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CMS hilft

Know-how-Schutz

Wie CMS Ihnen beim Know-how-Schutz hilft

1. Schulungen und Workshops
zum unternehmensinternen Umgang mit geheimem Know-how: Anleitungen zur Identifizierung, Klassifizierung, Dokumentation und Aufbewahrung von Know-how; Belehrung von Geheimnisträgern; Trainings zum Kommunikationsverhalten unternehmensintern sowie in der Öffentlichkeit, in der Presse und in Social Media.

2. Know-how-Schutz-Audits
Analyse des Schutzes oder der Schutzfähigkeit wirtschaftlich wertvoller Informationen als geistiges Eigentum; Überprüfung der aktuell verwendeten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie der unternehmensinternen Prozesse im Hinblick auf einschlägige rechtliche Anforderungen; Identifizierung typischer Gefährdungslagen.

3. Prüfung Ihrer Standardverträge und Standardgeheimhaltungsklauseln
Arbeitsverträge und Verträge mit externen Mitarbeitern; Verträge mit leitenden Angestellten (Geschäftsführer- / Vorstandsverträge); Verträge mit (potentiellen) Geschäftspartnern, einschließlich Zulieferern und Subunternehmern; Kundenverträge; Besuchererklärungen.

4. Anleitung für die Implementierung eines unternehmensspezifischen und übergreifenden Know-how-Schutzkonzepts
Klassifizierung von Unternehmensgeheimnissen nach Schutzklassen und Sicherheitsstufen mit entsprechenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, z. B. abgestuften Berechtigungen der Mitarbeiter.

5. Beratung bei Vertragsverhandlungen in Know-how-kritischen Projekten
Forschungs- und Entwicklungsverträge; Vorverträge; Lizenzverträge; Lieferverträge; Know-how-Schutz in Transaktionen.

6. Entwurf von Geheimhaltungsvereinbarungen und Wettbewerbsverboten
Unternehmensinterne Vereinbarungen wie z. B. Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen mit Geheimnisträgern oder Geheimhaltungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern, Dienstleistern oder Kunden.

7.  Know-how-Schutz in laufenden Gerichtsverfahren
Aufrechterhaltung von Geschäftsgeheimnissen vor Gericht; Ergreifung angemessener Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit; Geschäftsgeheimnisschutz bei bestehender Beweislast.

8. Zivil- und strafrechtliche Verfolgung von Geheimnisverrat und Betriebsspionage
Strafrechtlich vor allem mit dem Ziel der Rückholung von Datenträgern und Beweissicherung für Zivilverfahren; Verfolgung von Ansprüchen auf Unterlassung, Herausgabe, Schadensersatz etc., z. B. gegen (Ex-)Mitarbeiter oder Wettbewerber.

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