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Die Incoterms 2020 – mehr Facelift als Revolution

04/12/2019

Die Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) bieten bereits seit 1936 global gültige Standards für Lieferungen im internationalen Warenverkehr. Die internationalen Lieferbedingungen werden seitdem in regelmäßigen Abständen überarbeitet und an die Entwicklungen des globalen Handels angepasst. Im September 2019 hat die ICC die Incoterms 2020 veröffentlicht, die die bisherigen Incoterms 2010 als neueste Fassung ablösen werden. 

Neuerungen dienen vor allem der Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit 

Entgegen zahlreichen Spekulationen im Vorfeld fallen die inhaltlichen Veränderungen eher moderat aus: Der Großteil der Neuerungen dient dazu, das Regelwerk anwenderfreundlicher zu gestalten und (vermeintliche) Unklarheiten der bisherigen Klauseln auszuräumen. Insbesondere sind die jeder Klausel vorangestellten Einführungstexte und die erläuternden Kommentare zu den einzelnen Incoterms in der Neufassung ausführlicher und verständlicher formuliert. In den Erläuterungen wurde für jede Klausel zusätzlich eine Zusammenfassung der Kostenverteilung aufgenommen.

„Neue“ Klausel, Bordkonnossemente, höherer Versicherungsschutz und mehr

Insbesondere auf folgende Neuerungen sollte man sich einstellen: 

  • Die „neue“ Klausel DPU (delivered at place unloaded) entspricht inhaltlich der bisherigen Klausel DAT (delivered at terminal). Die Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer bleiben die gleichen wie bei der Vereinbarung von DAT unter den Incoterms 2010; der neue Name macht aber deutlich, dass der Verkäufer auch für die Entladung des Transportmittels zuständig ist.
  • In alle Klauseln außer EXW (ex works) wurde klarstellend aufgenommen, dass der Verkäufer anstelle einer Lieferung auch bereits „so gelieferte Ware“ beschaffen kann. In der Vorgängerversion war dieser Hinweis nur in den für Schiffstransporte vorgesehenen Klauseln (den sog. „blauen Klauseln“) enthalten.
  • Sowohl bei EXW als auch bei den „F-Klauseln“ – FCA (free carrier), FOB (free on board) und FAS (free alongside ship) – wurden die Pflichten des Verkäufers bezüglich der Prüfung, Verpackung und Kennzeichnung der Kaufsache teilweise neu formuliert. So müssen spezifische Verpackungsanforderungen dem Verkäufer nicht mehr bloß mitgeteilt, sondern mit diesem vereinbart werden. Auch wenn für eine solche Vereinbarung keine Formerfordernisse bestehen, ist Käufern zu empfehlen, auf eine entsprechende Bestätigung des Verkäufers zu achten.
  • Bei den F-Klauseln wurde zudem die Regelung zum Lieferzeitpunkt neu gefasst. Hier wurde eine Klarstellung aufgenommen, dass bei Vereinbarung eines Lieferzeitraums der Käufer den exakten Lieferzeitpunkt bestimmt, indem er anzeigt, wann die Ware abgeholt wird. Verkäufer müssen also schon ab Beginn des vereinbarten Zeitraums lieferbereit sein, wenn nicht eine andere Regelung getroffen wird.
  • Für FCA-Lieferungen ist in den Incoterms 2020 nun ausdrücklich vorgesehen, dass die Parteien im Kaufvertrag vereinbaren können, dass der Käufer seinen Frachtführer anweisen soll, dem Verkäufer nach Verladung der Ware ein Bordkonnossement auszustellen, was dieser an den Käufer zu übergeben hat. Diese Möglichkeit bestand selbstredend auch schon früher, die Aufnahme des Hinweises kann daher eher als Service in Form eines Merkpostens verstanden werden.
  • Bei Vereinbarung der Klausel CIP (carriage and insurance paid to) müssen Verkäufer künftig einen höheren Mindestversicherungsschutz beachten: Geschuldet wird nach den Incoterms 2020 jetzt grundsätzlich eine Allgefahrendeckung (all risk cover). Bei der „blauen Klausel“ CIF (cost insurance and freight) verbleibt es hingegen bei dem bisherigen Mindestschutz für bestimmte Transportrisiken.

Auf die richtige Bezeichnung achten

Incoterms werden nicht automatisch Vertragsbestandteil, sondern ihre Anwendung muss von den Vertragsparteien vereinbart werden. Wird in Verträgen auf die Incoterms Bezug genommen, sollte dabei unbedingt darauf geachtet werden, dass auch die maßgebliche Fassung des Regelwerks genannt wird, indem z. B. explizit auf die Incoterms 2020 verwiesen wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass Käufer und Verkäufer im Hinblick auf die Lieferbedingungen nicht von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgehen.  

Auch 2020: drei Buchstaben mit großer Wirkung

Die Bezugnahme auf Incoterms ermöglicht es, mit nur drei Buchstaben wesentliche Vertragspflichten von Käufer und Verkäufer zu regeln. Da es sich um globale Standards handelt, beugt die Vereinbarung im internationalen Handel zudem Missverständnissen aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtsverständnisse vor. Käufer und Verkäufer sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass auch die Incoterms 2020 immer nur einen Teil der Fragen abdecken, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung eines Kaufvertrags stellen. Eingebettet in ein schlüssiges Vertragswerk sind die Incoterms aber auch 2020 ein wertvolles Regelwerk im nationalen und internationalen Handel.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie auch in den Beitrag Incoterms 2020 – altes Regelwerk anwenderfreundlich verpackt in unserem CMS-Blog.


Dieser Artikel ist Teil unserer Mandanteninformation "2020 - Themen, die Sie bewegen werden", welche Sie hier einsehen können.

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