Vom Energievertragsrecht bis hin zu Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren: Unsere Anwälte für Energiewirtschaft bieten eine umfassende Beratung aus einer Hand. Denn in diesem Branchenschwerpunkt arbeiten Spezialisten für sämtliche Bereiche des Energierechts, die ihre Kompetenzen bündeln und bei Bedarf Anwälte aus anderen Rechtsgebieten hinzuziehen.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Anwälte für Energiewirtschaft gehören die Energieregulierung, der Energiehandel und das Energiekartellrecht. Sie wissen deshalb zum Beispiel, was bei Preismissbrauchsverfahren zu beachten ist und worauf es bei der Fusionskontrolle ankommt.
Zudem begleiten unsere Anwälte Versorger bei Fusionen, Privatisierungen, Veräußerungen und Umstrukturierungen. Weitere Schwerpunkte ihrer Beratung sind Konzessionen, Kooperationen sowie Einkaufs- und Vertriebsgemeinschaften. Auch bei der Planung, der Vergabe und beim Bau von Anlagen sowie im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien weiß unser Team für Energiewirtschaft dank gebündelter Kompetenz Rat.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen Ihnen unsere Anwälte für Energiewirtschaft jederzeit gerne zur Verfügung. Unten finden Sie eine Liste mit sämtlichen Kontaktdaten.
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