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Solveig Benker

Senior Associate
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Solveig Benker hat ihren Schwerpunkt im Immobilienwirtschaftsrecht und begleitet nationale und internationale Unternehmen ebenso wie Immobilienfonds bei Transaktionen und Großbauvorhaben, u.a. im Hotelsektor. Über besondere Fachkenntnisse verfügt sie im privaten Bau- und Architektenrecht, gewerblichen Mietrecht und Grundstücksrecht. Auch mit Fragen des Asset Managements ist sie befasst.

Solveig Benker ist seit 2021 im Team von CMS.

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Ausbildung

  • 2019 - 2021: Referendariat am Oberlandesgericht Celle mit Stationen unter anderem im niedersächsischen Justizministerium
  • 2013 - 2019: Studium der Rechtswissenschaften an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz Universität Hannover und der Laurentian University in Sudbury, Kanada
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06/12/2023
Wärmewende in Deutschland nimmt Fahrt auf
2024 startet mit weitreichenden Änderungen für die deutsche Wär­me­ver­sor­gung. Die Novelle des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG-Novelle) und das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wär­me­pla­nungs­ge­setz) sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und leisten einen wichtigen Beitrag für das Ziel der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045. Die enthaltenen ambitionierten Ziele der Bundesregierung haben Auswirkungen auf Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer, Mieter, Kommunen und Betreiber von Wärmenetzen. Kommunen und Wär­me­netz­be­trei­ber bei der Wärmeplanung in der Pflicht Das Wär­me­pla­nungs­ge­setz verpflichtet die Länder, Wärmepläne zu erstellen, in denen sie in verschiedenen Phasen strategische und langfristige Entscheidungen über die Organisation der Wärmeversorgung treffen. Die Länder werden diese Verantwortung in der Regel auf die Kommunen übertragen. Bis wann die Kommunen einen Wärmeplan erstellt haben müssen, hängt von ihrer Größe ab; teilweise muss dies bereits bis Mitte 2026 (bei Städten mit über 100.000 Einwohnern) erfolgen, teilweise bis Mitte 2028 (bei weniger als 100.000 Einwohnern). Auch Betreiber von Wärmenetzen müssen ambitionierte Anforderungen erfüllen und sicherstellen, dass bestimmte Anteile der jährlichen Net­to­wär­me­er­zeu­gung eines Be­stands­wär­me­net­zes bis 2030 (30%) bzw. 2040 (80%) aus erneuerbaren Energien (EE) stammen. Jedes Wärmenetz, ob neu oder bestehend, muss bis 2045 zu 100% aus EE gespeist werden. Pla­nungs­si­cher­heit dringend notwendig An der kommunalen Wärmeplanung, die durch das Wär­me­pla­nungs­ge­setz ausgestaltet wird, hängen neben Interessen verschiedenster Akteure auch erhebliche Investitionen. Die Kommunen tragen Sorge dafür, dass die Wärmeplanung ausgeführt wird und eine klimaneutrale Wärmeversorgung sichergestellt ist. Auf dieser Basis müssen die Energieversorger und Fern­wär­me­netz­be­trei­ber den Netzausbau vornehmen. Dieser dürfte bzgl. Aufwand und Kosten bisweilen umfangreich sein, da ein Großteil der Gebäude in Deutschland an das Gasnetz angeschlossen ist und Fernwärme bis 2045 eine weitaus wichtigere Rolle spielen wird als bisher. Darüber hinaus sind Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer und Mieter direkt von der kommunalen Wärmeplanung betroffen. Eigentümer benötigen verlässliche Pläne, um eine Entscheidung zu treffen, wie sie ihr Gebäude künftig beheizen werden. Sollte z.B. die Möglichkeit des Anschlusses an ein kommunales Wärmenetz bestehen, werden Eigentümer es vermeiden, eine neue Heizung bzw. Wärmepumpe einzubauen. Für Mieter spielt die Art der Beheizung eine ebenso wichtige Rolle, um den Energieverbrauch und die damit verbundene Miethöhe langfristig einschätzen zu können. Energiewende beginnt beim Heizen Eng mit dem Wär­me­pla­nungs­ge­setz verzahnt ist die GEG-Novelle, die nach langer Debatte und einem Eilverfahren vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt im Oktober Gesetz wurde. Mit ihr sollen fossile Heizungen durch klimafreundliche Alternativen ersetzt und so die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Neue Heizungen sollen künftig mit mindestens 65% EE betrieben werden. Dabei spielt die kommunale Wärmeplanung eine große Rolle. Für wen gilt die 65%-Vorgabe und ab wann? Ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue GEG zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Eine Pflicht zum Austausch funktionierender oder reparabler Heizungen besteht nicht. Bei irreparablen Schäden an Heizungen (Havarie) sieht die GEG-Novelle mehrjährige Über­gangs­fris­ten vor. Bei Be­stands­ge­bäu­den ist die 65%-Vorgabe mit dem Wär­me­pla­nungs­ge­setz verzahnt und gilt erst, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Wärmeplan vorlegt. Legt die Gemeinde die Wärmeplanung frühzeitig vor, gilt das neue GEG ab diesem Zeitpunkt. Erneuerbares Heizen Folgende Technologien sind nach der GEG-Novelle zu­läs­sig:Elek­tri­sche Wär­me­pum­peAn­schluss an ein Wär­me­netz­Hy­brid­hei­zung (Kombination aus EE-Heizung und Gas- oder Öl­kes­sel)Strom­di­rekt­hei­zung­S­o­lar­ther­mie-Hei­zung„H2-Re­a­dy“-Gas­hei­zung (auf 100% Wasserstoff umrüstbar; Energieberatung er­for­der­lich)Bio­mas­se­hei­zung (z.B. Pel­lets)Gas­hei­zung mit mindestens 65% erneuerbaren Gasen (Biomethan, Wasserstoff, biogenes Flüssiggas) Förderung für Eigentümer Der Austausch bestehender Heizungen wird mit direkten Zuschüssen gefördert. Insgesamt können Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer aus einem Potpourri von Förderungen einen Zuschuss von bis zu 70% der In­ves­ti­ti­ons­kos­ten beantragen. Hinzu kommen neue zinsgünstige Dar­le­hens­an­ge­bo­te. Die Bundesregierung hat im September Eckpunkte für die neuen Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen. Mieterschutz Im neuen GEG sollen Mieter vor hohen Kosten durch den Heizungstausch geschützt werden. Die Mo­der­ni­sie­rungs­um­la­ge ist bei einer GEG-konformen Maßnahme auf EUR 0,50 je qm Wohnfläche im Monat und auf insgesamt 10% der für die Wohnung aufgewandten Mo­der­ni­sie­rungs­kos­ten begrenzt. Diese gedeckelte Umlage darf der Vermieter nur erheben, wenn er staatliche Förderung in Anspruch genommen hat. Beantrag der Vermieter keine Förderung, darf die Umlage nur 8% betragen. Trotz der vielen neuen Fragestellungen und Her­aus­for­de­run­gen, die Wär­me­pla­nungs­ge­setz und GEG-Novelle für alle Beteiligten mit sich bringen, sind die Gesetze ein wichtiger Schritt in Richtung einer klimaneutralen Zukunft der deutschen Wär­me­ver­sor­gung.
12/09/2023
Auswirkungen der GEG-No­vel­le 2024 für Mieter und Vermieter
Der Bundestag hat am 08. September 2023 die umstrittene GEG-Novelle verabschiedet. Wie wirkt sich dieses sog. Heizungsgesetz auf Mietverträge aus
23/12/2022
Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung in Deutschland: CMS berät Bun­des­re­gie­rung...
Hamburg/Brüssel – Die Bundesregierung wird den Energiekonzern und größten deutschen Gasimporteur Uniper mit Sta­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men in Höhe von insgesamt bis zu 33 Milliarden Euro stützen und...
13/09/2022
Ge­wer­be­miet­recht: Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung – EnSikuMaV & EnSimiMaV
Zur Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung hat die Bundesregierung am 24. August 2022 zwei Verordnungen erlassen – mit Auswirkungen auch auf Ge­wer­be­miet­ver­trä­ge