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„Bio“-Gummibärchen? Nicht ohne Zertifizierung!

09/05/2022

Wer Lebensmittel als „Bio-“ oder „Öko-“ bezeichnet, muss die einschlägigen EU-Kennzeichnungspflichten einhalten – sonst drohen Unterlassungsklagen.

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Sophie Terker
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Dr. Maximilian Vonthien, LL.M. (Columbia)
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