Home / Veröffentlichungen / Rumänien hat ein neues Praktikantengesetz

Rumänien hat ein neues Praktikantengesetz

Update CEE German Desk 10/2018 - Rumänien

Oktober 2018

In Rumänien ist vor kurzem ein neues Praktikantengesetz (Gesetz Nr. 176 / 2018 über Praktika, das „Praktikantengesetz“) in Kraft getreten. Das Praktikantengesetz reguliert die praktikumstypischen Vereinbarungen (die früher in Rumänien nicht geregelt waren) und sieht einige Einschränkungen und Vorgaben für die Beschäftigung von Praktikanten in Unternehmen vor.

Anwendungsbereich des Gesetzes

Das Praktikantengesetz findet auf juristische Personen Anwendung, die ein Praktikumsprogramm für Personen über 16 Jahren (ausnahmsweise mit der Zustimmung der Eltern auch für Jugendliche ab 15 Jahren) mit dem Ziel anbieten, dass die jungen Mitarbeiter ihre persönlichen Fähigkeiten entwickeln und auch generell den Industriebereich und die einzelnen Tätigkeiten des Arbeitgebers näher kennen lernen können, um ihnen insgesamt den Übergang vom Bildungssystem zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Rechtliche Verpflichtungen bei der Beschäftigung von Praktikanten

Das Praktikumsgesetz beinhaltet zahlreiche Einschränkungen und Auflagen, die bei der Anstellung von Praktikanten befolgt werden müssen, beispielsweise:

(i) Maximale Anzahl an Praktikanten in einem Unternehmen: Der Anteil an Praktikanten in einer Gastorganisation darf 5 % der Gesamtmitarbeiteranzahl nicht überschreiten. Für kleine Unternehmen bis maximal 20 Arbeitnehmer gilt, dass sie maximal zwei Praktikanten beschäftigen dürfen.

(ii) Anzahl an Praktikumsvereinbarungen zwischen denselben Parteien: Dieselben Parteien dürfen immer nur eine Praktikumsvereinbarung abschließen, ausgenommen die Praktikumsvereinbarungen beziehen sich auf verschiedene Praktikumsprogramme und das Praktikum dauert insgesamt nicht länger als die maximale Dauer für Praktikumsverträge.

(iii) Maximale Dauer des Praktikumsvertrages: sechs Monate.

(iv) Maximale Arbeitszeit: 40 Stunden / Woche (für Praktikanten unter 18 Jahren beträgt die maximale Arbeitszeit 30 Stunden / Woche und nicht mehr als sechs Stunden/ Tag).

(v) Mindestlohn: Praktikanten sind zu einem in der Praktikumsvereinbarung festzusetzenden Praktikumsentgelt berechtigt, das nicht niedriger als 50 % des Mindestbruttolohns sein darf.

(vi) Überstunden: Es ist nicht erlaubt, von den Praktikanten die Leistung von Überstunden zu verlangen.

(vii) Maximale Anzahl an Praktikanten pro Betreuer: Ein Praktikumsbetreuer darf maximal drei Praktikanten betreuen.

(viii) „Geeignete“ Praktikanten: Ein Unternehmen darf keine Personen als „Praktikanten“ einstellen, die früher aufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt waren.

(ix) Beschränkter Arbeitseinsatz: Praktikanten dürfen weder für handwerkliche Tätigkeiten eingesetzt werden, die für unqualifizierte Arbeiter vorgesehen sind, noch für Tätigkeiten, die unter schädlichen oder gefährlichen Bedingungen zu erbringen sind.

Praktikumsvertrag

Ein Praktikumsprogramm darf nur auf der Grundlage eines schriftlichen Praktikantenvertrages durchgeführt werden, der in rumänischer Sprache erstellt wurde und nicht später als am Tag des tatsächlichen Arbeitsantritts zustande gekommen ist.

Praktikantenverträge müssen in ein Register für Praktikumsverträge eingetragen werden. Die Registrierung wird online durchgeführt, sobald die Arbeitsbehörde das entsprechende Online-Tool freigeschaltet hat, aber nicht später als am Tag des tatsächlichen Arbeitsantritts. Solange dieses Online-Tool noch nicht erreichbar ist, müssen alle Praktikantenverträge intern in dem anbietenden Unternehmen registriert werden.

Praktikantenverträge dürfen nicht zu dem Zweck abgeschlossen werden, dass damit der Abschluss eines ordentlichen Arbeitsvertrages vermieden werden soll. Eine zu diesem Zweck abgeschlossene Praktikantenvereinbarung wäre nichtig.

Verpflichtungen des Unternehmens, welches das Praktikum anbietet

Jedes Unternehmen, das Praktikanten einstellt, muss folgende zusätzliche Verpflichtungen erfüllen:

(i) Vor Beginn des Praktikumsprogramms muss der Praktikant eine Kopie der Praktikumsvereinbarung erhalten;

(ii) am Ende des Praktikumsprogramms ist eine Evaluierung des Praktikanten durchzuführen und innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung des Praktikumsprogramms ein Evaluierungsbericht zu erstellen;

(iii) auf die Einwendungen des Praktikanten gegen den Evaluierungsbericht ist binnen fünf Arbeitstagen nach Erhalt zu reagieren;

(iv) fünf Tage nach der Erstellung des finalen Leistungsbewertungsberichts ist ein Praktikumszertifikat auszustellen;

(v) jeder Praktikant muss mit zweckdienlichen Hilfsmitteln und durch Betreuung dahingehend unterstützt werden, dass er durch die Betreuung des Praktikumsbetreuers die in der Praktikantenvereinbarung vorgesehenen Fähigkeiten erwerben kann;

(vi) falls ein Unternehmen mehr als zwölf Praktikanten gleichzeitig einstellt, ist ein Praktikumskoordinator zu ernennen;

(vii) die Aufzeichnung der gearbeiteten Zeiten ist für jeden Praktikanten vorzuhalten und den Arbeitsinspektoren jederzeit auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen.

Anreize für Unternehmen, ehemalige Praktikanten fest einzustellen

Das Praktikantengesetz schreibt vor, dass diejenigen Unternehmen, die mit ehemaligen Praktikanten innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende des Praktikumsvertrages einen Arbeitsvertrag abschließen, einen Förderbetrag von RON 4.586 (ca. EUR 1.000) pro eingestellten Praktikanten erhalten, vorausgesetzt das Arbeitsverhältnis mit dem ehemaligen Praktikanten bleibt für eine ununterbrochene Dauer von 24 Monaten bestehen.

Dieser Artikel ist Teil des Update CEE German Desk, welches Sie hier abonnieren können.

Autoren

Foto vonMartin Wodraschke
Martin Wodraschke
Partnerin / Partner
Budapest
Foto vonCristina Popescu
Cristina Popescu
Partnerin / Partner
Bucharest