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Sustainable Finance

Im Europäischen Green Deal hat sich die Europäische Union verpflichtet, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Auf dem Weg dahin sollen die Treibhausgase bis 2030 um 55 % unter den Wert des Jahres 1990 sinken. Hierfür muss mehr (privates) Kapital in klimafreundliche Projekte und Unternehmen fließen. Dem Finanzsektor kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: Er muss die Mittel für die notwendige Transformation der Realwirtschaft mobilisieren. 

Der Markt entwickelt sich bereits rasant. Im Mittelpunkt stehen u.a. ESG- und Impact-Fonds, grüne Finanzprodukte wie Green Bonds sowie Green und Sustainability-linked Loans im Finanzierungsbereich. 

Das bereits im Jahre 2018 auf den Weg gebrachte Sustainable-Finance-Gesetzgebungspaket des europäischen Gesetzgebers soll weitere Anreize für umweltfreundliche Investitionen schaffen. Zentrale Maßnahmen sind insbesondere die Taxonomie-Verordnung, die Offenlegungsverordnung (SFDR) und die Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in das MiFID-II-Regime. Nachfolgend geben wir hierzu einen kurzen Überblick:

Taxonomie-Verordnung

Die Taxonomie-VO definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten nachhaltig sind, und schafft erstmals einen rechtlich verbindlichen Standard für nachhaltiges Investieren. Die Taxonomie-VO ist Kernstück des Sustainable-Finance-Gesetzgebungspakets und Bezugspunkt für eine Vielzahl von Maßnahmen. In folgenden Kontexten findet die Taxonomie-VO Anwendung:

  • als Grundlage für Emittenten von grünen Finanzprodukten oder Unternehmensanleihen (z.B. Europäischer Green-Bond-Standard)
  • für Finanzmarktteilnehmer, die gemäß der Offenlegungsverordnung Finanzprodukte aufsetzen, z. B. Portfolioverwaltung, Investmentfonds 
  • für Unternehmen, die zur sog. nicht finanziellen Berichterstattung unter der CSR-Richtlinie verpflichtet sind.

Offenlegungsverordnung

Die Offenlegungsverordnung regelt unternehmens- und produktbezogene Transparenzvorschriften für Finanzmarktteilnehmer. Zentrale Säulen sind:

  • Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
  • Umgang mit wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Principal Adverse Impacts) 
  • Klassifizierungen der Finanzprodukte gemäß ihrer Nachhaltigkeit (Art. 8 und Art. 9)

Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen, MiFID II

Mit der geänderten Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 zur MiFID II werden Anlageberater und Portfolioverwalter dazu verpflichtet, Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger aktiv einzuholen und solche Produkte zu empfehlen, die diesen entsprechen. Damit wird die Geeignetheitsprüfung, die sich bisher auf Rendite, Risiko und Liquidität konzentriert, um das Kriterium der Nachhaltigkeit erweitert.

(Stand 30.01.2023)

Unser Sustainable-Finance-Team berät zu folgenden Themen: 

  • Green Loans, Social Loans und Sustainability-linked Loans (einschließlich Schuldscheindarlehen)
  • Green Bonds, Social Bonds und Sustainability-linked Bonds 
  • ESG-Compliance
  • Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten und Umsetzung weiterer regulatorischer Anforderungen 
  • Auflage von ESG- und Impact-Fonds 

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Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zu ESG-Regulierungsvorhaben, insbesondere Taxonomie-Verordnung, Offenlegungsverordnung und MiFID II sowie zu generellen Fragen im Bereich Sustainable Finance.

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