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Dr. André Lippert

Partner
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Lennéstraße 7
10785 Berlin
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

André Lippert berät zu allen Aspekten öffentlich-rechtlicher Compliance und Nachhaltigkeit (ESG). Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung im Kontext von Wirtschaft, Politik und Verbänden unterstützt er Unternehmen aus den unterschiedlichsten Industriezweigen dabei, die steigenden regulatorischen Anforderungen mit Blick auf die Zukunftsthemen Umweltschutz, Nachhaltigkeit und soziale Standards einzuhalten. Dazu zählt auch die Beratung rund um systemische Anpassungen der Unternehmensorganisation und des Lebenszyklus von Produkten, Dienstleistungen und Lieferbeziehungen. Im Fokus seiner Praxis stehen vor allem innovative Unternehmen wie Start-ups, Unternehmen der chemischen Industrie sowie der Automobil- und Mobilitätswirtschaft.

Darüber hinaus begleitet André Lippert Transaktionen und Projektentwicklungen aus öffentlich-rechtlicher Sicht. Er vertritt Mandanten in Verfahren vor Behörden und Gerichten.

André Lippert schloss sich 2023 CMS als Partner an. Seine Berufslaufbahn begann er 2010 als Referent im Bundesministerium für Gesundheit und im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Planungs- und Leitungsabteilung). Von 2013 an war er als Rechtsanwalt in führenden internationalen Wirtschaftskanzleien tätig. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist André Lippert Lehrbeauftragter an der FU Berlin.

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„Die Ankunft von André Lippert von Taylor Wessing im Mai 2023 stärkt das Angebot im Bereich öffentlich-rechtliche und ESG-Compliance [...].“

The Legal 500 Deutschland, 2024

„Im Frühjahr verstärkte sich CMS an der polit. Schaltstelle in Berlin mit dem ausgewiesenen Experten für öffentl.-rechtl. Regulierung Lippert, mit dem CMS zusätzl. die Public-Affairs-Beratung in Angriff nimmt.“

JUVE Handbuch, 2023/2024

„Exzellente Fachkompetenz, sehr gute Erreichbarkeit, schnelle Reaktion, sehr zuverlässig.“

The Legal 500 Deutschland, 2021

Veröffentlichungen

  • Mobilitätsdaten - Treibstoff der Zukunft, Betriebs-Berater, Ausgabe 7/2024, 328
  • Entwaldungsfreie Lieferketten: Schärfere Sorgfaltspflichten nicht nur für Holzerzeugnisse, Der Zoll-Profi, Ausgabe 12/2023, 8
  • Wohnungsbau unter einer Stromleitung kann erlaubt sein, Immobilienzeitung (IZ 41/2023)
  • Verschiedene Urteilsbesprechungen im öffentlichen Baurecht, Immobilien Zeitung, fortlaufend
  • Kommentierung verschiedener Paragraphen des EEG 2023, Beck’scher Online-Kommentar Erneuerbare Energien-Gesetz (BeckOK EEG), fortlaufend
  • Produktbezogene Sorgfaltspflicht in Lieferketten, Zoll-Profi 2022, 2
  • Sanktions-Compliance: Bestandteil guter und nachhaltiger Unternehmensführung, ESG 2022, 66 (Co-Autor)
  • US-Sanktionen vs. EU-Recht: Weiterhin die Macht des Faktischen? – Zum EuGH-Urteil in der Rs. Bank Melli Iran, Betriebs-Berater 2022, 329 (Co-Autor)
  • "Wasserstoff – die Herausforderungen des Markthochlaufs", JUVE Handbuch 2021/2022 (Co-Autor)
  • Europäische Energiewende zwischen Infrastruktur und Markt, NVwZ 2021, 1561
  • Transeuropäische Netze, in: Enzyklopädie Europarecht, Europäische Querschnittspolitiken, B.W. Wegener, 2. Aufl. 2022 (Co-Autor)
  • Systemupdate – Struktur im Vorschriftendschungel, Compliance-Manager 06/2021
  • "Der letzte Baustein?" Die deutsche Investitionskontrolle nach der 17. AWV-Änderungsverordnung, Bertriebs-Berater 2021, 1289
  • Erste Klage gegen nationalen Emissionshandel, Tagesspiegel Background 12. März 2021
  • Kommentar zu: Kabinett bringt Regulierung von Wasserstoff-Netzen auf den Weg, Zeitschrift für kommunale Wirtschaft (ZfK) 02/2021
  • Ausländische Investitionen in Zeiten von Corona – forcierte Änderungen durch die Krise, Betriebs-Berater 2021, 194
  • EU-Pflanzengesundheitszeugnis und Pflanzenpass: Neue Anforderungen für Einfuhr und Verbringungen von Pflanzen, Zoll-Profi 2020, 12
  • Haltungsanforderungen für Geflügel – zur Vereinbarkeit von nationalen Haltungsform- und Tierwohl-Kennzeichnungen mit den Vermarktungsnormen der EU, ZLR 2020, 589
  • Die Cyberangriffs-Verordnung der EU – neue Herausforderungen, bekannte Instrumente, Compliance-Berater 2020, 231
  • Investitionskontrolle in Zeiten von Corona, Zoll-Profi 2020, 5
  • Zur bauplanungs- und zweckentfremdungsrechtlichen Zulässigkeit flexibler Wohnkonzepte, NVwZ 2020, 685
  • "Alles halb so schlimm?" Stand der Novellierung der Dual-use-Verordnung nach dem Verhandlungsmandat des Rates, AW-Prax 2020, 82
  • Investitionskontrolle reloaded – Auswirkungen der neuen EU-Verordnung zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, Betriebs-Berater 2019, 1538
  • Kommentierung §§ 13d - 13j EnWG, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., 2019, (Co-Autor)
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Vorträge

  • CO2-Preis für Wareneinfuhren: Das EU-Grenzausgleichssystem CBAM ist scharf gestellt, VDE Prüfung und Zertifizierung, 6. März 2024, Webinar
  • Grüner wird's nicht - Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), Veranstaltungsreihe mit dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., 21. Februar 2024, Webinar
  • RECAP COP28 - Was war? Was bleibt? Was kommt?, CMS Seminar, 20. Februar 2024, Webinar
  • Mobilitätsdatengesetz - Stand, Ausblick, Erwartungen, DVF, 49. Sitzung des Lenkungskreises Digitale Vernetzung, 17.10.2023
  • Vollzug von Holzhandelsverordnung und Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, Ausschuss Umwelt und Nachhaltigkeit (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.), Frankfurt am Main, 29.06.2023
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Ausbildung

  • 2012: Promotion zum Dr. iur., Prof. Dr. Christian Calliess (Freie Universität Berlin), Thema: „Der grenzüberschreitende Sachverhalt im Unionsrecht – Eine Analyse anhand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den Kontrollkompetenzen“
  • 2009: Zweites Staatsexamen, Hessen
  • 2007: Erstes Staatsexamen, Georg-August-Universtität Göttingen
  • 2003: Auslandsstudium an der Université Paris-XII (Paris) im Rahmen des Zusatzstudiengangs „Europäische Rechtsintegration“ (Magister Legum Europae, MLE.)
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Feed

18/04/2024
Navigating the EUDR: Legal framework and practical solutions - A webinar...
CMS and LiveEO warmly invite you to an enlightening webinar on the EU De-forestation Regulation (EUDR). This session is a must for professionals who want to understand the impact of the regulation and explore smart compliance solutions. In this webinar, we will delve into the legal complexities of the EUDR, and high-light its scope and implications for companies. Find out how the EUDR will af-fect your business operations and what prospects it opens up for sustainability and compliance. You will also learn about LiveEO's innovative AI technology that provides effective solutions for navigating EUDR requirements. Whether you're a business leader, compliance officer, or environmental advo-cate, this webinar will provide critical insights and actionable strategies to adapt to the EUDR. It's an essential guide for gaining legal clarity and discov-ering a technology solution for streamlined compliance. We are looking forward to welcoming you.
12/03/2024
Mil­li­ar­den­schwe­res För­der­instru­ment für klimafreundliche Industrie gelauncht:...
Berlin – Die Bundesregierung will die deutsche Industrie bis 2045 klimaneutral machen. Zu diesem Zweck startete das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz am Dienstag, den 12. März 2024, das welt- und europaweit erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Kli­ma­schutz­ver­trä­ge. Mit den Kli­ma­schutz­ver­trä­gen werden nach dem Konzept von CO2-Dif­fe­renz­ver­trä­gen ("Carbon Contracts for Difference") Investitionen in klimafreundliche Pro­duk­ti­ons­an­la­gen gefördert, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden. Adressaten des Programms sind vor allem Betreiber emis­si­ons­in­ten­si­ver Anlagen, beispielsweise in der Stahl-, Papier-, Chemie-, Metall- oder Glasindustrie. Die Kli­ma­schutz­ver­trä­ge setzen einen Anreiz, die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen in Deutschland bereits jetzt zu entwickeln und zu bauen. Auf diese Weise sollen nicht nur rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden, sondern auch die dringend notwendige Markt­trans­for­ma­ti­on angestoßen und international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung gesetzt werden. Die Kli­ma­schutz­ver­trä­ge sind sowohl ein zentrales Instrument für den Klimaschutz als auch zur Stärkung des Industrie- und In­no­va­ti­ons­stand­orts Deutschland gedacht. Für das nun eröffnete erste Gebotsverfahren wurden vier Milliarden Euro für eine Laufzeit von 15 Jahren zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich innerhalb der nächsten vier Monate für das erste Gebotsverfahren bewerben. Nach Ankündigung des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ters in seiner heutigen Pressekonferenz soll die zweite Gebotsrunde noch 2024 durchgeführt werden. Dafür stehen 19 Milliarden Euro zur Verfügung. 2025 sollen zwei weitere Gebotsrunden statt­fin­den. Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Jürgen Frodermann hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz bei diesem Förderprogramm umfassend in zuwendungs-, beihilfe-, vertrags- und en­er­gie­recht­li­chen Fragen beraten. Die Beratung umfasste insbesondere den Entwurf einer För­der­richt­li­nie und hierauf bezogene Kli­ma­schutz­ver­trä­ge, die zwischen dem Staat und för­de­rungs­fä­hi­gen Unternehmen geschlossen werden sollen, sowie die Begleitung des No­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­rens bei der Europäischen Kommission. Mit Blick auf den Pioniercharakter des Förderprogramms hatte das CMS-Team die sich im Zusammenhang mit dem Förderprogramm rechtlich stellenden Aufgaben im europäischen sowie im nationalen Kontext zu behandeln und diese eng mit den erforderlichen tech­nisch-öko­no­mi­schen Fragestellungen zu verzahnen. Die Beratung erfolgte in einem in­ter­dis­zi­pli­nä­ren Konsortium unter der Federführung des Projektträgers Jülich, gemeinsam mit dem VDI/VDE Innovation + Technik und Deloitte. CMS Deutschland Dr. Jürgen Frodermann, Lead Partner Dr. Nico Hannemann, Senior Associate Dr. Nora Zabel, Counsel Björn Hopen, Associate Nina Becker, Associate, alle Ver­trags­recht Shag­hayegh Smousavi, Partnerin, Energierecht / Regulierung Dr. Jakob Steiff, Partner Dr. André Lippert, Partner Dr. Sven Brockhoff, Counsel Dr. Annchristin Streuber, As­so­cia­te Con­stan­ze Schweidtmann, Associate, alle Öffentliches Recht / Zu­wen­dungs­recht Dr. Michael Bauer, Partner Luisa Thomasberger, Associate, beide Bei­hil­fe­recht Dr. Martin Friedberg, Partner, Steu­er­recht­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
28/02/2024
Internationale rich­tungs­wei­sen­de Transaktion: CMS begleitet Bruker beim...
Frankfurt am Main – Bruker hat mit TecFin S.à r.l., einer von der führenden Pri­va­te-Equi­ty-Ge­sell­schaft PAI Partners kontrollierten Toch­ter­ge­sell­schaft, einen Kaufvertrag über den Erwerb der ELITechGroup, einem Anbieter von Spezialsystemen für die In-vi­tro-Dia­gnos­tik (IVD), für 870 Millionen Euro geschlossen. Das „Clinical Che­mis­try“-Ge­schäft von ELITechGroup wird ausgegliedert und ist nicht Teil der Transaktion. Die Transaktion wird voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2024 abgeschlossen, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen und anderer üblicher Ab­schluss­be­din­gun­gen. Ein Team von CMS Deutschland unter der Leitung des Partners Dr. Hendrik Hirsch hat diese rich­tungs­wei­sen­de Transaktion für das MDx-Geschäft von Bruker federführend begleitet und dabei alle M&A-Aspekte der Transaktion, IVDR- und andere regulatorische Aspekte, kar­tell­recht­li­che und FDI-Anträge, das Carve-Out des Ge­schäfts­be­reichs „Clinical Chemistry“ sowie die Unterstützung bei den Ar­beit­neh­mer­kon­sul­ta­ti­ons­pro­zes­sen in Frankreich und den Niederlanden abgedeckt. Die ELITechGroup entwickelt und vertreibt mit über 500 Mitarbeitern und mehr als 40 aktiven Patenten innovative, proprietäre mo­le­ku­lar­dia­gnos­ti­sche (MDx) Systeme und Assays sowie biomedizinische Nischensysteme und mikrobiologische Produkte. Im Ge­schäfts­be­reich Molecular Diagnostics wird der Großteil der Umsätze von ELITechGroup erzielt, insbesondere mit den einzigartigen Sample-to-Answer (S2A)-In­stru­men­ten InGenius® und Be-Genius®, die mit mittlerem bis hohem Durchsatz sowie PCR-Dia­gno­se­tests die Feststellung von Infektionen und Krankheiten ermöglichen. Die ELITechGroup, ohne den Ge­schäfts­be­reich „Clinical Chemistry“, erzielte im Jahr 2023 einen Umsatz von rund 150 Millionen Euro. Die ELITechGroup erwirtschaftet den Großteil ihres Umsatzes in Europa, aber auch in Nord- und Lateinamerika ist die Un­ter­neh­mens­grup­pe stark vertreten. Die wichtigsten F&E- und Pro­duk­ti­ons­stand­or­te des Unternehmens befinden sich in Italien, den Vereinigten Staaten, Frankreich und Deutschland. CMS Deutschland Dr. Hendrik Hirsch, Partner, Co-Lead Dr. Jacob Siebert, Partner, Co-Lead Dr. Dirk Baukholt, Principal Counsel Dr. Berrit Roth-Mingram, Counsel Dr. Maximilian Stark, Senior Associate, alle Corporate/M&A Dr. Roland Wiring, Partner Lukas Burgdorff, Associate Noah Rodenkirchen, Associate, alle Regulatory & Life Sciences Dr. Thomas Hirse, Part­ner Se­bas­ti­an Vautz, Senior Associate Lisa Dietrich, Associate, alle IP Dr. Michael Bauer, Partner Stefan Lehr, Partner Kai Neuhaus, Partner Moritz Pottek, Counsel Dr. Denis Schlimpert, Counsel Kirsten Baubkus-Gerard, Senior Associate David Rappenglück, As­so­cia­te Be­ne­dikt Christian Voss, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade Dr. Thomas de la Motte, Partner Dr. Markus Pfaff, Partner Dr. André Frischemeier, Partner Hatice Aykel, Counsel Alisa Brehm, Senior Associate Thomas Schaak, Senior Associate Dr. Sait Dogan, Associate, alle Banking & Finance  Dr. André Lippert, Part­ner Con­stan­ze Schweidtmann, Associate, beide Real Estate & Public Dr. Boris Alles, Partner Dr. Theresa Kipp, Senior Associate, beide Labor, Employment & Pensions  CMS Frankreich Benoît Gomel, Partner Vincent Desbenoit, Associate Dylan Allali, alle Corporate/M&A Caroline Froger-Michon, Partner Aurélie Parchet, As­so­cia­te Ca­mil­le Baumgarten, Associate Sophie Yin, alle Em­ploy­ment Clai­re Vannini, Partner Eleni Moraïtou, Coun­sel Li­lia-Oria­na Dif, Associate Ariane Rolin, alle Competition & EU  Jean-Bap­tis­te Thiénot, Partner Anaïs Arnal, Associate, beide Intellectual Property Laurine Mayer, Associate, TMC Alexandre Chazot, Counsel, Banking & Fi­nan­ce  Thier­ry Granier, Partner Renaud Grob, Partner, beide Tax Arnaud Valverde, Senior Associate, Real Estate Olivier Kuhn, Partner Cécile Rebiffé, Counsel Mylène Garrouste, alle Dispute Re­so­lu­ti­on  Kawthar Ben Khelil, Coun­sel Jean-Pierre Malili, Associate, beide Public law/In­fra­struc­tu­re CMS Italien Massimo Trentino, Partner, Corporate/M&A Maria Letizia Patania, Partner, Life Sciences & Healthcare Gian Marco Lettieri, Senior Associate, Employment & Pensions Giulio Poggioli, Counsel Valerio Giuseppe Daniele, As­so­cia­te Fran­ce­s­ca Durante, Junior As­so­cia­te  Ari­an­na Toccaceli, Junior Associate, alle Banking & Finance  CMS Luxemburg Gérard Maitrejean, Partner Miruna Poenaru, Coun­sel Ma­xi­mi­li­an Helfgen, Associate, alle Corporate/M&A CMS UK Jack Letson, Partner Lindsay McAllister, Associate, beide Corporate/M&A David Dennis, Partner, Commercial CMS Niederlande Pieter van Duijvenvoorde, Partner Robert Jong, beide Corporate/M&A Nigel Henssen Fleur van Assendelft de Coningh, beide Employment Edmon Oude Elferink, Partner Marijke van der Vossen, beide Antitrust, Competition & Trade CMS Serbien Radivoje Petrikić, Partner Mila Drljević, beide Corporate/M&A CMS Österreich Dieter Zandler, Partner Vanessa Horaceck, beide Competition & EU  CMS Ukraine Maria Orlyk, Partner Diana Valyeyeva CMS Türkei Döne Yalçın, Partner Arcan Ke­mahlı, Sa­ba­hat­tin Öztemiz Taner El­mas­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
27/02/2024
EUDR meistern: Rechtliche Einordnung und praktische Lösungen – Ein Webinar...
CMS und LiveEO laden Sie herzlich zu einem informativen Webinar über die neue EU-Ent­wal­dungs­ver­ord­nung (EUDR) ein. Dieses Webinar ist ein Muss für Fachleute, die die Auswirkungen der Verordnung verstehen und intelligente Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften erkunden möchten. In diesem Webinar werden wir auf die Komplexität der EUDR eingehen und ihre rechtlichen Auswirkungen auf Unternehmen erläutern. Erfahren Sie, wie sich die Verordnung auf Ihre Ge­schäfts­pro­zes­se auswirkt und welche Perspektiven sie für Nachhaltigkeit und Compliance eröffnet. Darüber hinaus lernen Sie die innovative KI-Technologie von LiveEO kennen, die effektive Lösungen für den Umgang mit EU­DR-An­for­de­run­gen bietet. Ganz gleich, ob Sie Führungskraft, Com­pli­ance-Be­auf­trag­ter oder Um­welt­be­auf­trag­ter sind, dieses Webinar bietet Ihnen wichtige Einblicke und umsetzbare Strategien zur Anpassung an die EUDR. Es ist ein unverzichtbarer Leitfaden, um rechtliche Fragen zu klären und technologische Lösungen für eine optimierte Compliance zu entdecken.
20/02/2024
RECAP COP28 – Was war? Was bleibt? Was kommt?
Was bleibt von der COP28? Welche Bedeutung haben die Beschlüsse für die nachhaltige Transformation der Wirtschaft?Diese und andere Fragen stellten wir uns nach der in Dubai Ende 2023 abgehaltenen UN-Kli­ma­kon­fe­renz, die wir als Rechts­dienst­leis­ter der COP28 begleitet haben. Unsere Experten nehmen Sie mit und wagen eine Prognose – von A wie Ausstieg (aus fossilen Energieträgern) über E wie Erneuerbare Energien bis W wie Wasserstoff. Außerdem berichten wir von unseren Eindrücken vor Ort und stehen für Ihre Fragen bereit.
14/02/2024
CMS begleitet Lack- und Be­schich­tungs­pro­du­zen­ten KANSAI HELIOS
Köln – KANSAI HELIOS hat von der GREBE Holding, mit Sitz in Weilburg in Hessen, deren gesamtes In­dus­trie­lack­ge­schäft erworben, das unter WEILBURGER Coatings firmiert. WEILBURGER Coatings ist ein bekannter Hersteller von industriellen Beschichtungen und umfasst die WEILBURGER Coatings GmbH in Weilburg sowie die WEILBURGER Asia Limited in Hongkong. Der An­teils­kauf­ver­trag wurde am 9. Februar 2024 unterschrieben. Mit dem Erwerb will KANSAI HELIOS seine strategische Position als Systemanbieter und Hersteller von Industrielacken deutlich ausbauen und seine geografische Präsenz international erweitern. Darüber hinaus gewinnt das Unternehmen zusätzliches Know-how, Vertriebswege, Produktions- und La­ger­ka­pa­zi­tä­ten. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein internationales CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger und Christoph Schröer hat KANSAI HELIOS bei der Akquisition umfassend rechtlich beraten. Die Komplexität der Transaktion zeichnet sich insbesondere durch die Größe der erworbenen Weilburger Coatings Gruppe aus; diese umfasst neben den deutschen Unternehmen, Gesellschaften in Brasilien, China, Frankreich, Hongkong, Indien, Italien, der Türkei und den USA. Neben den eigentlichen Kaufverträgen in Deutschland und Hongkong wurden von CMS noch zahlreiche weitere Verträge entworfen und verhandelt. Neben CMS-Teams aus Brasilien, China, Hongkong, Italien, der Türkei, Frankreich, Serbien, Österreich und dem Vereinigten Königreich unterstützten auch die Kanzleien MILLER & MARTIN PLLC aus den USA sowie Vaish Associates Advocates aus Indien. KANSAI HELIOS vertraut regelmäßig auf die Expertise von CMS, so etwa zuletzt bei der Übernahme sämtlicher Ge­schäfts­an­tei­le an der auf Pulverlacke und Kunstharze spezialisierten CWS Lackfabrik GmbH (CWS), einschließlich der Kon­zern­ge­sell­schaf­ten in Deutschland, den USA, Dänemark und Polen. KANSAI HELIOS, mit Hauptsitz in Wien, gehört zur japanischen KANSAI PAINT Gruppe. Das Unternehmen mit einer mehr als 170-jährigen Geschichte zählt zu den großen globalen Marktteilnehmern im Bereich Lacke und Beschichtungen. KANSAI HELIOS entwickelt, produziert und vertreibt Industrielacke, Bleich- und Rei­ni­gungs­che­mi­ka­li­en, Materialien zum Kleben und Dichten, hochwertige Harze, Gebäudefarben und Reparaturlacke in ganz Europa und darüber hinaus. WEILBURGER Coatings wurde im Jahr 1900 an seinem heutigen Hauptsitz in Weilburg gegründet und verfügt über Grup­pen­ge­sell­schaf­ten in Deutschland, Italien, Frankreich, der Türkei, den USA, Brasilien, Indien und China. Mit rund 600 Mitarbeitenden an sieben Pro­duk­ti­ons­stand­or­ten und mehreren Handelsbüros ist das Unternehmen weltweit aktiv und erwirtschaftet einen Umsatz von rund 150 Millionen Euro. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Partner Dr. Kai Wallisch, Part­ner Chris­toph Schröer, Senior Associate Dr. Katharina Kapp, Associate Dr. Henrik Meurer, As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, As­so­cia­te Kath­rin Dengel, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Björn Herbers, Partner Moritz Pottek, Counsel Dr. Denis Schlimpert, Counsel Kirsten Baubkus-Gerard, Senior Associate Dr. Robert Bodewig, Senior Associate David Rappenglück, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel Claudia Böhmer, Counsel, beide IP Dr. Angela Emmert, Partnerin Dr. Andreas Hofelich, Partner Dr. Mario Brungs, Counsel Lennard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Michael Kamps, Partner Thorsten Hemme, Principal Counsel Dr. Arne Schmieke, Senior Associate, alle TMC Dr. Martin Friedberg, Partner, Tax law Dr. André Lippert, Partner Maike Füchtmann, Senior Associate, beide Real Estate & Public Dorothée Janzen, Partnerin Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Com­mer­cial Bir­git Wagner, Legal Manager Conrad Gräwe, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coordinator Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS Peking Falk Lich­ten­stein Ro­xy Meng CMS Mailand Daniela Murer Alessandra Cuni CMS Rom Fabrizio Spagnolo CMS Istanbul Döne Yalçın Merve Akkuş CMS Paris Thomas Hains Marion Berberian CMS Belgrad Maja Stepanović CMS Wien Dr. Dieter Zandler CMS London Russell Hoare Melanie Lane Focaccia Amaral L S Advogados, Brasilien, in association with CMS Renata Homem de Melo Fontes Carla Anastácio Lau, Horton & Wise LLP, Hongkong, in association with CMS Shirley Lau Albert Jok MILLER & MARTIN PLLC, USA Joe DeLisle Vaish Associates Advocates, Indien Shrinivas San­kar­an­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
18/12/2023
CMS berät britisches Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men Serco beim Erwerb des So­zi­al­dienst­leis­ters...
Leipzig - Die auf staatliche Dienstleistungen spezialisierte Serco-Gruppe hat sich mit der Korte-Stiftung auf den Erwerb des auf soziale Dienstleistungen fokussierten Unternehmens European Homecare geeinigt...
12/12/2023
CO2-Preis für Wareneinfuhren: CBAM wird scharf gestellt
Im Januar 2024 tritt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in eine neue Phase: Unternehmen müssen bei der Einfuhr bestimmter Waren in die EU erstmals über die enthaltenen Treibhausgase berichten. In unserem Webinar erläutern wir Hintergrund und Wirkungsweise des CBAM, diskutieren die neuen Verpflichtungen für Unternehmen und geben einen Ausblick zu den zukünftig zu erwerbenden Zertifikaten.
06/12/2023
PFAS – Kommt jetzt das Verbot der Ewig­keits­che­mi­ka­li­en?
Per- und polyfluorierte Al­kyl­ver­bin­dun­gen (PFAS), sog. Ewig­keits­che­mi­ka­li­en, kommen in vielen Produkten zum Einsatz, sei es in Ver­brau­cher­pro­duk­ten wie Shampoo, Na­gel­lack­ent­fer­ner, Make-up, Rei­ni­gungs­mit­teln oder Farben, oder auch in der Industrie zur Ober­flä­chen­be­hand­lung von Metallen und Kunststoffen, in Le­bens­mit­tel­ver­pa­ckun­gen, Pizzakartons, Regenjacken oder Kochutensilien. Als essenzieller Bestandteil werden sie auch in Löschschäumen, in spezieller technischer Schutzkleidung und bei bestimmten Medizinprodukten eingesetzt. Auch für die Energie- und Mobilitätswende spielen PFAS eine entscheidende Rolle: Die Chemikalien sind Bestandteil von Dichtungen, Isolierungen, Kabeln, Elek­tro­au­to­bat­te­rien, Was­ser­stoff­tech­no­lo­gien oder Halbleitern. Einige Mitgliedstaaten streben Verbot an In den letzten drei Jahren haben die zuständigen Behörden in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden Untersuchungen zu den Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, der Verwendung und dem Inverkehrbringen von PFAS durchgeführt und mögliche Alternativen untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass Risiken bestehen, die rechtlichen Beschränkungen erfordern. Die European Chemicals Agency (ECHA) hat daher in diesem Jahr von allen interessierten Kreisen wis­sen­schaft­li­che und technische Informationen über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Stoffe eingeholt, um auf dieser Grundlage eine Bewertung der geforderten Beschränkung vorzunehmen. Beschränkung ist nicht gleich Verbot  Die rechtliche Beschränkung von chemischen Substanzen erfolgt auf europäischer Ebene unter der REACH-Verordnung (EU) 1907/2006, dem zentralen, harmonisierten Regelwerk für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Bis zur Beschränkung einer Chemikalie durchläuft diese ein vierstufiges Verfahren. Am Ende dieses Prozesses steht jedoch nicht zwingend ein umfassendes Verbot. Die möglichen Beschränkungen reichen von verbindlichen Si­cher­heits­hin­wei­sen, über die Beschränkung von Art und Menge der Verwendung bis zu einem umfassenden Verbot. PFAS im dritten und vierten Ver­fah­rens­schritt angelangt Im ersten Ver­fah­rens­schritt wird jeder Stoff auf Grundlage von umfassenden Informationen bei der ECHA registriert. Dabei gilt der Grundsatz: Ohne Registrierung kein Markt. In dieser Phase müssen Unternehmen in einem Re­gis­trie­rungs­dos­sier Informationen zur Verwendung und zu den Eigenschaften der zu registrierenden Stoffe sammeln, wenn sie diese in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, und eine Gefahren- und Ri­si­ko­be­ur­tei­lung vornehmen. In einem zweiten Schritt nimmt die ECHA auf Grundlage der gesammelten Daten eine erste Bewertung vor.  An­schlie­ßend werden die Stoffe in einem dritten Schritt daraufhin untersucht, ob sie krebserregend, erb­gut­ver­än­dernd oder auch fort­pflan­zungs­ge­fähr­dend sind. Wird ein Stoff in diesem Sinne als besonders be­sorg­nis­er­re­gend eingestuft, kann er in die Liste der sog. substances of very high concern der REACH-Verordnung überführt werden. Einige PFAS sind bereits in diese Liste aufgenommen worden, mit der Folge, dass Unternehmen, die Erzeugnisse mit diesen Stoffen in Verkehr bringen, bestimmten Meldepflichten un­ter­lie­gen.  Im letzten Schritt wird über die endgültige Beschränkung der Stoffe entschieden. Dazu wird von den nationalen Fachbehörden oder der ECHA ein Be­schrän­kungs­dos­sier erarbeitet. Dieses enthält für alle zu beschränkenden Stoffe die erforderlichen wis­sen­schaft­li­chen Nachweise über problematische Eigenschaften oder so­zio­öko­no­mi­sche Folgen einer Beschränkung sowie Informationen über Alternativen. Im Rahmen der Prüfung werden zusätzlich zwei öffentliche Konsultationen durchgeführt, bei denen sich betroffene Akteure und die Öffentlichkeit einbringen können. Anschließend erarbeitet die Europäische Kommission einen Be­schrän­kungs­vor­schlag. Dieses Verfahren dauert zwischen sechs und neun Monate. Bei erfolgreicher Annahme des Be­schrän­kungs­vor­schla­ges durch die ECHA wird dieser – vollständig oder mit Über­gangs­fris­ten – im Europäischen Gesetzblatt verkündet und ist dann Teil der REACH-Ver­ord­nung. Art der Beschränkung offen  In Bezug auf die Beschränkungen für PFAS werden die Ausschüsse der ECHA die Ergebnisse der Kon­sul­ta­ti­ons­pha­se im kommenden Jahr bewerten.  Auch wenn der genaue Ausgang des Verfahrens noch unklar ist, sollten betroffene Unternehmen die Entwicklungen im Auge behalten, mögliche Com­pli­ance-An­for­de­run­gen wie die genannten Meldepflichten beachten und sich möglicherweise schon frühzeitig auf die Suche nach Alternativen begeben. Auch die Beteiligung an der öffentlichen Konsultation ist – gerade, wenn Alternativen nicht möglich erscheinen – anzuraten.
04/12/2023
EU-Ent­wal­dungs­ver­ord­nung – Neue ESG-Com­pli­ance-Pflich­ten
Ende Juni 2023 ist die neue EU-Ent­wal­dungs­ver­ord­nung in Kraft getreten. Zum 30. Dezember 2024 entfaltet sie für die meisten erfassten Unternehmen Geltung, erweitert den Adressatenkreis sowie die erfassten Produkte und legt den Unternehmen neue Sorg­falts­pflich­ten auf, deren Erfüllung es frühzeitig vorzubereiten gilt. Neuerungen gegenüber bisheriger Rechtslage Die Ent­wal­dungs­ver­ord­nung ist ein weiteres Beispiel für die vielfältige Tätigkeit des EU-Gesetzgebers im Rahmen des „Green Deal“, ohne dass die Konsequenzen für die Un­ter­neh­mens­pra­xis allgemein bekannt sind. Schon der Rechts­vor­gän­ger, die EU-Holz­han­dels­ver­ord­nung (EU-Holz­han­dels­VO), war laut einer Umfrage von 2018 nur 42% der 27.000 betroffenen Unternehmen bekannt, obwohl die Regelung aufgrund der Einbindung zahlreicher Unternehmen in internationale Wert­schöp­fungs­ket­ten eine hohe Praxisrelevanz hat. Viele Unternehmen – insbesondere solche, deren Hauptgeschäft nicht das Inverkehrbringen von Holz oder Holzerzeugnissen ist (z.B., weil sie nur Verpackungen aus Pappe zirkulieren) – wurden in der Vergangenheit von Kontrollen der zuständigen Behörde überrascht. Dieser Effekt könnte mit der Ent­wal­dungs­ver­ord­nung zukünftig noch mehr Unternehmen treffen. Größere Zahl von Unternehmen betroffen Die Ent­wal­dungs­ver­ord­nung erweitert den Adressatenkreis auf Unternehmen, die Rinder, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Soja und Ölpalmen sowie deren Erzeugnisse (Derivate) wie bspw. Palmöl, Glycerin, Stearinsäure, Schokolade, Reifen oder Förderbänder in der EU in Verkehr bringen (Markt­teil­neh­mer) oder auf dem Unionsmarkt bereitstellen (Händler). Eine vollständige Liste der betroffenen Produkte findet sich in Anhang I der Ent­wal­dungs­ver­ord­nung. Entwaldungs- und schä­di­gungs­freie Lieferketten als zentrales Kriterium Im Unterschied zur geltenden Rechtslage, die sich vorrangig auf die Regulierung von Holz und Holzerzeugnissen fokussierte, will die neue Verordnung die weltweite Entwaldung ein­däm­men. Zen­tra­les Kriterium ist nun die Ent­wal­dungs­frei­heit und darüber hinaus die Schä­di­gungs­frei­heit der Lieferketten: Nach der Ent­wal­dungs­ver­ord­nung müssen die Produkte auf Flächen erzeugt worden sein, die zum Stichtag 31. Dezember 2020 noch nicht entwaldet oder – noch weitgehender – noch nicht geschädigt waren. Dies festzustellen kann für die betroffenen Unternehmen mit hohem Aufwand verbunden sein. Risikosteuerung durch wirksames Com­pli­ance-Ma­nage­ment Um nachweisen zu können, dass die relevanten Erzeugnisse diesen Anforderungen entsprechen, müssen die Marktteilnehmer und bestimmte Händler eine Reihe von Sorg­falts­pflich­ten erfüllen. Diese umfassen – wie bereits unter der EU-HolzhandelsVO – Pflichten zur In­for­ma­ti­ons­ge­win­nung, Risikobewertung und Ri­si­ko­mi­ni­mie­rung. Adressaten der Ent­wal­dungs­ver­ord­nung müssen daher zunächst eine Vielzahl von Informationen entlang der Lieferkette ihrer zu importierenden Erzeugnisse sammeln, unter anderemdie genaue Bezeichnung des Produkts,Name und Kontaktdaten aller Unternehmen, Marktteilnehmer oder Händler, von denen sie mit den relevanten Erzeugnissen beliefert wurden, so­wie­an­ge­mes­se­ne, schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass die relevanten Erzeugnisse entwaldungsfrei sind. Zum letzten – wohl aufwändigsten – Punkt sind teilweise amtliche Informationen oder Informationen von Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen (NGO) verfügbar. Eine Herausforderung wird aber die Bewertung bleiben, ob und wann z.B. ein Holzeinschlag illegal ist oder wie tatsächlich Entwaldung und Waldschädigung festgestellt werden kann. Anhand dieser Informationen müssen die Marktteilnehmer und Händler eine Risikobewertung dahingehend durchführen, ob die relevanten Erzeugnisse aus illegaler Entwaldung stammen. Bei Vorliegen eines nicht ver­nach­läs­sig­ba­ren Risikos ist dieses z.B. durch besondere Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren zu minimieren. Über die Einhaltung dieser Sorg­falts­pflich­ten hat der Marktteilnehmer vor Inverkehrbringen der relevanten Erzeugnisse eine Sorg­falts­er­klä­rung gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben. Damit übernimmt der Markteilnehmer die Verantwortung für die Ver­ord­nungs­kon­for­mi­tät des Erzeugnisses. Wie der interne Com­pli­ance-Pro­zess im Detail ausgestaltet sein muss, ist nicht vorgegeben und liegt im Ge­stal­tungs­er­mes­sen des Unternehmens. Hier kommen zunehmend IT-Lösungen zum Einsatz, die auch Daten über die jeweiligen Waldflächen weltweit oder die konkrete Rechtslage vor Ort liefern können. Frühzeitige Risikoprüfung und Maß­nah­men­pla­nung für jedes Unternehmen zu empfehlen Die neue Ent­wal­dungs­ver­ord­nung trifft mit ihrer weiten Zielrichtung eine unbestimmte Zahl von Unternehmen. In einem ersten Schritt empfiehlt sich daher für jedes Unternehmen, die eigenen Lieferketten auf die in Anhang I der Ent­wal­dungs­ver­ord­nung genannten Rohstoffe und Erzeugnisse zu überprüfen. Soweit eine Überschneidung festgestellt wird, sollte schnellst­mög­lich mit dem Aufbau eines Com­pli­ance-Sys­tems zur Sorg­falts­pflicht­er­fül­lung begonnen werden. Unternehmen, die bereits ein Com­pli­ance-Sys­tem zur EU-HolzhandelsVO implementiert haben, müssen dieses an die verschärften Anforderungen der Ent­wal­dungs­ver­ord­nung anpassen. Denn bereits nach geltendem Recht drohen bei Verstößen gegen die EU-Vorgaben empfindliche Strafen, die sich durch die Ent­wal­dungs­ver­ord­nung im kommenden Jahr möglicherweise noch verschärfen.
07/11/2023
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