Düsseldorf – CMS hat die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG umfassend zur Anwendbarkeit des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes beraten. Mit dem Gesetz werden neue Melde-, Sorgfalts- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern für Kryptowerte-Dienstleister und Betreiber zum 1. Januar 2026 eingeführt.
Im Mittelpunkt der Beratung durch Dr. Martin Friedberg und Dr. Hendrik Arendt standen die steuerlichen Implikationen für die Geschäftsmodelle der Mandantin im Bereich Digital Asset Servicing, insbesondere die Ausgabe und Registrierung von elektronischen Wertpapieren unter dem eWpG, sowie des Geschäftsangebots der Tochtergesellschaft Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH als Kryptoverwahrer. CMS unterstützte bei der Einordnung der regulatorischen und steuerrechtlichen Anforderungen unter Beachtung der Einbindung der MiCAR. Für die Gesellschaften, die nunmehr zur Gruppe von ABN AMRO Bank N.V. gehören, besteht damit Klarheit über die einschlägigen gesetzlichen Pflichten. CMS half dabei, rechtliche sowie steuerliche Risiken zu identifizieren, ordnete Verantwortlichkeiten und Prozesse, bereitete Systeme auf die Anforderungen vor und ermöglicht so künftig eine effiziente Ressourcen- und Umsetzungsplanung. Das CMS-Team berät regelmäßig zu steuerrechtlichen Fragen rund um Kryptowerte und Blockchain-basierte Geschäftsmodelle sowie Produkte der dezentralen Finanzindustrie.
Nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz werden sämtliche Nutzerstammdaten, Transaktionsdetails und Vermögensstände jährlich elektronisch übermittelt, wobei auch eine Selbstauskunft des Steuerpflichtigen plausibilisiert werden soll. Grundlage des bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes ist die europäische Richtlinie DAC 8, die einen einheitlichen steuerbehördlichen Informationsaustausch innerhalb der EU bezweckt, und das Crypto Asset Reporting Framework der OECD.
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