FAQ | Dienstwagen – arbeitsrechtliche Fragestellungen
Stand März 2025
Firmenwagen sind in Deutschland weit verbreitet. In 2023/2024 entfielen ca. 67 % der neu zugelassenen PKW auf gewerbliche Halter (siehe Statista-Report).
Stellt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern* Fahrzeuge zur Verfügung, existieren verschiedene Spielmöglichkeiten: Zum einen gibt es Firmenwagen, die nur für den dienstlichen Gebrauch vorgesehen sind. Zum anderen ist es aber auch gang und gäbe, Mitarbeitern die private Nutzung der überlassenen Fahrzeuge zu ermöglichen. Der auch privat überlassene Dienstwagen ist ein wichtiges Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung.
Denkbar ist es, im Unternehmen Fahrzeugflotten vorzuhalten oder die Wagen den Mitarbeitern individuell zur Verfügung zu stellen. Inzwischen gibt es aber auch Firmen, deren Mitarbeiter sich für öffentliche Carsharing-Anbieter registrieren lassen können, um diese Fahrzeuge für Dienstfahrten zu nutzen.
Die Einzelheiten der Fahrzeugüberlassung können in einer Dienstwagenvereinbarung, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen wird, geregelt werden. Häufig existieren in Unternehmen, die in großem Umfang Dienstwagen zur Verfügung stellen, sogenannte „Car Policies“ oder Dienstwagenordnungen. Hier werden wesentliche allgemeingültige Rahmenbedingungen der Dienstwagenüberlassung geregelt (Kreis der berechtigten Mitarbeiter, Fahrzeugauswahl, Ausstattungsvorgaben, Unterhaltskosten, Umfang der Nutzung etc.), so dass im Arbeitsvertrag im Wesentlichen nur noch auf diese Policy verwiesen werden muss.
Egal, in welchem Rahmen die Dienstwagenüberlassung geregelt wird, folgende Punkte sollten insbesondere geklärt werden:
- Wer kann welchen Dienstwagen beanspruchen (Mitarbeitergruppe / -funktionen, Modell, Typ, Leistungsklasse)?
- Darf der Mitarbeiter den Dienstwagen auswählen oder macht das Unternehmen die Vorgaben (Ausstattung, preisliche Obergrenze, Sonderwünsche des Mitarbeiters)?
- Darf der Dienstwagen ausschließlich dienstlich oder auch privat genutzt werden (inkl. der damit verbundenen Folgefragen: Überlassung des Wagens an Dritte, etwa Familienmitglieder, Mitnahme Dritter)?
- Wer trägt anfallende Kosten (etwa für Wartung, Reparaturen, Benzin, Strom, Bußgelder)?
- Pflichten des Arbeitnehmers (Wartung und Pflege des Kfz, Meldepflichten bei Unfällen u. Ä., Alkoholverbot, Mitteilung bei Verlust des Führerscheins)
- Haftungsfragen, Versicherung des Fahrzeugs
- Widerrufsmöglichkeiten
- Rückgabemodalitäten im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Lohnsteuerliche Fragen bei Privatnutzung
Schließlich müssen Unternehmen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats beachten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die spannende Frage, ob dem Betriebsrat als Gremium bzw. einzelnen Betriebsratsmitgliedern ein Dienstwagen überlassen werden kann.
Im Folgenden greifen wir häufige Fragestellungen rund um die Dienstwagenüberlassung auf.
*Gemeint sind stets Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren!
FAQ zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie
FAQ | Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten
Wie können wir Ihr Unternehmen unterstützen?
Senden Sie uns eine Nachricht und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!