Beihilferecht
Hauptansprechpartner:innen
Das Beihilferecht zählt zu den dynamischsten Rechtsgebieten des Wirtschaftsrechts. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie zahlreiche andere Regierungen außerhalb der EU haben im Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Lage, den vergangenen Krisen und der grünen Transformation der Wirtschaft weitreichende öffentliche Förderregelungen und Leitlinien eingeführt.
Wir beraten sowohl öffentliche Stellen als auch private und staatseigene Unternehmen zu allen Aspekten der Beihilfevorschriften in der EU und in allen anderen Ländern, die ebenfalls gesetzliche Regelungen zur Subventionskontrolle eingeführt haben (einschließlich des Vereinigten Königreichs).
Beihilferecht – unsere Leistungen
Wir unterstützen Unternehmen in puncto Beihilferecht bei ihren Gesprächen mit Behörden, um das Optimum an staatlichen Beihilfen für sie zu erreichen. Wir treten in allen Beihilfeverfahren bei der EU-Kommission, den nationalen Behörden sowie den europäischen und nationalen Gerichten zur Wahrung der Interessen unserer Mandanten auf. Bei öffentlichen Investitionen (Kapitalzuführungen, öffentlichen Darlehen, Bürgschaften, Grundstücksverkäufen usw.), Entscheidungen über die Gewährung von Einzelbeihilfen und der Aufstellung von staatlichen Beihilferegelungen beraten wir die öffentliche Hand auf allen Ebenen (Bund, Regionen, Gemeinden) und unterstützen sie – häufig auch im Interesse unserer privaten Mandanten – bei Anmeldungen bei der Europäischen Kommission. Mehrere europäische Regierungen sind bei der Ausarbeitung weitreichender staatlicher Beihilferegelungen mit einem Gesamtbudget von mehreren Milliarden Euro bzw. bei Unterstützungsmaßnahmen auf der Grundlage dieser Programme oder in bestimmten Fällen (z. B. Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen) von uns beraten worden.
Wir unterstützen private Unternehmen bei der Aufstellung ihrer Beihilfestrategien, z. B. im Zusammenhang mit der grünen Transformation der Wirtschaft oder staatlich finanzierten Initiativen, um die Wirtschaft widerstandsfähiger zu machen (z. B. Chip-Gesetz der EU, Gas- und Energieversorgung). Ebenso sind wir mit den spezifischen Anforderungen der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Project of Common European Interest – IPCEI) vertraut.
Foreign Subsidies Control
Mit der Foreign Subsidies Control weitet die EU die Überprüfung staatlicher Beihilfen auf Zuwendungen aus, die Unternehmen von drittstaatlichen Regierungen gewährt werden oder wurden. Mit der Verordnung sollen Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden, die dadurch entstehen, dass Drittländer auf dem EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen Subventionen gewähren. Sie schafft einen allgemeinen Rahmen, der es der Kommission erlaubt drittstaatliche Subventionen zu prüfen, wenn sich diese auf wirtschaftliche Aktivitäten auf dem Binnenmarkt auswirken. Auf diese Weise soll ein fairer Wettbewerb zwischen sämtlichen auf dem Binnenmarkt tätigen Unternehmen hergestellt werden. Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung auf die neue Verordnung und die Beurteilung der damit verbundenen Geschäftsrisiken.
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