodukte gemäß SFDR. Dies gilt insbesondere, wenn das entsprechende Finanzprodukt nachhaltige Investitionen tätigen soll und hierüber der Nachweis zu erbringen ist. Soweit es sich um ein Produkt gem. Art. 9 SFDR handelt, darf dieses – mit wenigen Ausnahmen – ausschließlich nachhaltige Investitionen tätigen und muss hierfür entsprechend umfassende Offenlegungen vornehmen. Zu beachten ist zudem, dass nachhaltige Investitionen dem Do No Significant Harm-Prinzip unterliegen. Dies bedeutet, dass durch nachhaltige Investitionen keines der definierten sozialen oder Umwelt-Ziele erheblich beeinträchtigt werden darf. Mit der sukzessiven Ausweitung der be­richts­pflich­ti­gen Unternehmen unter der CSRD erweitert sich auch der Kreis der Unternehmen, die Angaben zur ökologischen Nachhaltigkeit ihrer Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten unter der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung machen müssen. Seit Januar 2022 berichten CSR-be­richt­erstat­tungs­pflich­ti­ge Unternehmen über den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionen (Capex) und Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltigen Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten unter der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung verbunden sind. Die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Fi­nanz­be­richt­erstat­tung über die Taxonomie-Quoten verdeutlicht die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung von finanziellen und Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­ti­on. Auch über Ta­xo­no­mie-be­zo­ge­ne Daten werden Fi­nanz­markt­teil­neh­men­de in die Lage versetzt, ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus der Sustainable Fi­nan­ce-Re­gu­lie­rung nachzukommen. Sie spielen jedoch auch zur Sicherstellung der un­ter­neh­mens­ei­ge­nen Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten eine immer größere Rolle. Relevant sind sie z.B. für Unternehmen, die über eine Emission einer grünen Anleihe unter dem kürzlich verabschiedeten Europäischen Green Bond Standard (EuGB) nachdenken. Die Erlöse einer Anleihe unter dem EuGB müssen in Ta­xo­no­mie-kon­for­me Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten fließen. Auch bei Pro­jekt­fi­nan­zie­run­gen dürfte zunehmend verbindlich auf die technischen Be­wer­tungs­kri­te­ri­en der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung Bezug genommen werden.
18/10/2023
Europäischer Green Bond Standard vom EU-Parlament verabschiedet
Warum das ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Greenwashing ist und welche Besonderheiten beim Europäischen Green Bond Standard zu beachten sind
26/09/2023
Sustainability – Regulatorische Anforderungen an Banken
Um den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft voranzutreiben, sollen nach den Plänen der EU Finanzströme in nachhaltige Projekte gelenkt werden. Daraus resultierende auf­sichts­recht­li­che Vorgaben haben zunehmend Auswirkungen auf alle Bereiche des Bankgeschäfts. Doch welche bank­auf­sichts­recht­li­chen Erwartungen sind im Zusammenhang mit ESG-Risiken formuliert und welche Erkenntnisse lassen sich aus den ersten Prüfungen ziehen? Welche Her­aus­for­de­run­gen und Chancen ergeben sich durch die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung und die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) speziell für Kreditinstitute? Welchen Pflichten unterliegen Banken aus der deutschen und europäischen Lie­fer­ket­ten­re­gu­lie­rung und welche Über­schnei­dun­gen gibt es zu anderen ESG-Pflich­ten?   Die­se und weitere spannende Fragen möchten wir gerne gemeinsam mit Ihnen und unseren Referent:innen diskutieren. Mit Prof. Dr. Thomas Dietz haben wir dafür großartige Expertise an Bord. Wir freuen uns daher ganz besonders, dass er mit seinem Vortrag Einblick in sich verändernde Bankprozesse, die Be­rück­sich­ti­gung von ESG-Risiken in der Ge­samt­bank­steue­rung und die diesbezügliche Er­war­tungs­hal­tung der Auf­sichts­be­hör­den geben wird.   Daneben zeigen wir Ihnen die wichtigsten regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Lie­fer­ket­ten­ge­setz­ge­bung und der Erweiterung der nicht-fi­nan­zi­el­len Be­richt­erstat­tung zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung mit einem besonderen Fokus auf Banken auf. Programm 10:30 Uhr     Registrierung & Welcome Coffee 11:00 Uhr     Begrüßung                        Dr. Joachim Kaetzler, Dr. Anna-Maja Schaefer, CMS                       Sustainable Finance in Aufsichtsrecht und Praxis                        Prof. Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank                       Supply Chain Compliance:                        Men­schen­recht­li­che und umweltbezogene Sorg­falts­pflich­ten für Banken                          Dr. Christoph Schröder, CMS                       Green Asset Ratio – eine einfache Zahl für viele komplexe Sachverhalte                        Barbara Bayer, CMS13:30 Uhr     Networking mit einem Mittagssnack
09/08/2023
CSRD: European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht
Wir geben einen Überblick über die ESRS und zeigen auf, welche Folgen die Regelungen für die Umsetzung des Sustainable Finance Re­gu­lie­rungs­pa­kets haben
14/06/2023
Risikotreiber Greenwashing
Wir gehen darauf ein, mit welchen Maßnahmen und Nach­hal­tig­keits­re­gu­lie­run­gen die ESMA Greenwashing Risiken bekämpfen will
07/12/2022
Lie­fer­ket­ten-Sorg­falts­pflich­ten für Finanzinstitute
Im September 2022 hat die BaFin einen neuen Kon­sul­ta­ti­ons­ent­wurf zu den Min­dest­an­for­de­run­gen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Unter Rückgriff auf das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken werden erstmals konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG (Environmental, Social, Go­ver­nan­ce)-Ri­si­ken in die MaRisk aufgenommen. Damit haben Banken auch Risiken in der Lieferkette in ihrem Risikomanagement ab­zu­bil­den. Ne­ben diesen bank­auf­sichts­recht­li­chen Anforderungen unterfallen Finanzinstitute auch dem Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Es gilt dann zunächst für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ein Jahr später sinkt diese Schwelle auf 1.000 Beschäftigte. 
18/11/2022
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet
Aus der nicht-fi­nan­zi­el­len Erklärung wird die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung. Wir informieren über wesentliche Änderungen, die mit der CSRD einhergehen
01/08/2022
Neues zu MiFID II und Nach­hal­tig­keits­prä­fe­ren­zen in der Anlageberatung
Ab dem 2. August 2022 müssen Berater ihre Kunden aktiv auf das Thema Nachhaltigkeit ansprechen
08/12/2021
Greenwashing im Fokus: BaFin-Richtlinie für nachhaltige In­vest­ment­ver­mö­gen
Nachhaltigkeit wird aufgrund der steigenden Anlegernachfrage ein zunehmendes Verkaufsargument bei Fondsprodukten und die Anzahl an Fonds, die als nachhaltig gelabelt werden, steigt kontinuierlich. Damit einher geht die Gefahr von Greenwashing, also die Vermarktung von Fondsprodukten als nachhaltig, die tatsächlich nicht als solche bezeichnet werden können. Hier will die Bundesanstalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) mit ihrem im August ver­öf­fent­lich­ten Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete In­vest­ment­ver­mö­gen (BaFin-Richt­li­nie) vorbeugen.„Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, betonte Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor bei der BaFin, im Rahmen der Ver­öf­fent­li­chung der BaFin-Richt­li­nie.
30/11/2021
Wohin geht die Sustainable Finance Reise der Ampel-Koalition?
Mehr zu Sustainable Finance Plänen der Ampel zu Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken, Standards für Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung und ESG-Ratings
30/04/2021
Neues Sustainable Finance Package der EU-Kommission
Level 2-Maßnahmen zur Taxonomie, Vorschläge zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unternehmen und Nach­hal­tig­keits­prä­fe­ren­zen bei der Anlageberatung