Das Wettbewerbsregister ist in den Wirkbetrieb gegangen. Seit dem 1. Dezember 2021 wird das Register durch die Ermittlungsbehörde befüllt und ab dem 1. Juni 2022 wird es scharf gestellt. Dann müssen alle öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber vor Auftragsvergabe eine Abfrage durchführen.
Damit rückt Compliance auch im Hinblick auf die öffentliche Auftragsvergabe zunehmend in den Blick. Das Wettbewerbsregister birgt Risiken für betroffene Unternehmen, aber auch Chancen, insbesondere angesichts der zentralen Selbstreinigungsprüfung durch die Registerbehörde. Darüber hinaus müssen Bewerber und Bieter, bei denen es zu relevanten Verfehlungen gekommen ist, zahlreiche sonstige Anforderungen beachten.
Im Rahmen unseres Webinars führen wir Sie in das Thema ein und gehen auf die Maßnahmen ein, die von betroffenen Unternehmen ergriffen werden sollten. Das schließt die erforderlichen Selbstreinigungsmaßnahmen sowie den Umgang mit Präqualifikationssystemen, Auftraggebern und der beim Bundeskartellamt angesiedelten Registerbehörde ein.
Weitere Termine der Webinar-Reihe "Compliance Sessions 2022" finden Sie hier