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Ehemann ist „reif genug″ für die Kündigung

15/06/2011

Kaum ein Arbeitgeber kennt es nicht: Das leidige Thema der Zustellung einer Kündigung. Der Kündigende trägt das Risiko der Übermittlung und des Zugangs der Kündigungserklärung. Das ist nicht immer leicht. Die Übergabe an den zu Kündigenden im Betrieb gegen Quittung oder unter Zeugen – die sicherste Variante – ist nicht immer möglich. Häufig ist der betreffende Arbeitnehmer nicht mehr vor (mehr…)

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Lisa Gerdel
Senior Associate
Düsseldorf