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Dr. Martin Friedberg, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater | Fachanwalt für Steuerrecht

CMS Hasche Sigle
Kasernenstraße 43-45
40213 Düsseldorf
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Martin Friedberg verfügt über langjährige Erfahrung in der steuerrechtlichen Beratung von mittelständischen Unternehmen, internationalen Konzernen und Private-Equity-Investoren. Ausgehend von seinem exzellenten Expertenwissen im nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht erstreckt sich seine Expertise vor allem auf die steuerliche Strukturierung und Beratung von M&A Transaktionen. Immer wieder werden sein steuertechnisches Know-how und seine lösungsorientierte Herangehensweise nicht zuletzt im Zuge von Buy-and-build-Strategien abgerufen. Besondere Praxiserfahrung besitzt Martin Friedberg im Private-Equity Segment sowie in den Branchen TMC (Technologie, Media & Communications), Banking & Finance und der Immobilienwirtschaft. Neben Transaktionen begleitet er regelmäßig komplexe Umstrukturierungen und Umwandlungen unter steuerlichen Aspekten.

Regelmäßig mandatieren etablierte Player im Markt ebenso wie wachstumsstarke Neugründungen Martin Friedberg außerdem im Bereich der Digital Economy. Zu den wesentlichen Themen seiner ziel- und zukunftsgerichteten steuerrechtlichen Beratung zählen dabei Blockchain-basierte Geschäftsmodelle und Aktivitäten rund um Kryptowerte. Ein weiterer Schwerpunkt von Martin Friedberg liegt in der Beratung zu Fragen der Tax Compliance.

Martin Friedberg ist seit 2014 als Rechtsanwalt bei CMS tätig, seit 2017 auch als Steuerberater. 2023 wurde er zum Partner ernannt. Auslandserfahrung sammelte er u.a. im Rahmen einer Station bei einer deutsch-amerikanischen Steuerberatung in New York.

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Listed as Rising Star

ITR World Tax 2024

Listed as Rising Star

Top Tax Lawyers 2023/2024, MergerLinks

Ausgewählte Referenzen

  • NORD Holding bei Schaffung von Multi-Public-Cloud-Gruppe durch Investment in drei Public-Cloud-Dienstleister
  • NORD Holding beim Verkauf der Anteile an der RUF-Gruppe an die Waterland Private Equity
  • home24 SE beim Erwerb des Wohnaccessoires-Experten Butlers
  • BE-Investment Partners und Gründer der Barfer‘s Wellfood GmbH beim Verkauf an Perwyn Capital
  • Hydro Aluminium Deutschland GmbH bei der Veräußerung ihres Bonner Standort an den Projektentwickler Cube Real Estate
  • KOLEKTOR Magnet Technology GmbH beim Verkauf des ehemaligen Firmensitzes
  • IVG AG, bei der Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung an der TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Augur Capital Group, bei der vorbereitenden Strukturierung und Veräußerung der Veritas Gruppe
  • SIX Interbank Clearing AG, beim Erwerb der SECB Swiss Euro Clearing Bank
  • Natsu Foods GmbH & Co. KG, bei verschiedenen Transaktionen
  • ThyssenKrupp AG, unter anderem im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bauelementesparte sowie internationalen Umstrukturierungsvorgängen
  • Westfleisch SCE, bei der Gründung eines Joint Ventures mit Danish Crown
  • Qvest Media Gruppe, bei der Veräußerung einer Mehrheitsbeteiligung an die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft
  • Thermo Fisher Scientific, beim Erwerb einer deutschen Gesellschaft
  • Beratung in diversen Compliance-Mandaten (vor allem bei lohn- und umsatzsteuerlichen Themen)
  • Beratung in diversen ICO-Projekten (Curreny, Utility und Security Token)
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Ordentlicher Prüfer im Steuerberaterexamen des Landes NRW
  • Steuerberaterverband Düsseldorf e.V.
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Veröffentlichungen

  • Freude schenken – Fiskalisch denken: Anmerkungen zum Urteil des FG Köln v. 25.11.2021 – 14 K 1178/20 – DStR 2022, 1137 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • „Vermietung“ von Land in einem Online-Spiel – DStRK 2022, 112 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • Finanzgericht Baden-Württemberg entscheidet über die Besteuerung von Kryptowerten – beck.digitax 2022, S. 45 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • FG Baden-Württemberg zur Besteuerung von Kryptowährungen - Handel führt zu privaten Veräußerungsgeschäften – NWB 2/2022, S. 90 (gemeinsam mit Dr. Hendrik Arendt)
  • BMF veröffentlicht Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung virtueller Währungen und Token – eine erste Einordnung, beck.digitax 2021, 243, Mitautor: Dr. Hendrik Arendt
  • § 15a EStG – Kommentierung im Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Herausgeber: Frotscher/Geurts, Haufe Verlag
  • Nachträgliche und vorgezogene Einlagen im System der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15a EStG, Peter Lang Verlag, 2013.
  • 2012 Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer – Zum Vorlagebeschluss des BFH vom 27.09.2012, II R 9/11 (Teil II), AnwaltZertifikatOnline Erbrecht 1/2013, Anm. 1, Mitautorin: Susanne Thonemann-Micker
  • Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer – Zum Vorlagebeschluss des BFH vom 27.09.2012, II R 9/11 (Teil I), AnwaltZertifikatOnline Erbrecht 23/2012, Anm. 1, Mitautorin: Susanne Thonemann-Micker
  • Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Frist bei privaten Grundstücksveräußerungen nach § 23 EStG – Eine Besprechung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010, SAM 2011, 2 Mitautor: Dr. Matthias Söffing
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Ausbildung

  • 2012 - 2014: Referendariat am OLG Düsseldorf mit Station in New York und bei CMS
  • 2011 - 2013: Promotion an der Universität Osnabrück zu einem steuerrechtlichen Thema
  • 2009 - 2010: Studiengang Steuerwissenschaften (LL.M. Taxation) an der Universität Osnabrück
  • 2004 - 2009: Studium Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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Tätigkeitsbereiche

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12/03/2024
Mil­li­ar­den­schwe­res För­der­instru­ment für klimafreundliche Industrie gelauncht:...
Berlin – Die Bundesregierung will die deutsche Industrie bis 2045 klimaneutral machen. Zu diesem Zweck startete das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz am Dienstag, den 12. März 2024, das welt- und europaweit erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Kli­ma­schutz­ver­trä­ge. Mit den Kli­ma­schutz­ver­trä­gen werden nach dem Konzept von CO2-Dif­fe­renz­ver­trä­gen ("Carbon Contracts for Difference") Investitionen in klimafreundliche Pro­duk­ti­ons­an­la­gen gefördert, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden. Adressaten des Programms sind vor allem Betreiber emis­si­ons­in­ten­si­ver Anlagen, beispielsweise in der Stahl-, Papier-, Chemie-, Metall- oder Glasindustrie. Die Kli­ma­schutz­ver­trä­ge setzen einen Anreiz, die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen in Deutschland bereits jetzt zu entwickeln und zu bauen. Auf diese Weise sollen nicht nur rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden, sondern auch die dringend notwendige Markt­trans­for­ma­ti­on angestoßen und international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung gesetzt werden. Die Kli­ma­schutz­ver­trä­ge sind sowohl ein zentrales Instrument für den Klimaschutz als auch zur Stärkung des Industrie- und In­no­va­ti­ons­stand­orts Deutschland gedacht. Für das nun eröffnete erste Gebotsverfahren wurden vier Milliarden Euro für eine Laufzeit von 15 Jahren zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich innerhalb der nächsten vier Monate für das erste Gebotsverfahren bewerben. Nach Ankündigung des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ters in seiner heutigen Pressekonferenz soll die zweite Gebotsrunde noch 2024 durchgeführt werden. Dafür stehen 19 Milliarden Euro zur Verfügung. 2025 sollen zwei weitere Gebotsrunden statt­fin­den. Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Jürgen Frodermann hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz bei diesem Förderprogramm umfassend in zuwendungs-, beihilfe-, vertrags- und en­er­gie­recht­li­chen Fragen beraten. Die Beratung umfasste insbesondere den Entwurf einer För­der­richt­li­nie und hierauf bezogene Kli­ma­schutz­ver­trä­ge, die zwischen dem Staat und för­de­rungs­fä­hi­gen Unternehmen geschlossen werden sollen, sowie die Begleitung des No­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­rens bei der Europäischen Kommission. Mit Blick auf den Pioniercharakter des Förderprogramms hatte das CMS-Team die sich im Zusammenhang mit dem Förderprogramm rechtlich stellenden Aufgaben im europäischen sowie im nationalen Kontext zu behandeln und diese eng mit den erforderlichen tech­nisch-öko­no­mi­schen Fragestellungen zu verzahnen. Die Beratung erfolgte in einem in­ter­dis­zi­pli­nä­ren Konsortium unter der Federführung des Projektträgers Jülich, gemeinsam mit dem VDI/VDE Innovation + Technik und Deloitte. CMS Deutschland Dr. Jürgen Frodermann, Lead Partner Dr. Nico Hannemann, Senior Associate Dr. Nora Zabel, Counsel Björn Hopen, Associate Nina Becker, Associate, alle Ver­trags­recht Shag­hayegh Smousavi, Partnerin, Energierecht / Regulierung Dr. Jakob Steiff, Partner Dr. André Lippert, Partner Dr. Sven Brockhoff, Counsel Dr. Annchristin Streuber, As­so­cia­te Con­stan­ze Schweidtmann, Associate, alle Öffentliches Recht / Zu­wen­dungs­recht Dr. Michael Bauer, Partner Luisa Thomasberger, Associate, beide Bei­hil­fe­recht Dr. Martin Friedberg, Partner, Steu­er­recht­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
22/02/2024
Neue Chance für das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz
Herzlich Willkommen zur ersten Folge der CMSToGo-Staffel „bei­geSTEU­ERt“ im Jahr 2024, in welcher wir uns mit den wichtigsten Neuerungen in der steuerlichen Gesetzgebung beschäftigen. Dr. Martin Friedberg, Philine Lindner und Dr. Hendrik Arendt stellen die wichtigsten neuen und anstehenden Regelungen im Un­ter­neh­mens­steu­er­recht vor, unter anderem geht es um die Min­dest­be­steue­rungs­richt­li­nie, das ZuFinG, das Kre­ditz­weit­markt­för­de­rungs- sowie das Haus­halts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz. Im besonderen Fokus steht das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz, welches eine in­ves­ti­ti­ons­freund­li­che­re und wett­be­werbs­fä­hi­ge Wirtschaft in Deutschland sicherstellen soll. 
21/02/2024
Das neue MoPeG: Welche Auswirkungen hat es auf das Steuerrecht?
Am 01.01.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts (MoPeG) in Kraft getreten. Was bedeuten die neuen, augenscheinlich vordergründlich zivilrechtlichen Änderungen für das Steuerrecht? In unserer neuen Podcast-Folge „bei­geSTEU­ERt“ klären Dr. Martin Friedberg und Luise Uhl-Ludäscher diese und viele weitere interessante Fragestellungen im Zusammenhang mit dem MoPeG. Jetzt reinhören!
14/02/2024
CMS begleitet Lack- und Be­schich­tungs­pro­du­zen­ten KANSAI HELIOS
Köln – KANSAI HELIOS hat von der GREBE Holding, mit Sitz in Weilburg in Hessen, deren gesamtes In­dus­trie­lack­ge­schäft erworben, das unter WEILBURGER Coatings firmiert. WEILBURGER Coatings ist ein bekannter Hersteller von industriellen Beschichtungen und umfasst die WEILBURGER Coatings GmbH in Weilburg sowie die WEILBURGER Asia Limited in Hongkong. Der An­teils­kauf­ver­trag wurde am 9. Februar 2024 unterschrieben. Mit dem Erwerb will KANSAI HELIOS seine strategische Position als Systemanbieter und Hersteller von Industrielacken deutlich ausbauen und seine geografische Präsenz international erweitern. Darüber hinaus gewinnt das Unternehmen zusätzliches Know-how, Vertriebswege, Produktions- und La­ger­ka­pa­zi­tä­ten. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein internationales CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger und Christoph Schröer hat KANSAI HELIOS bei der Akquisition umfassend rechtlich beraten. Die Komplexität der Transaktion zeichnet sich insbesondere durch die Größe der erworbenen Weilburger Coatings Gruppe aus; diese umfasst neben den deutschen Unternehmen, Gesellschaften in Brasilien, China, Frankreich, Hongkong, Indien, Italien, der Türkei und den USA. Neben den eigentlichen Kaufverträgen in Deutschland und Hongkong wurden von CMS noch zahlreiche weitere Verträge entworfen und verhandelt. Neben CMS-Teams aus Brasilien, China, Hongkong, Italien, der Türkei, Frankreich, Serbien, Österreich und dem Vereinigten Königreich unterstützten auch die Kanzleien MILLER & MARTIN PLLC aus den USA sowie Vaish Associates Advocates aus Indien. KANSAI HELIOS vertraut regelmäßig auf die Expertise von CMS, so etwa zuletzt bei der Übernahme sämtlicher Ge­schäfts­an­tei­le an der auf Pulverlacke und Kunstharze spezialisierten CWS Lackfabrik GmbH (CWS), einschließlich der Kon­zern­ge­sell­schaf­ten in Deutschland, den USA, Dänemark und Polen. KANSAI HELIOS, mit Hauptsitz in Wien, gehört zur japanischen KANSAI PAINT Gruppe. Das Unternehmen mit einer mehr als 170-jährigen Geschichte zählt zu den großen globalen Marktteilnehmern im Bereich Lacke und Beschichtungen. KANSAI HELIOS entwickelt, produziert und vertreibt Industrielacke, Bleich- und Rei­ni­gungs­che­mi­ka­li­en, Materialien zum Kleben und Dichten, hochwertige Harze, Gebäudefarben und Reparaturlacke in ganz Europa und darüber hinaus. WEILBURGER Coatings wurde im Jahr 1900 an seinem heutigen Hauptsitz in Weilburg gegründet und verfügt über Grup­pen­ge­sell­schaf­ten in Deutschland, Italien, Frankreich, der Türkei, den USA, Brasilien, Indien und China. Mit rund 600 Mitarbeitenden an sieben Pro­duk­ti­ons­stand­or­ten und mehreren Handelsbüros ist das Unternehmen weltweit aktiv und erwirtschaftet einen Umsatz von rund 150 Millionen Euro. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Partner Dr. Kai Wallisch, Part­ner Chris­toph Schröer, Senior Associate Dr. Katharina Kapp, Associate Dr. Henrik Meurer, As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, As­so­cia­te Kath­rin Dengel, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Björn Herbers, Partner Moritz Pottek, Counsel Dr. Denis Schlimpert, Counsel Kirsten Baubkus-Gerard, Senior Associate Dr. Robert Bodewig, Senior Associate David Rappenglück, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel Claudia Böhmer, Counsel, beide IP Dr. Angela Emmert, Partnerin Dr. Andreas Hofelich, Partner Dr. Mario Brungs, Counsel Lennard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Michael Kamps, Partner Thorsten Hemme, Principal Counsel Dr. Arne Schmieke, Senior Associate, alle TMC Dr. Martin Friedberg, Partner, Tax law Dr. André Lippert, Partner Maike Füchtmann, Senior Associate, beide Real Estate & Public Dorothée Janzen, Partnerin Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Com­mer­cial Bir­git Wagner, Legal Manager Conrad Gräwe, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coordinator Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS Peking Falk Lich­ten­stein Ro­xy Meng CMS Mailand Daniela Murer Alessandra Cuni CMS Rom Fabrizio Spagnolo CMS Istanbul Döne Yalçın Merve Akkuş CMS Paris Thomas Hains Marion Berberian CMS Belgrad Maja Stepanović CMS Wien Dr. Dieter Zandler CMS London Russell Hoare Melanie Lane Focaccia Amaral L S Advogados, Brasilien, in association with CMS Renata Homem de Melo Fontes Carla Anastácio Lau, Horton & Wise LLP, Hongkong, in association with CMS Shirley Lau Albert Jok MILLER & MARTIN PLLC, USA Joe DeLisle Vaish Associates Advocates, Indien Shrinivas San­kar­an­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
22/01/2024
CMS berät CBRE Investment Management bei Verkauf einer Lo­gis­tik­im­mo­bi­lie...
Frankfurt/Main – Das weltweit operierende und auf Real Assets spezialisierte Unternehmen CBRE Investment Management hat eine rund 16.200 Quadratmeter umfassende Mietfläche in Dietzenbach bei Frankfurt an maincubes veräußert. Das Frankfurter Unternehmen ist auf die Entwicklung und den Betrieb von Datencentern spezialisiert und plant, das Kaufobjekt ebenfalls entsprechend umzuwandeln. Das Objekt befindet sich auf einem rund 28.800 Quadratmeter großen Grundstück mit hervorragender Ver­kehrs­an­bin­dung. Damit ist die Immobilie besonders reizvoll für die Nutzung als Rechenzentrum. Laut maincubes ist die Nachfrage nach Kapazitäten für digitale Infrastrukturen im Rhein-Main-Ge­biet weiterhin un­ge­bremst.  Über die Details der Transaktion haben alle beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein CMS-Team um Lead Partner Philipp Schönnenbeck hat CBRE Investment Management in diesem Zusammenhang erstmals umfassend rechtlich beraten. CMS besitzt eine umfangreiche Expertise bei Da­ten­cen­ter-Grund­stü­cken, welche hier besonders zum Tragen kam. CMS Deutschland Philipp Schönnenbeck, Lead Partner Laura Johnsson, Senior Associate, beide Real Estate Dr. Martin Friedberg, Partner Dr. Hendrik Arendt, Senior Associate, beide Tax­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
01/12/2023
Zu­kunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz verabschiedet
Das Gesetz zur Finanzierung von zu­kunfts­si­chern­den Investitionen (Zu­kunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz – ZuFinG) beinhaltet Änderungen an mehr als 30 Gesetzen. Ziel des ZuFinG ist es, die Leis­tungs­fä­hig­keit und Attraktivität des deutschen Kapitalmarkts zu stärken, ihn zu digitalisieren und zu modernisieren und ein Abwandern von innovativen Unternehmen ins Ausland zu verhindern. Einige der Neuregelungen stellen wir im Folgenden vor. Erleichterte Börsengänge und besserer Zugang zu Wagniskapital Für Start-ups und Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men interessant ist die Aufhebung des Verbots der Mehr­stimm­rechts­ak­tie in § 12 Abs. 2 AktG und die damit verbundene punktuelle Durchbrechung des im deutschen Aktienrecht geltenden Grundsatzes des proportionalen Stimmrechts (one share – one vote). Zukünftig können einzelne Aktien mit einem bis zu zehnfachen Stimmrecht ausgestattet werden, so dass einzelne Aktionäre mit vergleichsweise geringem Kapitalbeitrag ein hohes Maß an Kontrolle erlangen können. Dadurch müssen Gründer und Un­ter­neh­mens­in­ha­ber nicht mehr befürchten, mit einem Börsengang ihre ge­sell­schafts­recht­li­chen Ein­fluss­nah­me­mög­lich­kei­ten aufzugeben. Nach dem Gesetzesentwurf ist dieser Schutz aber nur temporär. Gemäß der in § 135a Abs. 2 AktG-E enthaltenen Sunset-Regelung erlöschen die Mehrstimmrechte bei börsennotierten Gesellschaften sowie Gesellschaften, deren Aktien in den Handel im Freiverkehr (§ 48 BörsG) einbezogen sind, im Fall der Übertragung der Aktien, spätestens aber 10 Jahre nach Bör­sen­gang. Vor­ge­se­hen ist zudem die Einführung von Bör­sen­man­tel­ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten, die nach dem Vorbild der Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) einen alternativen Weg an den Kapitalmarkt eröffnen sollen (§§ 44 ff. BörsG-E). Über die Akquisition von Unternehmen, die noch nicht reif für einen IPO sind, können SPACs eine Alternative zwischen Private Equity- bzw. Venture Ca­pi­tal-Fi­nan­zie­rung und einem klassischen Börsengang bilden. Für die Gründerszene von Interesse dürfte auch die Einführung der Kryptoaktie sein (§ 10 Abs. 6 AktG-E). Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Namensaktien auf Grundlage der Blockchain- bzw. Dis­tri­bu­ted-Led­ger-Tech­no­lo­gie zu begeben. Dadurch entsteht eine erheblich gesteigerte Handelbarkeit der Aktien verbunden mit einem erleichterten Zugang zu Wagniskapital. Beispielsweise können Kryptoaktien über hierauf spezialisierte (Emis­si­ons-)Platt­for­men oder Dienstleister bei einer Vielzahl von Anlegern platziert werden (Crowd­fun­ding).  Steuerliche Erleichterungen für Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen Die wesentlichen Neuregelungen aus steuerlicher Sicht sieht der Gesetzesentwurf durch Änderungen von § 3 Nr. 39 EStG und § 19a EStG im Bereich der Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen vor (hier geht’s zum ausführlichen CMS Blog). Ver­bes­se­run­gen sollen dabei durch Ausweitungen im An­wen­dungs­be­reich der Regelungen zur aufgeschobenen Besteuerung (§ 19a EStG) erreicht werden. Beabsichtigt ist, Schwellenwerte für Jahresumsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl deutlich zu erhöhen und klarzustellen, dass die Ausgabe von Anteilen auch durch Gesellschafter des Arbeitgebers erfolgen kann. Die in den vorherigen Entwürfen teilweise noch enthaltene Konzernklausel hat es dagegen nicht in die finale Gesetzesfassung geschafft. Ferner soll im Falle von Leaver-Events (Rückerwerb der Anteile, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt) nur die tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlte Vergütung besteuert werden und nicht der ggf. höhere Verkehrswert. Dies entschärft die Problematik des „Dry Income“ für viele Fälle von Ar­beit­ge­ber­wech­seln, bei denen es häufig zu Rückerwerben kommt. Der Zeitpunkt für die späteste Besteuerung soll auf 15 Jahre nach der An­teils­ge­wäh­rung verschoben werden. Die Besteuerung soll zudem entfallen, wenn der Arbeitgeber sich dazu verpflichtet, im Falle eines späteren Verkaufs für die Lohnsteuer zu haf­ten. Ver­mis­sen lässt das geplante Gesetz eine Regelung zu den Folgen von An­teils­ge­wäh­run­gen mit Blick auf die So­zi­al­ver­si­che­rung, so dass es weiterhin stets zu einer sofortigen Beitragspflicht kommt. Eine gesamtheitliche Lösung insoweit wäre sinnvoll und wichtig gewesen und sollte möglichst bald nachgeholt werden. Neben den Änderungen in § 19a EStG ist vorgesehen, dass der Freibetrag für Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen (§ 3 Nr. 39 S. 1 EStG) von derzeit EUR 1.440 auf EUR 2.000 erhöht wird, unabhängig davon, ob es sich um eine Ent­gelt­um­wand­lung handelt sowie ohne zusätzliche Haltefrist. Investitionen von Immobilien- und Spezial-Fonds in Erneuerbare Energien Anlagen aufgeschoben  Die im Gesetzesentwurf noch vorgesehenen Neuerungen für offene Immobilienfonds in Form von Im­mo­bi­li­en-Son­der­ver­mö­gen nach §§ 230 ff. KAGB und Spezial-AIF mit festen An­la­ge­be­din­gun­gen nach § 284 KAGB wurden – trotz anfänglicher großer Zustimmung – nicht in das nun beschlossene Gesetz übernommen. Damit ist diesen Fonds weiterhin der sichere Erwerb und Betrieb von Erneuerbare Energien Anlagen (EE-Anlagen) auf gesetzlicher Basis nicht möglich. Es sei beabsichtigt, die Neuerungen im Rahmen des Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 gesamtheitlich, insbesondere mit Blick auf die zur praktischen Umsetzung erforderlichen steuerlichen Regelungen zu regeln. Dabei soll auch die am Markt geforderte Möglichkeit des Erwerbs von EE-Anlagen (auch) über Pacht- oder Erbbaurechte geprüft werden.
03/11/2023
Spin-off: CMS begleitet bisherige Co­wen-Eu­ro­pe-Part­ner bei Übernahme des...
Leipzig – Die bisherigen Partner der Cowen Europe Group übernehmen das kon­ti­nen­tal­eu­ro­päi­sche In­vest­ment­ban­king-Ge­schäft von TD Cowen, einer Abteilung von TD Securities. Das Spin-off mit zwölf Partnern...
21/09/2023
Global Mobility – ein Rückblick auf unsere CMS Employment Week
Modernes Arbeiten bedeutet heute nicht mehr, nur im Inland zwischen mobilem und betrieblichem Arbeitsplatz wechseln zu können. Arbeitskonzepte werden räumlich immer flexibler und insbesondere in­ter­na­tio­na­ler...
12/09/2023
CMS Employment Week
Global Mobility
23/08/2023
Steuerliche Erleichterungen für Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gun­gen durch das ZuFinG...
Die beabsichtige Anpassung von § 19a EStG durch das ZuFinG soll den Zugang zu Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen steuerlich attraktiver machen und vereinfachen
21/08/2023
CMS berät LIMERA Gartenbauservice bei Übernahme der Gärtnereinkauf Münchingen
Düsseldorf – Die LIMERA Gartenbauservice GmbH & Co. KG mit Sitz in Geldern-Walbeck (Nord­rhein-West­fa­len) hat sämtliche Ge­schäfts­an­tei­le an der Gärtnereinkauf Münchingen GmbH (GEM) mit Sitz in Korn­tal-Mün­chi­nen...
14/08/2023
Penta Hotel in Berlin-Köpenick geht mit CMS an Leonardo
Berlin – Das Penta Hotel im Berliner Stadtteil Köpenick hat den Besitzer gewechselt. Die Hotelkette Leonardo hat die Immobilie im Rahmen eines Asset Deals von einem geschlossenen Immobilienfonds erworben...