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TMC inkl. Datenschutz

ThemaÜbergangsphaseNach Übergangsphase (ab 1. Januar 2021)
Datenschutz

Während der Übergangsphase blieben die derzeit geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere die EU Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) in Kraft.

UK galt bis zum Ablauf der Übergangsphase insbesondere nicht als sog. Drittstaat, so dass für die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in UK nicht die ergänzenden Feststellungen / Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus erforderlich waren.

Als Maßnahmen kommen in Betracht:

Die allgemeine Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus aufgrund eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission (derzeit für zwölf Länder (zzgl. UK, siehe rechte Spalte) und für zertifizierte US-Empfänger unter dem EU-US Privacy Shield).

Verbindliche Unternehmensregeln für Datentransfers innerhalb von Konzernen („Binding Corporate Rules“) mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden.

Abschluss von Vereinbarungen mit Empfängern auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (gerichtliche Überprüfung absehbar).

Das Handels- und Kooperationsabkommen sieht für den Datenschutz eine weitere Übergangsphase von vier Monaten oder bis zum Erlass eines Angemessenheitsbeschlusses durch die EU-Kommission vor. Die Frist verlängerte sich um zwei Monate, da kein Widerspruch der EU oder aus UK erfolgte. Während dieser Zeit zählten Datentransfers nach UK nicht als Drittlandübermittlungen. 

Die EU-Kommission hat am 28. Juni 2021 ein angemessenes Datenschutzniveau aufgrund eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO für UK allgemein festgestellt. Dieser Angemessenheitsbeschluss ist befristet bis zum 27. Juni 2025. Aufgrund des Angemessenheitsbeschlusses gilt UK nicht als unsicherer Drittstaat für Datenübermittlungen.

Aus dem UK-Recht können sich ergänzende Anforderungen für die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in der EU ergeben.