Hamburg – In einem Rechtsstreit zwischen einer Freiburger Fachhandlung für antike Kunst und dem Archäologen am Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz, Herrn Dr. Michael Müller-Karpe, hat das Landgericht Freiburg eine Unterlassungsverfügung, mit der dem Archäologen kritische Äußerungen zur sogenannten Raubkunst aus Bürgerkriegsländern zunächst verboten worden waren, mit Urteil vom 13.02.2015 wieder aufgehoben.
Anlass des Rechtsstreits waren Äußerungen des Archäologen in der ARD-Dokumentation "Das geplünderte Erbe" vom 20.10.2014. Dieser Beitrag befasste sich mit dem weltweiten Handel mit geraubten Antiken und der Gefahr, dass Stücke mit unklarer Provenienz illegal im Ursprungsland beschafft worden sind. Dieses Risiko wird in Bürgerkriegsländern wie Irak oder Syrien aktuell als besonders hoch eingeschätzt. Das Landgericht Freiburg hatte dem Archäologen Aussagen, mit denen hierauf hingewiesen wurde, sowie die Bewertung, dass an geraubten Objekten möglicherweise Blut klebe, zunächst untersagt.
Diese Entscheidung hat das Gericht nun auf den Widerspruch des Archäologen hin korrigiert und das Verbot wieder aufgehoben. Im Widerspruchsverfahren hatte der Archäologe, vertreten durch den CMS-Partner Michael Fricke, geltend gemacht, dass die inkriminierten Äußerungen das klagende Unternehmen nicht unmittelbar beträfen und überdies zulässige Meinungsäußerungen seien. Dem ist das Landgericht offenbar gefolgt. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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