Investitionskontrolle
Hauptansprechpartner
Die Bedeutung der Investitionskontrolle hat in den vergangenen Jahren immer weiter zugenommen. Mit einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und in mehreren Novellen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), auch zur Umsetzung der EU-Screening-Verordnung, wurde die Investitionskontrolle in Deutschland immer weiter verschärft. Nichts anderes gilt für die übrigen Mitgliedstaaten der EU und weitere Länder.
In Deutschland sind die investitionskontrollrechtlichen Meldepflichten mit einem strafbewehrten Vollzugsverbot verknüpft.
Unsere Leistungen im Bereich der Investitionskontrolle
Wir unterstützen Sie bei allen Aspekten der Investitionskontrolle im Rahmen von M&A-Transaktionen:
- Koordinierung der weltweiten Prüfungen von Meldepflichten und der Einreichung von Meldungen oder Anträgen auf Unbedenklichkeitsbescheinigung bei den zuständigen Behörden weltweit
- Verfahren vor dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Beratung zu den aus dem Vollzugsverbot folgenden Einschränkungen
Für multinationale Transaktionen bieten wir mit Standorten in Europa, Asien, Afrika und Südamerika und in Verbindung mit einem weit verzweigten Netzwerk von langjährigen Kontakten in allen übrigen relevanten Ländern der Welt (z. B. über die World Law Group) eine einzigartige Aufstellung. Wir bieten investitionskontrollrechtliche und fusionskontrollrechtliche Beratung aus einer Hand an.
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