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Änderungen der Rechtsvorschriften der Republik Serbien im Bereich der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Update CEE German Desk 10/2018 - Serbien

Oktober 2018

Ende 2017 verabschiedete das serbische Parlament ein neues Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Amtsblatt der Republik Serbien, Nr. 113/2017, im Folgenden: Gesetz). Wie das frühere einschlägige Gesetz definiert das neue Gesetz Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Schlüsselbegriffe, verpflichtet staatliche Behörden, Anwälte und andere juristischer Personen zur Vornahme bestimmter Handlungen und Ergreifung bestimmter Maßnahmen zur Erkennung und Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Das Gesetz trat am 25.12.2017 in Kraft und wird vom 1.4.2018 angewandt. Das neue Gesetz bezweckt die Anpassung der Rechtsvorschriften Serbiens an die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 (die sogenannte Vierte EU-Richtlinie) und die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), einer internationalen Einrichtung, die 1989 von den G7-Mitgliedstaaten gegründet wurde und Standards in diesem Bereich setzt sowie die Behebung einiger Mängel, die der „MONEYVAL-Ausschuss“ des Europarats an der Sitzung im April 2016 festgestellt hat.

Das neue Gesetz bringt viele Neuerungen mit sich, wobei sich die Wichtigsten auf Folgendes beziehen: andere Definition bestimmter Begriffe oder Definition völlig neuer Konzepte (Definition von Bargeldtransaktionen, ausländischen juristischen Personen, Geschäftsbeziehungen, Top-Management), Einführung des Begriffs und Pflichten inländischer Beamten (bisher wurden nur ausländische definiert), Einführung neuer Steuerpflichtiger oder präzisere Definition ihrer Pflichten (Anwälte, Notare, Anbieter von Kryptowährungen), Erweiterung der verbindlichen Risikoanalyse (Risikobewertung auf mehreren Ebenen - Staat, Steuerpflichtige und Parteien, Geschäftsbeziehung oder Transaktion), Erläuterung der Verpflichtung zur Identifizierung des tatsächlichen Eigentümers, Einführung der Verpflichtung zur Erhebung der Daten über die Herkunft des Vermögens im Falle von hochriskanten Parteien usw.

Neben den oben genannten Vorschriften trat auf Empfehlung des „MONEYVAL-Ausschusses“ am 8.6.2018  auch das neue Gesetz über das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet die in der Republik Serbien registrierten Rechtspersonen und andere Körperschaften, ihre tatsächlichen Eigentümer zu benennen, entsprechende Unterlagen vorzulegen und diese Daten und Unterlagen nach Anlegung des Zentralregisters der wirtschaftlichen Eigentümer bei der Agentur für Geschäftsregister einzutragen.

Trotz Verabschiedung des neuen Gesetzes und anderer begleitender Bestimmungen hat FATF im Februar 2018 Serbien als ein Rechtssystem mit Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert.

Ende Juni revidierte die FATF die Liste der Länder, die ein Risiko für das internationale Finanzsystem darstellen. Danach wurden Irak und Vanuatu von der FATF-Liste gestrichen, aber Serbien nicht. FATF hat Serbien nicht von der Liste gestrichen trotz der Zusicherung von Staatsbediensteten über die Befolgung der Empfehlungen und Behebung der Mängel.

Im jüngsten Bericht erklärte FATF, dass Serbien sowohl die Durchführung des Aktionsplans weiterverfolgen müsse, um strategische Mängel im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen (bessere Aufsicht über Anwälte, Beaufsichtigung von politisch exponierten Personen und elektronischen Geldtransfer) als auch die Durchsetzung bestehender Gesetze.

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Nenad Kovačević
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Belgrad