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Corporate Governance & Risk Compliance

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Die Europäische Kommission hat im Jahr 2018 den Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ veröffentlicht. Seither ist Nachhaltigkeit auch in der Corporate Governance ein zentrales Thema, dem sich viele damit verbundene europäische Initiativen widmen. 

Die Resilienz von Unternehmen liegt mir am Herzen! Dafür ist es erforderlich, dass Unternehmen nachhaltige Unternehmensstrategien entwickeln. Nicht nur, dass sie sich vor Risiken aus dem E, dem S und dem G schützen - Vielmehr, dass sie die daraus ergebenden Chancen nutzen!

Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin

Nachhaltigkeitsaspekte in die Corporate Governance zu integrieren, gilt heute als ein wesentlicher Schlüssel dazu, sicherzustellen, dass Unternehmen nicht nur auf kurzfristige finanzielle Ziele schauen, sondern eine langfristige nachhaltige Wertschöpfung anstreben.

Geschäftsleitungen werden zunehmend in die Pflicht genommen, Nachhaltigkeitsaspekte in der Unternehmensstrategie zu berücksichtigen und entsprechende Strukturen im Bereich Corporate Governance & Risk Compliance zu schaffen.
Im Einzelnen begleiten wir Sie mit unserem Know-how im Hinblick auf folgende Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten:

Gebiet wählen

Governance & Risk Compliance
Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat
Professionelle Nachhaltigkeit fordert Vielfalt indirekt ein. Denn sie setzt Chancengleichheit für nachhaltiges Wirtschaften voraus. In der Praxis
Governance & Risk Compliance
ESG - Risk Assessment und Due Diligence
Im Bereich Nachhaltigkeit ist die Gesetzgebung in der EU und in Deutschland in den letzten Jahren sehr stark entwickelt worden. Weitere Verschärf
Governance & Risk Compliance
ESG-Vor­stands­pflich­ten
Nach Umsetzung der zweiten Europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCG
Governance & Risk Compliance
Nachhaltige Un­ter­neh­mens­stra­te­gie
Nachhaltigkeit und Environmental Social Governance (ESG) sind immer mehr in den Fokus des Gesetzgebers gerückt. Die EU-Kommission hat – als

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06/12/2023
Nachhaltigkeit in der Un­ter­neh­mens­füh­rung
Das Thema Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Inzwischen haben Geschäftsleiter nicht mehr nur eine Verantwortung für die wirtschaftliche Performance ihres Unternehmens, sondern sie müssen zudem für die Einhaltung bestimmter sozialer, ethischer und umweltrelevanter Standards sorgen. Das führt zu einer deutlichen Verlagerung der Zielsetzung von Unternehmen: weg von der (bloßen) Ge­winn­ma­xi­mie­rung (shareholder value) hin zur Ausrichtung an den Bedürfnissen verschiedener In­ter­es­sen­grup­pen (stakeholder value). Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen im un­ter­neh­me­ri­schen Alltag Unter der Abkürzung ESG (Environmental, Social and Governance) vereinen sich verschiedene Konzepte zur Nach­hal­tig­keits­aus­rich­tung, die teilweise gesetzlich geregelt sind, zu denen sich Unternehmen zum Teil aber auch freiwillig bekennen. Umfasst werden Themen wie Compliance, Ar­beit­neh­mer­rech­te, Chan­cen­gleich­heit und Umweltschutz.  Beachtung gesetzlich normierter Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen Gesetzlich normierte Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen findet man inzwischen sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene. Das wohl bekannteste „ESG-Gesetz“ in Deutschland ist das seit 2023 geltende Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG), wonach Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ab 2024 Lieferketten einer fortdauernden Prüfung im Hinblick auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu unterziehen ha­ben. Ge­schäfts­lei­ter müssen gesetzlich normierte Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen zwingend beachten. Insofern handelt es sich um eine sog. gebundene Entscheidung ohne Er­mes­sens­spiel­raum. Aufgrund der Le­ga­li­täts­pflicht haben Geschäftsleiter sicherzustellen, dass ihr Unternehmen so organisiert ist, dass keine Gesetze verletzt werden. Kommt es gleichwohl zur Verletzung einer gesetzlich vorgesehenen Nach­hal­tig­keits­norm und entsteht dadurch ein kausaler Schaden, droht die persönliche, unbeschränkte Haftung des Ge­schäfts­lei­ters gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG, § 93 AktG, § 116 AktG). Er­mes­sens­spiel­raum bzgl. freiwilliger ESG-Standards Anders verhält es sich mit freiwilligen ESG-Standards. Hier steht Ge­schäfts­lei­tern ein Er­mes­sens­spiel­raum zu: Im Rahmen un­ter­neh­me­ri­scher Entscheidungen müssen Geschäftsleiter das Für und Wider der Einhaltung dieser Standards abwägen. Kommt es infolge einer solchen un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidung zu einem Schaden, genießen Geschäftsleiter nur dann die Haf­tungs­pri­vi­le­gie­rung der sog. Business Judgement Rule, wenn die Entscheidungen auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft und unbeeinflusst von Eigen- oder Drittinteressen getroffen wurden. Dabei hat die Ge­winn­ma­xi­mie­rung nicht immer Vorrang: Zwar dient diese (vordergründig) dem Wohle der Gesellschaft. Geschäftsleiter müssen aber selbst freiwillige ESG-Standards be­rück­sich­ti­gen, denn deren Nichteinhaltung kann zu immensen Imageschäden führen, die den Un­ter­neh­mens­er­folg nachhaltig gefährden können. ESG-Faktoren müssen daher im Rahmen einer un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidung möglicherweise stärker berücksichtigt werden als eine gegebenenfalls nur kurzfristige Ge­winn­ma­xi­mie­rung. Käme ein Gericht zu dem Ergebnis, dass die Abwägung er­mes­sens­feh­ler­haft und daher die Entscheidung nicht zum Wohle der Gesellschaft erfolgte, käme der Geschäftsleiter nicht in den Genuss des Haf­tungs­pri­vi­legs der Business Judgement Rule. Mit anderen Worten: die Nicht­be­rück­sich­ti­gung selbst freiwilliger ESG-Standards kann für Geschäftsleiter gefährlich werden. Mittelbar wirkt sich der Umgang mit diesen Standards über die Re­port­ing-Ver­pflich­tun­gen und damit auf das Ansehen (und Rating) des Unternehmens in der Öffentlichkeit aus.  Einfluss der Stakeholder Studien belegen, dass Kunden von Unternehmen erwarten, zu ESG-Themen eine klare Haltung zu entwickeln. Erfüllt ein Unternehmen diese Erwartungen nicht, riskiert es einen Vertrauens- und Re­pu­ta­ti­ons­ver­lust. Der entstandene Imageschaden lässt sich – wenn überhaupt – nur mit hohen Marketingkosten beheben. Ebenfalls empirisch belegt ist, dass Investoren Nachhaltigkeit vermehrt in In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen einfließen lassen. Nicht zuletzt spielt in Zeiten zunehmenden Personal- und Fach­kräf­te­man­gels und der damit verbundenen Risiken für das Unternehmen der Einfluss einer positiven, nachhaltigen Un­ter­neh­mens­kul­tur eine entscheidende Rolle für die Attraktivität als Arbeitgeber und somit für die Gewinnung und das Halten von Personal.  Das geht doch nur die Großen an! Oder? Zunehmend sind auch mittlere und kleinere Unternehmen von Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen betroffen. Dies zeigt sich beispielhaft in der Herabsetzung des Mit­ar­bei­ter-Schwel­len­werts für die Anwendbarkeit des LkSG ab 2024. Noch deutlicher wird dies bezüglich nicht ausdrücklich geregelter An­for­de­run­gen: Best-Prac­ti­ce-Stan­dards entfalten Aus­strah­lungs­wir­kung wie beispielsweise der Deutsche Corporate Governance Kodex auf die Einbeziehung von Nach­hal­tig­keits­aspek­ten in das Ri­si­ko­ma­nage­ment. Unmittelbar nur für größere Unternehmen geltende Pflichten werden über die Lieferkette, erwartete Ratings oder aufgrund von Be­richts­pflich­ten „von oben nach unten durchgereicht“ und auch Ban­ken­fi­nan­zie­rung setzt zunehmend die Erfüllung bestimmter Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en voraus. Fazit Geschäftsleiter kommen nicht umhin, sich mit gesetzlichen und selbst freiwilligen ESG-Standards aus­ein­an­der­zu­set­zen – nicht nur zur Ri­si­ko­ver­mei­dung, sondern auch zur Wahrnehmung der damit verbundenen Chancen. Unternehmen, die sich rechtzeitig mit der Frage der passenden Einbeziehung in die Un­ter­neh­mens­stra­te­gie beschäftigen und sich mit einer strukturierten, chancen- und risikobasierten Herangehensweise den Her­aus­for­de­run­gen stellen, dürften klar im Vorteil sein. 
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
01/09/2023
HR-Be­richts­pflich­ten nach CSRD und ESRS und ihre Konsequenzen für die Organhaftung
Abstrakt wurde bereits viel über die CSRD berichtet, was aber bedeuten CSRD und ESRS aus HR-Sicht konkret? Und was droht bei einem Verstoß? Ein Überblick
19/01/2023
Nach­hal­tig­keits­be­richt: An­wen­dungs­be­reich für EU- und Dritt­land­un­ter­neh­men
Der Adressatenkreis der zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung verpflichteten Unternehmen erweitert sich
15/12/2022
Füh­rungs­po­si­tio­nen-Richt­li­nie: (Einheitliche) europaweite Ge­schlech­ter­quo­ten...
40 %-Quote für den Aufsichtsrat bzw. 33 %-Quote für Vorstand und Aufsichtsrat – besteht Handlungsbedarf für börsennotierte Gesellschaften in Deutschland
18/11/2022
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet
Aus der nicht-fi­nan­zi­el­len Erklärung wird die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung. Wir informieren über wesentliche Änderungen, die mit der CSRD einhergehen
30/09/2022
5 Mythen zum Greenwashing
Das Thema Greenwashing ist in aller Munde. Was aber genau ist Greenwashing und wie kann man verhindern, sich diesem Vorwurf ausgesetzt zu sehen? CMS klärt auf
08/06/2022
Neuer DCGK 2022 verabschiedet mit Sus­taina­bi­li­ty-Up­date
Der neue DCGK 2022 sieht zahlreiche nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Empfehlungen vor, die den Druck zur Sus­taina­bi­li­ty-Trans­for­ma­ti­on weiter verstärken
04/04/2022
CMS Deutschland verstärkt Engagement im Bereich Nachhaltigkeit
Berlin – Für die internationale Wirt­schafts­kanz­lei CMS Deutschland hat das Thema Nachhaltigkeit sowohl intern als auch hinsichtlich der Man­dan­ten-Be­ra­tung zentrale Bedeutung und sie hat ihr Engagement...
25/03/2022
ESG-Faktoren in M&A-Transaktionen – nachhaltige Verhandlungen
Wir gehen der Frage nach, wie ESG-Risiken die M&A-Transaktion und insbesondere die Verhandlungen beeinflussen
04/02/2022
Entwurf des DCGK 2022 mit starkem Nach­hal­tig­keits­fo­kus
Der Ko­dexän­de­rungs­ent­wurf sieht zahlreiche nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Empfehlungen vor, die den Druck zur Sustainability Transformation weiter verstärken
08/12/2021
2022 - Themen, die Sie bewegen werden
2021 war ein Jahr, in dem vieles im Wandel war – das zeigt nicht zuletzt die Wahl einer neuen Bundesregierung. Der Trend zur Veränderung und der darin liegenden Innovation wird auch im Jahr 2022 nicht abreißen. Im Gegenteil: Themen wie Nachhaltigkeit, New Work und eine zunehmende Digitalisierung in allen un­ter­neh­me­ri­schen Bereichen rücken in den ge­sell­schaft­li­chen Fokus und werden die Zukunft maßgeblich be­ein­flus­sen. Mit den Chancen, die diese Themen bieten, werden Unternehmen aber auch mit neuen Her­aus­for­de­run­gen konfrontiert – sei es die Implementierung neuer Vorgaben im Bereich des Klimaschutzes, die Umsetzung des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes oder die Umwandlung hin zu einem nachhaltigen Arbeitgeber. All dies erfordert Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft und In­no­va­ti­ons­kraft, fördert aber gleichzeitig die eigene wirtschaftliche Stärke und Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Wie können Unternehmen den aktuellen Umbruch für ihr eigenes Wachstum nutzen? Welche Her­aus­for­de­run­gen müssen hierbei berücksichtigt werden? Wo liegen rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen?Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen des Jahres 2022. Wir begleiten Sie dabei, den anstehenden Umschwung erfolgreich zu gestalten, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!